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asgl
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath hat der umstrittene Richter des ersten Prozesses Fehler eingeräumt, die damalige Einweisung des Nürnbergers in die Psychiatrie aber dennoch verteidigt.

"Dem Bundesgerichtshof hat unser Urteil gereicht, dann war es wohl nicht zu beanstanden", sagte der inzwischen pensionierte Richter als Zeuge vor dem Landgericht Regensburg. Er war 2006 bei Mollaths Einweisung Vorsitzender Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth gewesen.

Der ehemalige Richter räumte kleinere Fehler beim Durchlesen des Urteils ein. So habe es sich um ein Datum gehandelt und um die Reihenfolge der geschilderten Übergriffe des Angeklagten. Es hätte ihm auffallen sollen, dass das Opfer - Mollaths damalige Ehefrau - nicht hätte angegeben können, getreten worden zu sein, zu einem Zeitpunkt als sie bereits bewusstlos gewesen sei.


Quelle: http://www.t-online.de/nachrichten/pano ... r-ein.html
asgl
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Der Name des zu Unrecht in der Psychatrie gesessenen Gustl Mollath ist überraschenderweise auf den Listen der NSU-Ermittler entdeckt worden.

Darauf fahndete man nach rechtsradikalen Einzeltätern und Gustl Mollaths Name fand sich wegen dessen angeblicher "psychopathischen Persönlichkeitsstruktur" darauf.

Warum ausgerechnet Mollath auf der Liste landete, wurde noch nicht kommentiert.


http://www.welt.de/regionales/muenchen/ ... ttler.html
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Gustl Mollath ist laut Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit.

Eine erneute Zwangseinweisung in die Psychiatrie hält der Psychiater Prof. Norbert Nedopil für nicht angemessen. "Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar", betonte der forensische Experte aus München am Freitag vor dem Landgericht Regensburg. Der Angeklagte habe außer den vorgeworfenen Taten keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach sei Mollath auch voll schuldfähig, die Bewertung obliege jedoch dem Gericht.

Es ist das Bild eines unangenehmen Menschen, das der Psychiater Norbert Nedopil zeichnet: Gustl Mollath sei penetrant und rigide; er neige zu Selbstüberschätzung und Rechthaberei. Aber er sei nicht krank, jedenfalls heute nicht mehr. Er sei auch nicht gefährlich.



QuAlle: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... eed2a.html

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 94561.html




Also: Zwei völlig gleiche Tatbestände, zwei unterschiedliche Gutachter, zwei völlig unterschiedliche Bewertungen - das sollte den Gesetzgeber endlich dazu anregen, das Schicksal eines Angeklagten nicht mehr in das Urteil eines kaffeesatz-lesenden Psychiaters zu legen. Und: Wenn man einen Menschen für schuldunfähig hält, dann kriegt er halt den "Jagdschein" und geht nach hause und nicht in einen Pseudo-Knast namens "Maßregelvollzug"


Liebe Grüße
asGL



Noch ein lesenswerter Link:

http://www.regensburg-digital.de/mollat ... /23072014/
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Marianne
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von Marianne »

Ich glaube aus all den Medienberichten die es über den Fall so gibt, dass Mollath unschuldig ist. Dieser Fall ist ein Musterbeispiel für Dinge die einem normalen ungescholtenem Bürger wiederfahren können. Und das kann theoretisch jeden treffen.
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Er ist vielleicht nicht unschuldig.... aber DEFINITIV viel zu lange wegen einiger Bagtell-Taten im MRV eingepfercht... und ich hoffe, dass dass irgendwann dazu führt, dass die "Forensische Psychiatrie" abgeschafft wird.



Liebe Grüße
asGL
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Gutachter schickte ihn ohne Gespräch in Psychiatrie

Sieben Jahre saß Gustl Mollath in der Psychiatrie - nur gestützt auf Akten und Aussagen seiner damaligen Frau. Persönlich gesprochen habe er so gut wie nie mit ihm, sagte der verantwortliche Gutachter beim Prozess in Regensburg.


http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/ ... 2-100.html
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Marianne
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von Marianne »

Kann man eigentlich einen solchen unqualifizierten oder bestochenen Gutachter haftbar machen?
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Nö... die behaupten immer, nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben zu haben. Zumindest kenn ich noch keinen Fall, in dem das geklappt hätte.

Im Fall der §63er-Unterbringungen ist es zusätzlich so, dass der Verurteilte nicht wegen des Gutachters, sondern ausschließlich wegen des Gerichts in die Psychiatrie kommt. Konkret: Der Richter bedient sich eines Sachverständigen, wenn er sich selbst nicht für voll kundig hält. Danach hat er aber das Recht und die Pflicht, das Gutachten zu würdigen.
Ich kenne eine Menge Fälle aus den Entlassungsanhörungen MRV, in denen die Gutachter FÜR den Untergebrachten gesprochen haben und die Richter die GUTachten mit einem Satz in der Begründung für nicht richtig erklärt haben.



Liebe Grüße
asGL
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Ich hab grad noch eine gute Zusammenfassung über das Wiederaufnahmeverfahren und eine Hintergrundinformationen gefunden.


http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/ ... g-102.html




Sehr lesenswert!!!!
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

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Re: Gustl Mollath

Beitrag von Jean Valjean »

"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, wird immer in der Unfreiheit landen – und damit in der schlimmsten Unsicherheit, die dem Menschen widerfahren kann."

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Re: Gustl Mollath

Beitrag von Gelöscht_21 »

Ich verfolge den Fall auch schon eine ganze Weile. Erst neulich wurde darüber im Spiegel berichtet.

Sicher gibt es da noch einige Ungereimtheiten.
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von asgl »

Gustl ist nun offiziell freigesprochen... allerdings nur, weil sie ihn für schuldunfähig hielten und der Schuldspruch nicht schlechter sein konnte als im Hauptverfahren.

Das System hat es nicht geschafft, Herrn Mollath deutlich zu sagen, dass die Unterbringung im Maßregelvollzug mehr als falsch war.

Zumindest hat das Gericht wohl über eine Entschädigung von über 50.000 € entschieden. Wieviel davon bei Gustl am Ende ankommt, ist noch fraglich!
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Re: Gustl Mollath

Beitrag von Marianne »

Je mehr ich über den Fall höre und lese, desto mehr und mehr gehe ich davon aus, dass der Mann komplett unschuldig ist und die gesamte Anschuldigung seiner Ex-Frau nur vorgetäuscht und erfunden war. Es gibt im Grude keine wahrlichen Beweise, dass Mollath der Frau die Verletzungen zugefügt hat, wohl aber gibt es Beweise für die tatsächlich stattgefundenen Banktransaktionen seiner Ex-Frau.

Ich glabue, Gustl Mollath hatte gar kein Motiv, seiner Frau etwas anzutun, diese hat wohl aber die Vertuschungsabsicht und hatte Angst, dass ihre Geldquelle versiegen könnte, daher musste sie das Problem, also ihren Mann, aus dem Weg schaffen. Und mal ehrlich, wer glaubt nicht einer Frau, die mit fiesen verletzungen zum Arzt geht und behauptet, ihr Mann hätte ihr das zugefügt?
Die Masche war geschickt und hat voll und ganz wie gewünscht für sie funktioniert.
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Bayern schickt Mollath saftige Rechnung

Beitrag von asgl »

Der Freistaat Bayern hat Gustl Mollath eine saftige Rechnung über insgesamt 282.813 Euro und 30 Cent geschickt. Da er sich die letzten siebeneinhalb Jahre unrechtmäßig in bayerischen psychiatrischen Einrichtungen aufgehalten hatte, muss er nun wohl für Kost und Logis sowie für die auf seinen eigenen Wunsch abgebrochene medizinische Behandlung aufkommen.

Auf Anfrage des Postillon bestätigte ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei den Vorgang: “Es ist korrekt, dass Mollath diese Summe zahlen muss. Es darf nämlich nicht sein, dass der bayerische Steuerzahler dafür aufkommt, dass sich dieser Mann über siebeneinhalb Jahre durchfüttern und therapieren lassen hat, ohne dass dafür ein tatsächlicher Grund bestanden hätte. Natürlich zahlt der Staat, wenn jemand wirklich psychisch krank ist, aber das scheint bei Mollath eben nicht der Fall gewesen zu sein, wie das jüngste Urteil des Nürnberger Oberlandesgerichts zeigt.”

Die Rechnung über knapp 300.000 Euro resultiere aus den berechneten monatlichen Durchschnittskosten (3142,37 Euro) für Miete, Essen und Trinken sowie psychologische Betreuung in den Bezirkskrankenhäusern Straubing und Bayreuth. Auch der von Mollath in Anspruch genommene Personenschutz durch Wachpersonal sei in der Summe enthalten.



QuAlle: http://www.seniorbook.de/themen/kategor ... -betreuung
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