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Re: warnung - archive am besten löschen
Verfasst: 03.05.2016, 13:53
von Horizonzero
Naja - das FBI ist weit weg - zunächst wäre mal interessant was unsere Scheriffs dazu denken und damit machen.
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Verfasst: 03.05.2016, 15:03
von Jonny
Das FBI schnüffelt weltweit, war schon öfters der Fall das hier welche verhaftet wurden weil die deutschen Behörden Hinweise vom FBI bekommen haben, Facebook soll auch vom FBI überwacht werden. Das FSB macht sowas zum Beispiel meines Wissens nach nicht.
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Verfasst: 29.08.2016, 14:02
von Gast
Fullquote gelöscht.
doch , wenn ein Land den Datenschutz ernst nimmt und die Internetprovider auch deine Daten unter Verschluss halten , dann schon . Ausserdem arbeite ich nur mit falschen Profilen und Namen , bin ja nicht von gestern .
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Verfasst: 31.08.2016, 00:21
von Gast
Nun Amerika spioniert sowieso alle aus.
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Verfasst: 09.09.2016, 18:21
von Sascha
Forum-Geist hat geschrieben:Mal anders gefragt, würde eine identifikation durch eine solche Software überhaut reichen um eine HD zu rechtfertigen?
Geh mal davon aus, dass zur Rechtfertigung einer HD heutzutage faktisch nichts erforderlich ist. Bei Edathy reichte ja beispielsweise schon ein ganz legaler Einkauf von Nackedeis.
Bei vollverschlüsseltem Computer kriegt man den irgendwann wieder. Da das "irgendwann" sich irgendwo im Bereich von zwei bis drei Jahren befindet, sollte man trotzdem auf jeden Fall eine ausreichende Menge Sicherheitskopien, natürlich auch verschlüsselt,an möglichst verschiedenen Orten verteilen. Bei 4 gut verteilten ganz normalen Sticks hat man selbst am Flughafen eine gute Chance, zumindest einen durchzubringen. Für die wirklich wichtigen Daten sollte das reichen.
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Verfasst: 09.09.2016, 18:37
von Schmetterling
Sascha hat geschrieben:Bei Edathy reichte ja beispielsweise schon ein ganz legaler Einkauf von Nackedeis.
Bei anderen reichte ein Spielplatzbesuch.

Wäre das auch passiert, wenn man
ohne mitgebrachtes Kind auf den Spielplatz gegangen wäre? Verkehrte Welt.

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Verfasst: 09.09.2016, 19:47
von Gast
Bei vollverschlüsseltem Computer kriegt man den irgendwann wieder.
Falsch, denn so pauschal kann man das nicht sagen.
Es kommt auf das Bundesland und dessen Polizeigesetze an.
Man sollte davon ausgehen, dass alles weg ist, weil es so im Gesetz steht.
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Verfasst: 09.09.2016, 22:20
von Forbidden Love
Schmetterling hat geschrieben:
Bei anderen reichte ein Spielplatzbesuch.

Wäre das auch passiert, wenn
man
ohne mitgebrachtes Kind auf den Spielplatz gegangen wäre?
Wenn Du Dich mit diesem Thema auseinandergesetzt hättest, würdest Du diese
Frage erst gar nicht stellen. Meine Antwort auf diese Frage ist ein ganz klares ja.
Gruß
Forbidden Love
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Verfasst: 10.09.2016, 07:42
von Aiko
Warum nimmst du den Schmetterling so ernst FL?

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Verfasst: 06.02.2017, 23:19
von Annika
Zum Vertrauen in Software:
Nennen wir es X Crypt.
Was tut das Programm?
Es schreibt verschlüsslten Code ins Regestry
Es schreibt Code in System-Datein
Es schreibt Code in die ADS (alternative data streams)
Nach Beenden des Programms sind alle Daten "weg"
Nimm Regshot um das bei Dir zu testen.
Ich kenne kein Programm außer Truecypt, das sicher ist
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Verfasst: 07.02.2017, 01:06
von Sascha
Gast hat geschrieben:Bei vollverschlüsseltem Computer kriegt man den irgendwann wieder.
Falsch, denn so pauschal kann man das nicht sagen.
Es kommt auf das Bundesland und dessen Polizeigesetze an.
Man sollte davon ausgehen, dass alles weg ist, weil es so im Gesetz steht.
Echt? Ich würde mal davon ausgehen, dass ohne Straftat auch keine Strafe kommt. Ganz allgemein, einfach weil es ansonsten vor dem BVerfG scheitern würde. Wäre mir neu, dass in irgendwelchen Ländern einfach so gegen das GG verstoßen werden darf.
Ansonsten werden, selbst wenn das in einigen Ländern wirklich so wäre, zumindest in einigen anderen Ländern verschlüsselte Daten zurückgegeben. Kann ich recht definitiv sagen, weil ich sowas schon zurückgekriegt habe.
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Verfasst: 17.02.2017, 23:42
von Hyperherrscher
Hier schildet das Lawblog einen Fall, bei dem die beschlagnahmte Hardware nur sehr zähneknirschend wieder herausgegeben wurde.
Der Staatsanwalt rückte den Rechner meines Mandanten nicht raus. Er schickte ihn vielmehr an die Polizei. Mit der Anregung, den recht flotten Rechner zu kassieren, ihn versteigern oder sinnvoll auf einer Polizeiwache nutzen zu lassen.
Das Ganze war nach Auffassung des Staatsanwalts nach § 34 PolG möglich. Die Vorschrift gestattet in der Tat die endgültige Einziehung einer Sache, wenn sie bei Rückgabe an den Betroffenen sofort wieder beschlagnahmt werden müsste.
Suchbegriff: lawblog.de "mit-aufmerksamkeit-ueberschuettet"
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Verfasst: 21.02.2017, 18:41
von UAB
Selbstzensur aus Angst.
Was ich schreiben kann: Der Artikel ist von 2015...
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Verfasst: 22.02.2017, 21:58
von 712
glfnostalgiker hat geschrieben:habe. je nach menge der texte kann man so mit der genauigkeit eines fingerabdrucks etwa einen glf user einem facebookuser zuordnen
Erstens: Nenn mir ne Quelle, sonst kauf ich dir diesen Scheiss von vornherein nicht ab.
Zweitens: Na und?
Auch Polizisten haben eine Schweigepflicht. Und wenn man nichts illegales getan hat, passiert überhaupt nichts. Leute wie du bestätigen bloss meine Annahme, dass sich Pädos viel zu wichtig vorkommen.
UAB hat geschrieben:Angst.
An alle Angsthasen: Verschont uns mit eurer Angst. Und seit froh, dass wir in einem Land leben, in dem man noch nicht um sein Leben fürchten muss, weil man anders ist.
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Verfasst: 09.07.2017, 22:53
von Sascha
712 hat geschrieben:glfnostalgiker hat geschrieben:habe. je nach menge der texte kann man so mit der genauigkeit eines fingerabdrucks etwa einen glf user einem facebookuser zuordnen
Erstens: Nenn mir ne Quelle, sonst kauf ich dir diesen Scheiss von vornherein nicht ab.
Hab zwar keine Quelle dazu bei der Hand, weiß aber noch aus USENET-Zeiten, dass man dort immer wieder und recht einfach Leute, die unter verschiedenen Namen schrieben, sehr plausibel einander zuordnen konnte.
Ist nicht wirklich schwer, war mir sogar selbst in ein paar Fällen gelungen. Klar, war leicht dadurch, dass beide in derselben Gruppe schrieben. Ähnlich leicht erkennt man ja auch hier recht schnell gebannte User unter den Neuanmeldungen. Aber das ist nicht der Punkt - der ist, dass die Informationen, die man aus vielen Texten extrahieren kann, durchaus alle notwendigen Informationen liefern. Denn so ziemlich jeder macht Fehler, schreibt, sagen wir mal, ein paar Worte regelmäßig auf dieselbe Art falsch, und schon wars das. Ok, Fehler kann man heutztage mit Spellchecking beseitigen, ne Maschine würde daher komplexere Muster suchen. Dass das geht, steht aber außer Frage.
Klar kann ein einzelner nicht den GLF-Nutzer in Facebook finden, das braucht ne professionelle Suchmaschine. Aber so schwer ist das auch nicht. Einmal hat man die Texte von dem, den man identifizieren will. Da kann man dann lange nach Mustern suchen, die sich oft genug wiederholen. Wenn man das dann gefunden hat, muss man nur noch dasselbe Muster in Facebook finden.