Weil er vor einigen Jahren Bilder, die sexuelle Handlungen mit oder vor Kindern, auf seinem Laptop gespeichert hatte, wurde ein 37 Jahre alter Ickinger zu einer Geldstrafe verurteilt.
„Die Sache hat ihn wie ein Blitz aus heiterem Himmel erwischt“, erklärte der Verteidiger in Abwesenheit des Angeklagten, der vom persönlichen Erscheinen zur Verhandlung entbunden wurde.
Rund sieben Jahre liege es zurück, dass sein Mandant sich mit solchen Bildern beschäftigt hat, die Ende Oktober vorigen Jahres bei einer vom Amtsgericht Gießen veranlassten Razzia wieder ans Tageslicht kamen. Bei der forensischen Auswertung stießen die Ermittler auf 24 Dateien, die vorübergehend auf dem Laptop des 37-Jährigen gespeichert gewesen waren.
Sie zeigten überwiegend Jungen im Alter von vermutlich neun oder zehn Jahren in eindeutigen Posen. „Die Vergangenheit hat ihn eingeholt. Heute führt er ein vollkommen normales Leben, hat seit Jahren eine feste Freundin“, sagte der Verteidiger, der auch der Vermieter des Angeklagten ist. Gegen den 37-Jährigen war ein Strafbefehl ergangen, in dem er wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Dagegen legte er Einspruch ein, beschränkte diesen aber auf die Rechtsfolgen. Das heißt, den Vorwurf räumte er ein, aber die Geldstrafe war dem derzeit arbeitslosen Mann zu hoch.
„Wenn man sich die Bilder anschaut, muss man schon ein besonderes Gemüt haben, um hier einen minderschweren Fall zu sehen“, widersprach Richter Helmut Berger der Ansicht des Verteidigers. Dennoch kam der Angeklagte günstig davon: 40 Tagessätze (wie im Strafbefehl) zu je 20 Euro beträgt die Geldstrafe, zu der das Gericht ihn verurteilte (die Staatsanwältin hatte das Doppelte gefordert). „Das ist mehr als milde“, so Richter Berger. Rudi Stallein
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