Re: Pranger in Deutschland FAQ
Verfasst: 08.02.2018, 11:24
Bei der genannten Einzelperson kann man wie bei Kachelmann von einem Pranger sprechen, der Unterschied ist jedoch, dass diese Personen mindestens an der Grenze zur nicht mehr so gut geschützten "Person des öffentlichen Lebens" gehört. Aktuell hat der BGH im Fall Wulff geurteilt, dass sogar ein Supermarktbesuch fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden durften u.a. weil Wulff selbst Teile des Lebens veröffentlicht hat. Äpfel und Birnen.
Der Ottonormalpädo der die Berichterstattung mehr fürchtet als eine mögliche Strafe war gemeint.
Der Ottonormalpädo der die Berichterstattung mehr fürchtet als eine mögliche Strafe war gemeint.