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Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 23.02.2026, 21:09
von Horizonzero
Es geht ja auch nit unbedingt nur um Neuanschaffungen - viele haben ja auch schon lange eine Puppe ....

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 01.03.2026, 13:45
von naylee
meiner_reiner hat geschrieben: 22.02.2026, 17:00 Lebt man alleine bzw. hat die Möglichkeit Freiräume zu schaffen, besitzt man halt einfach eine Puppe weiterhin, was solls, die Gefahr einer Entdeckung ist relativ gering.

Ich hätte niemals mit einer HD gerechnet, da ich nichts illegales getan habe. Die Justiz hat sich einfach einem Grund ausgedacht und mir Interesse am Tausch von Kipo vorgeworfen. Nirgends geht hervor, dass ich Kipo tauschen wollte. Dennoch wird es mir vorgeworfen. Damit sind die Bullen dann bei mir eingedrückt.

Rein theoretisch kann sowas jedem passieren, der wegen IRGENDWAS bei den Bullen Aufmerksamkeit erregt.

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 01.03.2026, 15:30
von Leni
naylee hat geschrieben: 01.03.2026, 13:45
meiner_reiner hat geschrieben: 22.02.2026, 17:00 Lebt man alleine bzw. hat die Möglichkeit Freiräume zu schaffen, besitzt man halt einfach eine Puppe weiterhin, was solls, die Gefahr einer Entdeckung ist relativ gering.
[...]

Rein theoretisch kann sowas jedem passieren, der wegen IRGENDWAS bei den Bullen Aufmerksamkeit erregt.
Ja!

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 03.03.2026, 01:44
von meiner_reiner
Glaube ich leider, wenn auch ungern.
In diesem Berreich ist jede Gerechtigkeit, Anständigkeit, rationale, faire Denke... dem absoluten Irrsinn gewichen.

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 03.03.2026, 16:12
von Leni
Ja! :(

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 20.03.2026, 14:01
von Gast
In den vereinigten Staaten gab es gestern einen Erfolg für mehr Vernunft:

Selbst „unter Berücksichtigung einer möglichen Diskreditierung des Dienstes sind wir zu dem Schluss gekommen, dass (Rocha)s Verhalten – Masturbation, in Einsamkeit, im Verborgenen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – den verfassungsrechtlichen Schutz rechtfertigt“, der durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache Lawrence gegen Texas gewährt wird. Dieses wegweisende Urteil hob ein texanisches Gesetz auf, das Sodomie zwischen einwilligenden Erwachsenen unter Strafe stellte. […] Rocha hatte ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Privatsphäre, um mit seiner Puppe sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Quelle:
Stripes, "Airman’s indecent conduct conviction reversed following 5 years of litigation", 19.03.2026

Ob ein ähnliches Ergebnis in Deutschland möglich ist - weiß ich nicht - , da auf ein Inzesturteil referenziert wird, aber in DE und später durch den EuGH wurde das Gesetz als verfassungskonform geurteilt. Es liegt also eine umgekehrte Rechtslage vor.

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 03.04.2026, 16:31
von Alien-GL*
Ich bin ja auch absoluter Befürworter solcher Silikon/TPE-Schätzchen und extrem frustriert über das Verbot. Ohne dieses hätte ich wohl längst eine. Ich war mal auf einen Vertrieb in den USA gestoßen, die solche Silikonpuppen ausdrücklich als Nicht-Sexpuppen verkaufen, demnach dürften sie keine penetrierbaren Körperöffnungen aufweisen. Ich weiß nicht, in wie weit die äußere Anatomie da ausgeprägt ist, die waren nur bekleidet abgebildet.
Der schwammige Unrechtsparagraph 184l lässt überhaupt keine klare Definition zu, wann eine Puppe mit kindlichem Erscheinungsbild überhaupt eine Sexpuppe ist und wann nicht. Genügt es schon, wenn sie nur aus einem dieser weichen Materialien bestehen und auch nur äußerlich anatomisch korrekt sind? Oder werden sie erst mit Körperöffnungen zu einer Sexpuppe? Oder ist auch schon das Innenskelett maßgebend, welches durch seine Beweglichkeit natürlich jedes aufreizende "Posing" auch erlauben würde?
Mit einer äußerlich korrekten Silikonfreundin ohne Körperöffnungen wäre ich ja auch schon zu wenigstens 90% zufrieden, aber ohne Rechtssicherheit verbrenne ich mir da auch nicht den Allerwertesten :mrgreen:

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 05.04.2026, 02:59
von Kiki
Alien-GL* hat geschrieben: 03.04.2026, 16:31 Genügt es schon, wenn sie nur aus einem dieser weichen Materialien bestehen und auch nur äußerlich anatomisch korrekt sind? Oder werden sie erst mit Körperöffnungen zu einer Sexpuppe?
Das einzige Kriterium ist "zur vornahme sexueller HANDLUNGEN bestimmt". Das kritische ist hier das Wort "Handlungen", denn erotisches küssen, reiben und lecken sind auch sexuelle Handlungen. Eine Penetration ist nicht notwendig.

Ich kenne bspw. einen Fall, wo jemand verurteilt wurde weil er Schaufensterpuppen mit angeklebtem Dildo verkauft hat. Im Grunde kann aber eine Rebornpuppe ausreichen, da diese ebenfalls Öffnungen besitzen. Das Ziel sind daher Pädophile bzw. Menschen die solche Objekte aus sexuellen Gründen besitzen. Strafbar ist die innere Absicht und eine Gruppe. Feindstrafrecht quasi.

Sollte das Gesetz bleiben, dann müssen sich alle Menschen mit von der Norm abweichenden Fantasien fürchten. Gab ja von STRG_F schon eine Doku, wo gespielter Inzest mit Erwachsenen als Vorstufe zum Kindesmissbrauch stilisiert wurde.

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 05.04.2026, 16:15
von Verehrer
Kürbisse sind sicher auch ziemlich gefühlsecht. :wegrenn:

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 05.04.2026, 16:45
von Horizonzero
naja - Stangenbrot soll auch gehen :wegrenn:

Re: Konsequenzen nach dem Scheitern

Verfasst: 05.04.2026, 18:44
von Mitleser
Was ist mit dem guten alten Apfelkuchen? :wegrenn: