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Re: SEK und Türen

Verfasst: 04.07.2015, 11:42
von ebonblack
Xerberus hat geschrieben:Mag sein, dass es auch viele Unschuldige trifft. Aber irgendwo muss einer dabei gewesen sein, der den Tatverdacht für die Maßnahmen lieferte, und wenn man mit dem noch zusammen hängt, wird man als Unschuldiger mit rein gerissen.
Jo, es werden auch immer wieder ein paar Treffer gelandet. Aber wenn man sich mal anguckt bei einer HD-Welle, wie viele Wohnungen durchsucht werden und bei wie vielen danach letztendlich was gefunden wird, kann man schon mal anzweifeln, ob der Tatverdacht immer so berechtigt ist.

Re: SEK und Türen

Verfasst: 04.07.2015, 12:42
von Gast
Wie viele Wohungen wurden angeblich durchsucht und woher nehmt ihr die Informationen dazu?

Re: SEK und Türen

Verfasst: 04.07.2015, 13:16
von Forum-Geist
Das Stichwort heißt "Erstverdacht" das erlaubt es alle Wohnungen bei jedweiligem Verdacht zu durchsuchen manchmal allein nach dem Motto "Pädophil=Könnte welche besitzen". Das weiß eigentlich jeder, weshalb auch der Otto-Normal alles tun sollte um nicht in Verdacht zu kommen. Dies allerdings auch aus dem Kontext das den Lieben Mitmenschen die Wahrheit egal ist aber nicht die Sensation. Und das meine ich nicht mal speziell in dem Fall, es gefällt nun mal vielen die Fehler der anderen zu suchen. Selbst ein nicht pädophiler aber Kinder liebender Mensch muss da aufpassen. Deshalb bleiben 'Kinderliebende Erwachsene immer Erwachsene mit Abstand zum Kind. Wärend Pädis sich eher selbst wie Kinder benehmen und vor einer Umarmung oder einem Küsschen nicht weglaufen. Womit wir wieder bei Erstverdacht sind. Traurig finde ich das.

Re: SEK und Türen

Verfasst: 04.07.2015, 14:55
von Gast
Kein Täter werden Philosophie: Vorsorglich wegsperren.

Re: SEK und Türen

Verfasst: 05.07.2015, 12:43
von IMSI-C
§ 10 DRiG...

Wie man sich vor dem SEK "schützt"[1], sollte man wissen. Ich weiß es nicht!
Vermutlich reicht der unwissentliche Kontakt zu jemandem schon aus, um in eine Datei zu kommen.
Vielleicht mit BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11 :evil: Stolperdraht? Kinderkram, hier wird direkt vermient und und scharf geschossen! :)


§ 104 StPO besagt, dass man in der Nacht nur durchsuchen darf, wenn "auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug" bzw. "Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen".

Wer den Container offen hat, begeht u.u. frische Taten?!
Wo Gefahr im Verzug in der Nacht vermutet werden kann(z.B. in Hinblick auf zu schützenden Personen), erschließt sich mir nicht.
Wenn es einen richterlichen Beschluss gab, wäre eine Gefahr im Verzug nicht anzunehmen und die Begehung von Straftaten eher wahrscheinlich.
Wenn es mehr als eine Person gleichzeitig getroffen haben sollte, dann bin ich auf die Erklärung gespannt, wie mehrere gleichzeitig eine Tat begangen haben sollen und wie das zu bewesein sein kann. Illegales verhalten live zu überwachen ist sicher ein feuchter Traum...

"Kein Tatverdacht für Durchsuchung bei erlaubten Verhalten" - Silke Wollburg - examensrelevant
Das bringt es auf den Punkt!
Keine Straftaten zu begehen reich nicht aus!


[1] "Brutalo-Einsatz des SEK. Kopfkino oder Realität?" - Viktoria Nagel - Strafblog

Re: SEK und Türen

Verfasst: 05.07.2015, 17:01
von türchen
IMSI-C hat geschrieben:§ 104 StPO besagt, dass man in der Nacht nur durchsuchen darf, wenn "auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug" bzw. "Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen".

Wer den Container offen hat, begeht u.u. frische Taten?!
Gehen wir mal vom 184er StgB aus: Besitz ist Besitz und da greift der 104er StPO normalerweise nicht. Die könnten aber des Nachts durch dein Fenster lucken und dich bei der Besitzverschaffung sehen, dann sähe das vielleicht anders aus.

Re: SEK und Türen

Verfasst: 06.07.2015, 12:13
von IMSI-C
Ach deswegen sagte Snowden vor geraumer Zeit, dass er wirklich nur unter der Bettdecke mit seinem Notebook gesessen habe... versteeeehe!