Eule hat geschrieben:
"heimliche erregung"
Wenn sie nicht heimlich ist, dann ist das ok, ja?
NEIN! Hab ich doch schon mehr als klar gemacht, dass es im GL-Bereich nie okay ist. Mein Punkt war, dass es nicht mal okay ist, wenn es heimlich passiert, im vermeindlich unbedarften Kuscheln. Ist es so schwer zu verstehen? Wahrscheinlich bin ich von so usern wie corolith verwöhnt, bei denen man sich nicht 5 Mal wiederholen muss...
hehe, nicht so gereitzt, war klar das du das nicht meinst... Ironie kann man wohl schlecht rauslesen
Eule hat geschrieben:Genial. Du gestehst also ein, dass die Übergriffsgefahr (sogar Vergewaltigung, wie du schreibst) permanent da ist
nein, schreib ich nicht! (zumindest nicht so gemeint

)
gesetz dem Fall, der Umgang mit den Mädchen ist nicht verboten (wie es man es momentan noch darf ...) , dann kann man sich mit den Mädchen treffen und Unternehmungen starten. Da ist eine Übergriffsgefahr nicht da, da ich meinen Gefühlen freien Lauf lassen kann (fast allen

).
Gesetz dem Fall, jeglicher Umgang mit dem Mädchen ist verboten, man hat sich aber verliebt, will das Mädchen unbedingt wiedersehen, mit ihr sprechen, weiß aber man darf es nicht, dann ist es möglich das er sich das mädchen iwann schnappt, um es zu sehen.
Die Gefahr entsteht durch ein solches Verbot nämlich erst. Was nicht heißt, das Jeder Pädophiler der keinen Kontakt hat sich an einem Mädchen vergehen wird. Ich denke sogar, das sich die meisten sich unter kontrolle haben!
Gedankenexperiment:
Du hast dich verliebt, und nun darfst du diese Frau nicht wiedersehen, nie wieder, du weist aber wo sie wohnt. Nun hälst du dich daran sie nicht zusehen, dein Verlangen nach ihr steigert sich aber jeden Tag, bis du es nichtmehr aushälst! (es heist nicht umsonst Sehn
sucht) Was machst du dann, würdest du nicht alles tun um sie wieder zusehen?
Es ist also keine direkte Triebgefahr, sondern eine Sehnsuchtsgefahr ...
Eule hat geschrieben:Der Vertrauensmißbrauch ist schon der Mißbrauch. Was braucht es da noch mehr?
Wo ist da ein Missbrauch des Vertrauens.
Ich kuschel mit meinem Mädchen und bin dabei (ungewollt!) erregt. ich denke nicht während ich mit ihr Kuschel an sachen die ich noch mit ihr anstellen könnte, ich genieße den Moment.
Anderes Beispiel, das Mädchen will mich küssen, ich lehn es aber ab, weil ich dabei sexuelle Gefühle entwickeln würde (Nach deiner Meinung verhalte ich mich also Vorbildlich) das Mädchen ist davon enttäuscht Vertraut mir vll nichtmehr => Vertrauensmissbrauch!
Eule hat geschrieben:der seine Sorgen nicht lösen, sondern vergessen will
Es gibt Sorgen die lassen sich nicht lösen! Sorgen, die immer und überall gegenwertig sind, und der Anblick/Umgang eines Kindes, kann diese Sorgen für ein paar Momente nichtig machen, man kann sie in Gegenwart eines Kindes vergessen.
Und sag nicht, das du nicht auch beim kuscheln mit deiner Freundin nicht auch deine Sorgen kurzzeitig vergessen kannst und willst, Sorgen die sich nicht mal eben lösen lassen.