Ich bitte darum, dort zu schreiben. Meinungen sind da, um gehört zu werden. Es muss sich dringend etwas ändern und dazu sind geschriebene Meinungen wichtig. Die Menschen sollen von anderen lesen, sehen und verstehen, was sie vekehrt machen, damit eine Änderung bewirkt werden kann.
Aber dafür braucht es mehr Stimmen.
Jetzt ist also das eingetreten, was ich mir insgeheim schon dachte. Wie lächerlich von all den Beteiligten!
Trotz der aktuellen Diskussion würde ich nicht ausschließen, dass wir beim nächsten Täterkandidaten wieder mordlustige aggressive Taugenichtse erleben.
Glaubt ihr ernsthaft daran, dass sich jetzt irgendetwas verändert? Oder sich ga verbessert? Ich nicht. Daran würde ich nur glauben, wenn's tatsächlich zur Selbstjustiz gekommen wäre (womöglich noch mit Videos und so -.-). Aber selbst sowas hatten wir ja schon (in England zumindest) und selbst das hat überhaupt nichts nachhaltiges bewirkt.
lg kim
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
ich hab von anfang an geahnt dass die den falschen haben. der gang auf dem polizeivideo passt irgendwie nicht zu nem 17jährigen. der ist mindestens 25-30 jahre alt,..meine vermutung. ich bin auch dafür dass die lynchversucher bestraft werden. die haben selber bestimmt genug dreck am stecken, aber über andere richten wollen..
hoffentlich finden sie bald den richtigen...
lg
_________________ Ein Kind ist ein Engel, dessen Flügel in gleichem Maße schrumpfen, wie seine Füße wachsen.
Kim hat geschrieben:
Glaubt ihr ernsthaft daran, dass sich jetzt irgendetwas verändert? Oder sich ga verbessert? Ich nicht. Daran würde ich nur glauben, wenn's tatsächlich zur Selbstjustiz gekommen wäre (womöglich noch mit Videos und so -.-).
lg kim
Wenn man selbst nichts tut, was daran eine Änderung hervor ruft, wird sich vermutlich nichts ändern. Ich will jedenfalls wissen, wo diese Lyncher wohnen um ihnen, falls die Justiz nichts macht, das Leben zur Hölle zu machen, ohne straffällig zu werden.
Worte allein sind Zeitverschwendung. Nur Taten können etwas bewirken.
die haben selber bestimmt genug dreck am stecken, aber über andere richten wollen..
Jep,das sind dann die Eltern die ihre Kinder selber verprügeln,vernachlässigen oder sie zu hohlen Shows wie Kinder DSDS schleifen.Da läuft Mittags dann halt Punkt 12 auf RTL , nebenbei wird die Bildzeitung gelesen,am Stammtisch geht es dann Abends weiter und nach dem Saufen mit viel Alk im Blut und wenig Hirn im Schädel auf zum fröhlichen Kinderschänder lynchen.Ich meine das hat doch was,alle kommen an die frische Luft und nebenbei werden beim Laufen gleich ein paar überflüssige Kalorien verbrannt und in einer Gruppe macht das gleich doppelt Spaß.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Er hat sich nach § 130a I StGB iVm § 126 I Nr. 2 Alt. 1 StGB strafbar gemacht in einer Weise, bei der das öffentliche Interesse an Strafverfolgung geradezu evident ist.
Er hat sich m.E. allenfalls nach §111 StGB strafbar gemacht. §130 + §126 kommt schon deshalb nicht in Betracht, da sich die Aufforderung zur Straftat nur gegen eine einzelne Person gerichtet hat. Insofern wird man auch gegen den Lynchmob bei derzeitiger Rechtslage wenig machen können, zumal der Lynchmob von seinem Vorhaben offensichtlich abgerückt ist.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Es ist zu hoffen, dass wenigstens der Urheber des Lynchmobs vor seinen Richter treten muss!!
Das wird darauf ankommen, ob es sich vom Wortlaut her tatsächlich um eine Aufforderung zu einer Straftat gehandelt hat.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert. Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.
Weil:
Es wird nicht runter gerechnet. Es wird angeklagt!
Ob der Tatbestand erfüllt ist, wird und soll der Richter entscheiden.
So macht man es mit den Kinderliebenden. So soll es mit dem Mob geschehen.
Wir können uns natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass alles ganz harmlos war, zu Gunsten des Mobs argumentieren und dabei den Gedanken an juristische Untersuchung im Keime ersticken. Blankoermächtigung für den nächsten Mob. Zum Glück arbeitest Du nicht als Staatsanwalt (vermute ich jedenfalls).
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Das interessiert mich nicht.
Verstehe ich. Ich wäre für eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, den Lynchmob wegen versuchten Mordes anzuklagen und zu verurteilen, egal ob Rücktritt vorliegt oder nicht.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Weil:
Es wird nicht runter gerechnet. Es wird angeklagt!
Ob der Tatbestand erfüllt ist, wird und soll der Richter entscheiden.
Erstmal muß der Staatsanwalt entscheiden, ob er überhaupt Anklage erhebt. Das wird er nur machen, wenn die Anklage Aussicht auf Erfolg hat.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:So macht man es mit den Kinderliebenden. So soll es mit dem Mob geschehen.
Ich bin leider nicht in der Position, die Gesetze der Realität entsprechend anzupassen.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Wir können uns natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass alles ganz harmlos war, [...]
Das habe ich nicht gesagt. Es sollte im Interesse des Gesetzgebers sein, so einen Lynchmob von vornherein zu verhindern. Denn der Lynchmob will das Gesetz in die eigene Hand nehmen. Das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Ohne Änderungen im Strafrecht wird sich allerdings nichts ändern.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert. Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.
Das könnte man sich alles sparen wenn die Medien mal solange es geht raus gehalten und strenger stärker kontrolliert würden.Leider ist immer das Gegenteil der Fall.
wenn die den gelyncht hätten würde der kameramann und der reporter noch daneben stehen und nix machen ausser draufhalten...
Jep,das sind dann die Eltern die ihre Kinder selber verprügeln,vernachlässigen oder sie zu hohlen Shows wie Kinder DSDS schleifen.Da läuft Mittags dann halt Punkt 12 auf RTL , nebenbei wird die Bildzeitung gelesen,am Stammtisch geht es dann Abends weiter und nach dem Saufen mit viel Alk im Blut und wenig Hirn im Schädel auf zum fröhlichen Kinderschänder lynchen.
so oder so ungefähr wird es sein..
_________________ Ein Kind ist ein Engel, dessen Flügel in gleichem Maße schrumpfen, wie seine Füße wachsen.
[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:§130 + §126 kommt schon deshalb nicht in Betracht, da sich die Aufforderung zur Straftat nur gegen eine einzelne Person gerichtet hat.
[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Insofern wird man auch gegen den Lynchmob bei derzeitiger Rechtslage wenig machen können, zumal der Lynchmob von seinem Vorhaben offensichtlich abgerückt ist.
Weil wegen:
[color=#000000]§ 130a I StGB[/color] hat geschrieben:Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat [nicht: "Taten"] zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat [nicht: "Taten"] zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht...
[color=#000000]§ 126 I StGB[/color] hat geschrieben:Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
Nr. 2 einen Mord [...] Totschlag [...]
Nr. 3 eine schwere Körperverletzung [...]
androht , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
1. Wo steht geschrieben, dass sich die Aufforderung auf Straftaten gegen mehrere Personen beziehen muss?
2. Es geht um Androhung! Die Tat ist mit Verkündung der Androhung vollendet. Mit Deinem Rücktritt bist also auf falschem Fahrwasser.
[color=#FF00FF]Perma[/color] hat geschrieben:Ich wäre für eine Gesetzesänderung, die es erlaubt, den Lynchmob wegen versuchten Mordes anzuklagen und zu verurteilen, egal ob Rücktritt vorliegt oder nicht.
Sehr witzig, aber offenbar hast Du entweder das Gesetz nicht gelesen oder mir fehlt ein Stück Kenntnis, damit mich zu bereichern ich Dich dann bitten würde.
So traurig mich dieser Fall auch gemacht hat, als ich heute die Nachrichten gesehen habe konnte ich mir das Lachen nicht verkneifen. Ich denke schon das dieser Fall den Leuten zumindest ein wenig im Gedächtnis haften bleibt.
Amiga hat geschrieben:Das könnte man sich alles sparen wenn die Medien mal solange es geht raus gehalten und ...
Die Macht solcher Medien ist immer nur so groß wie die Dummheit und das Unwissen der Menschen. Da sollte man ansetzen, mit Aufklärung und Bildung für jeden, unabhängig davon aus welcher Gesellschaftsschicht eine Person kommt.
Genau das ist der Knackpunkt,die Medien gerade die Assi Sender RTL&Co wollen keine Aufklärung und Leute die selbstständig denken weil diese eine Gefahr für die Sender sind,um so dümmer der Zuschauer um so besser ist es für die Quoten und das Geld aus Werbeeinnahmen,man macht ein paar billige hohle Show,dazu dumme gefakte Dokus und kauft billige US-Schwachsinn Serien wie CSI ein und wirft sie dem Zuschauer hin,dieser ist fasziniert und bleibt dran,auch in der Werbung die Produkte zeigt die eigentlich keine Sau braucht.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:1. Wo steht geschrieben, dass sich die Aufforderung auf Straftaten gegen mehrere Personen beziehen muss?
Das steht hier:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...]
Es dürfte gängige Rechtsauffassung sein, daß die Androhung einer Straftat gegen eine einzelne Person nicht den öffentlichen Frieden stört. Das wäre etwa dann der Fall, wenn beispielsweise eine Bombendrohung erfolgt wäre.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:2. Es geht um Androhung! Die Tat ist mit Verkündung der Androhung vollendet. Mit Deinem Rücktritt bist also auf falschem Fahrwasser.
Da wie oben erläutert §126 nicht greift, greift auch §130a sinngemäß nicht. Unter Umständen würde §241 (Bedrohung) greifen, sofern nicht strafbefreiender Rücktritt vorliegt, weil der Lynchmob wieder abgezogen ist.
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert. Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.