Re: 9 Jähriger von 19 Jährigem erstochen
Verfasst: 11.03.2017, 09:36
Egal ob klar oder nicht; vor dem Schuldspruch gilt die Unschuldsvermutung.Stullen Andi hat geschrieben: Er scheint wirklich der Täter zu sein, aber in vielen Fällen ist das eben nicht so klar. Deshalb wird of von einem " mutmaßlichen Täter" gesprochen.