achja? hat geschrieben:Ein "na gut" bedeutet für mich eher eine Art hinnehmen. Kommt halt auch darauf an wie man es sagt.
Einvernehmlich würde ich da in meiner Definition eher mit gewünscht oder zumindest angenehm definieren.
Keine gute Idee. Denn im gesetzlichen Kontext spricht man von Einvernehmlichkeit als
Mindestvoraussetzung, sonst ist es Missbrauch, Nötigung usw.
Und Aiko hat da ein sehr gutes Beispiel gegeben. Die Ehefrau, die dem Mann zum Geburtstag einen bläst als ein Gefallen, obwohl sie selbst nicht so drauf steht, handelt
nur einvernehmlich (muss ja so sein, sonst wäre dies strafbar), aber kein Wunsch.
Kindern bringt man allerdings bestenfalls bei, dass sie ihre Wünsche äußern dürfen oder eben auch mit einem "
Nein" solche Dinge frei ablehnen können.
Mit diesem Hintergrundwissen und der Erprobung eigener sexuellen Wünsche und der eigenen sexuellen Identität, können Kinder später, wenn sie erwachsen werden, sich auch souverän zu mindestens einvernehmlichen Handlungen entscheiden.
Expectation hat geschrieben:
Also ich weiß nie wie die ticken und verstehe sie öfter falsch als richtig. Da noch genauer trennen ist eine Sache der Unmöglichkeit.
Das ist allerdings ein sehr individuelles Defizit, worauf man keine klaren Gesetze aufbauen kann.
Expectation hat geschrieben:
Die Frage der Beweisbarkeit stellt sich. Um eine Deutung für Richter zu ermöglichen, müsste sämtlicher Sprachverkehr aufgezeichnet werden. Das macht keiner, also bleibt eine lückenhafte Erinnerung, die eine Interpretation weiter erschwert.
Die Grenze zwischen Sex und Vergewaltigung kann ineinander übergehen. So kann bspw. der Sex für ihn eine Wunschsextat (aus seiner Sicht für sie ebenso) und für sie eine Vergewaltigung sein. Das ergibt sich schon durch sprachliche Missverständnisse, Deutungsunterschiede und unterschiedliche Erziehung.
Vor dem Hintergrund dass jeder in seiner totalen Pro oder Contrasex-Welt lebt und argumentiert, wird klar, dass die einen nur von gewünschtem Sex und die anderen ausschließlich von Vergewaltigung schreiben werden und die Wahrheit in der kaum deutbaren Mitte liegt.
Ok wenn man nun trennen will zwischen gewünscht, einvernehmlich und vergewaltigt, müsste man das vorher aufzeichnen, wie in den USA, Kalifornien wo JA heißt JA gilt und vorher schriftlich das Einvernehmen bekundet wird. Stellt sich die Frage, wie es ist, wenn das JA beim Sex zum Nein wird und zwar nicht beim Akt selbst, sondern hinterher, weil gesellschaftliche Einwirkungen dazu führen in einem bestimmten jungen Alter. Beweisbarkeit null. Das führt durch öffentlichen Druck wie in Amerika dazu, dass männliche Studenten häufiger aus Unis fliegen bei Verdachtsmomenten, egal wie das Urteil ausfällt.
All die Probleme, die du ansprichst, bestehen doch grundsätzlich
bei jeder Gesetzeslage, die zumindest noch irgendetwas verbietet.
Wie oft gab es schon Missbrauchsanschuldigungen, wo am Ende gar nichts war?
Es ist häufig noch viel schwieriger, weil sich viele Kinder in einem Zwiespalt befinden: Gegen jemanden aussagen zu müssen und etwas angeblich nicht gewollt zu haben, obwohl man es gewollt hat. Und dadurch entstehen wieder Ambivalenzen und Sekundärschaden.
Viel einfacher wäre es doch, wenn Kinder einfach das anzeigen, bei ihren Eltern und dann zusammen bei der Polizei, wenn etwas nicht gewollt war. (Wie bei
allen anderen Straftaten auch; da gibt es sonst nirgends die schwer zu verstehende Unterscheidung, dass vlt. auch was schönes dann doch strafbar ist, weil irgendwas mit Sex)
Stattdessen haben wir jetzt die Situation, dass die Polizei implizit
gegen das Kind ermittelt und Beweise gegen seinen Willen sammelt um jemanden dranzukriegen, den man ethisch nichts vorwerfen können sollte.
Natürlich kann es dann noch zu Situationen kommen, wo der Sex gewünscht war, aber es im Nachhinein angeblich als Vergewaltigung angezeigt wurde. Aber genau das Problem haben wir auch in der Erwachsenenwelt. Da ändert sich nichts.
Tatsächlich müssen Polizei und Gerichte ja heute schon feststellen, wie sich die Situation genau zugeignet hat und ob es bloß leichter sexueller Kindesmissbrauch oder schwerer in Tateinheit mit Nötigung usw.
Das heißt: Eine Teillegalisierung wäre nicht nur zu Gunsten der sexuellen Freiheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, und es würde nicht nur eine große Menge an Sekundärschäden ausmerzen und Kinder in ihrer sexuellen Willensbildung und Autonomie stärken; es würde
zusätzlich noch Polizei, Gerichte, Jugendämter, psychologische Dienste usw. massiv entlasten.
Expectation hat geschrieben:
Die Behauptung war, in der Regel bedeute das keine Vergewaltigung. Ja logisch, Vergewaltigungen sind statistische Seltenheiten.
Auch in Ausnahmefällen nenne ich eine Vergewaltigung nicht
Sex haben.
Selbst, wenn man sagt:
Jürgen hatte mit Lisa gewaltätigen Sex.
Denkst du da an eine Vergewaltigung? Ne... da denkt man an ein Paar, was gerne harten sadomaso Sex hat oder ähnliches. Es kommt sprachgebräuchlich einfach nicht vor.