Cocolinth hat geschrieben:Also ich möchte schon, dass die Person, mit der ich Sex habe, auch mündig ist.
Mündig, also nach Gesetz >= 18? Iiiiiiiiiiiiih.
Mündig genug nach dem gesunden Menschenverstand, um zu entscheiden, ob eine Handlung, die keine weiteren Folgen hat, wie beispielsweise einen geblasen zu bekommen oder zusammen zu masturbieren, ihm Spaß macht oder nicht? Ist ja altersunabhängig sowieso gegeben, also nicht weiter erwähnenswert.
Sascha hat geschrieben:Simple consent = einfache Zustimmung.
Nein!
Es hat seinen guten Grund, dass die gängige deutsche Übersetzung nicht wortwörtlich ist und stattdessen "Simple Consent" mit "willentliche Zustimmung" übersetzt. Im Ggs. zu einer im Wortsinne "einfachen Zustimmung" macht dies nämlich eine präzisere Aussage über die Qualität der Zustimmung. Die "willentliche Zustimmung" entspricht weitgehend dem, was ich "Wunsch" nenne.
Mir nicht aufgefallen dass es da eine "gängige" im Gegensatz zu meiner ("ungängigen"?) Übersetzung gibt, und den Unterschied halte ich für irrelevant.

Darum müsste man
konkret MESSEN, was denn nun tatsächlich vorliegt.
Wenn ein Kind den Wunsch äußert, Sex zu haben, ist es dann nie/selten/oft/immer über Sex informiert (und wie weit)?
Das lässt sich jeweils knallhart empirisch beleuchten. Und da ist "Finkis" Resultat nun mal ziemlich eindeutig.
Nein. Denn "informiert sein" über Sex ist ein völlig diffuser und unklarer Begriff.
Er hat im Prinzip das Potential dazu, in einem konkreten, wissenschaftlichen Begriff umgewandelt zu werden. Indem man genauer spezifiziert, welche Information dabei gemeint ist.
Also, 2 Fragen: 1.) Welche Information ist notwendig, um einen "informed consent" für Sex zu geben? Eine höchst ideologische und überhaupt nicht wissenschaftliche Frage. Ganz abgesehen davon, dass die Frage, wenn man ihr wirklich eine ernsthafte ethische Bedeutung geben, sehr stark von der konkreten sexuellen Handlung abhängen muss. Sie verlangt völlig verschiedene Antworten für Koitus, Analsex, Oralsex, jeweils mit oder ohne Kondom, gemeinsames Masturbieren, Petting, oder Streicheln verschiedener Körperteile über oder unter der Kleidung, sowie außerdem in Abhängigkeit von der Kultur - eine Kultur, in der nur Jungfrauen heiratbar sind, Analsex vor der Ehe aber als harmlos betrachtet wird, ist die Antwort eine andere als im heutigen Westen, wo es keine Unterschiede beim Opferstatus gibt.
2.) Wie viele Kinder kennen in welchem Alter die jeweils für den "informed consent" der jeweiligen sexuellen Handlung notwendige Information? Hierzu
könnte es (im Prinzip) eine wissenschaftliche Untersuchung geben - mir ist aber keine bekannt, von Finkelhor jedenfalls nicht. Und damit so eine Beobachtung ethisch relevant wäre, müsste die Information, um die es geht, erst einmal als Ergebnis von Frage (1) erhalten worden sein.
Da wird faktisch festgestellt, dass Kinder nicht [umfassend] informiert sind, weil sie nicht gleichzeitig einen Doktor in Recht, Sexualmedizin und Naturgeschichte haben und ihnen die Eltern noch nicht erzählt haben, was die and Schwiegersöhne oder -töchter für Anforderungen stellen.
Ja. Und... wo soll da nun das Problem sein?
Zweifelst Du diese Feststellung denn überhaupt an? Auf welcher Basis?
Warum sollte ich Aussagen anzweifeln die offensichtlich ethisch irrelevant sind?
Die Argumentation ist schließlich eine ethische, das hatten wir ja wohl geklärt (hoffe ich zumindest). In so eine ethische Diskussion ein paar irrelevante Fakten reinzupacken ist eine klassische Taktik der Irreführung, hat aber nichts mit Wissenschaft zu tun, nicht einmal in der eingeschränkten Weise, die du da siehst.
Also, wie sähe eine ernstzunehmende ethische Diskussion aus? Sie würde erstmal klären, worum es beim informierten Konsens überhaupt geht, da klar ist, dass man in der heutigen Informationsgesellschaft zu keiner Frage alle Informationen haben kann. Mit dieser Idealforderung funktioniert also gar nichts, kein Vertrag wäre möglich, selbst zwischen Professoren nicht.
Worum geht es also? Es geht um eine spezielle Art von Unfairnis - dem Vorenthalten von Informationen, die einer Seite bekannt sind, der anderen nicht, und die eine Seite geht davon aus, dass die andere Seite den Vertrag ablehnen würde, wenn sie die Information hätte. Sie schweigt darüber. Betrug durch Verheimlichen relevanter, entscheidender Fakten. Liegt solch ein Verschweigen vor, und wird das später festgestellt, ist der Vertrag ungültig, nicht durchsetzbar, weil das Einverständnis der anderen Seite nicht auf einem informierten Konsens beruhte.
Da sind also mehrere Punkte: Da ist nicht nur irgendeine Information da. Sondern eine Information, bei der man davon ausgeht, dass sie, wäre sie der anderen Seite bekannt, ihre Entscheidung ändern würde. Sie muss also sehr wichtig sein, und sie muss negativen Charakter haben - gegen das Einverständnis sprechen. Beides fehlt den Beispielen an fehlender Information, die Finkelhor auflistet.
Es gibt sowas: Information über die Risiken der Übertragung von Geschlechtskrankheiten und von Schwangerschaft bei unsicheren Sexualpraktiken. Da kann man dann untersuchen, ab wann Kinder heutzutage die entsprechenden Informationen haben. Wobei die kritische ethische Frage hier eher die ist, ab welchem Alter die Kinder ein Risiko, über das sie informiert wurden, angemessen abschätzen können.
Aber es gibt eben objektiv ein Risiko, und dieses Risiko ist ein ausreichender Grund für viele Menschen, keine unsicheren Sexpraktiken zu verwenden.
Und diese zentralen Elemente fehlen einfach in der ethischen Betrachtung. Weswegen die Fakten, die Finkelhor dort heranholt, einfach nur irrelevant sind. Und somit keinerlei wissenschaftliche Begründung darstellen.