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Verfasst: 08.11.2008, 17:00
von Bruce
Hagen hat geschrieben:
Ich wollte ledeglich wissen ob das Interesse nur darauf beruht oder, wenn es irgendwie möglich wäre, auch mit ihnen Sex zu haben. .
Natürlich ist Kindersex möglich. Ist zuweilen sogar erwünscht...und zwar auf beiden Seiten.
Verfasst: 08.11.2008, 17:09
von Hagen
[/quote]
Natürlich ist Kindersex möglich. Ist zuweilen sogar erwünscht...und zwar auf beiden Seiten.[/quote]
Von welchen zwei Seiten?
Bin etwas verwirrt.

Verfasst: 08.11.2008, 17:10
von Dunkelziffer
Erwachsener und Kindseite... das hätte sogar LoneOne begriffen^^
Verfasst: 08.11.2008, 17:11
von Amiga
Sicher solange es freiwillig und ohne Zwang ist !! Warum nicht !
Verfasst: 08.11.2008, 17:29
von Hagen
Dunkelziffer hat geschrieben:Erwachsener und Kindseite... das hätte sogar LoneOne begriffen^^
Sorry bin halt manchmal nicht
ganz so schnell.
Verfasst: 08.11.2008, 18:30
von lieberpapi
also ich habe für das erste gestimmt denn diekleinen reizen michauch sexuell ob ich it ihnen sex machen würde hängt davon ab ob sie es wollen also nur freiwillig ohne zwang und nur das was sie wollwn
Verfasst: 09.11.2008, 00:56
von Bruno
torres hat folgendes geschrieben:
Sexuelle Ansprechbarkeit ist aber mmn nicht zu trennen von dem Wunsch, mit dem ansprechenden Objekt sexuell zu interagieren.
Da irrst du. Ich spreche aus eigener Erfahrung

und nehme auch an, dass ich nicht der einzige bin.
Verfasst: 09.11.2008, 01:10
von Hagen
Also ich habe noch keinerlei Erfahrungen gemacht.
Verfasst: 09.11.2008, 14:09
von torres
Bruno hat geschrieben:
Da irrst du. Ich spreche aus eigener Erfahrung
Hm, kannst du da mehr zu erzählen? Für mich ist es schwer vorstellbar, daß sexuelle Attraktion und Wunsch nach Sexualität getrennt sein können... aber das mag Definitionssache sein, ich seh beides als (fast) identisch. Sozusagen Bug und Heck des gleichen Schiffes (omg was fürn Vergleich... mir fällt halt kein besserer ein gerade, und eigentlich illustriert das ziemlich genau, was ich denke).
Verfasst: 09.11.2008, 18:27
von Aufklärer
Die Fragestellung könnet Ihr eigentlich knicken,
weil nicht klar gemacht wurde, was das sein soll
ein"Kind?"
Aufklärer
Verfasst: 09.11.2008, 18:30
von Bruce
Aufklärer hat geschrieben:Die Fragestellung könnet Ihr eigentlich knicken,
weil nicht klar gemacht wurde, was das sein soll
ein"Kind?"
Aufklärer
Nach deutschen Gesetzt Personen vor Ende ihres 14. Lebensjahres
Verfasst: 09.11.2008, 20:33
von Cocolinth
Bruce hat geschrieben:Aufklärer hat geschrieben:Die Fragestellung könnet Ihr eigentlich knicken,
weil nicht klar gemacht wurde, was das sein soll
ein"Kind?"
Aufklärer
Nach deutschen Gesetzt Personen vor Ende ihres 14. Lebensjahres
Also Personen unter 14. Damit's auch für diejenigen klar ist, die bei 0 zu zählen beginnen statt bei 1.
Verfasst: 09.11.2008, 22:44
von Hagen
Genau somit wäre das auch geklärt

Verfasst: 10.11.2008, 01:42
von sunshinekids
Jo, aber man sollte mal festhalten, dass Sex mit einer 14 Jährigen auch nur Bedingt legal ist. Der Mann darf das alter von 21 Jahren, so weit ich weiß, nicht Überschreiten. Sprich, wenn ich 21 bin und mein Mädchen 14, darf ich. Wenn das Mädchen dann 15 und ich 22 bin, darf ich es vom Gesetz nicht mehr. Muss warten, bis es 16 wird.
Verfasst: 10.11.2008, 01:48
von Cocolinth
sunshinekids hat geschrieben:Jo, aber man sollte mal festhalten, dass Sex mit einer 14 Jährigen auch nur Bedingt legal ist.
Auch Erwachsenensex ist nur bedingt legal. Aber nicht per se. Genauso wenig wie Sex mit Kindern ab 14.
Wenn das Mädchen dann 15 und ich 22 bin, darf ich es vom Gesetz nicht mehr. Muss warten, bis es 16 wird.
Wo hast Du das denn aufgegabelt? Wohl bei einer 15-Jährigen... und die bei ihrer Mutter.
