Seite 2 von 4

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:07
von Lavinia Halbritter
Gast hat geschrieben:Äh also gesetzlich befindest Du Dich in einer Grauzone und bist kurz davor, straffällig zu werden.
Gesetzlich befindet er sich in der grünen Zone und hält sich von der grauen fern.

@Tagträumer
Nach der Gesetzeslage habe ich dich ehrlich gesagt gefragt, weil es leicht dahin gesagt ist man kenne die Grenzen. Ich zum Beispiel habe anfangs gehofft, dass Zungenküsse legal sind, jetzt bin ich mir nicht sicher und lass es lieber (also wenn ich die Möglichkeit hätte). Das Problem ist, dass im Gesetz nur "sexuelle Handlungen" steht, aber nicht was das ist. Und bei einem Richter, der unbedingt jeden Pädo hinter Gittern sehen will kann die Definition des Begriffs sehr bereit sein. Es gibt also keine klaren Grenzen.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:14
von Waldbär
Hallo Tagträumer!

Lass Dich nicht verunsichern, sage ich mal.
Erst einmal geht es ja um Liebe, sagst Du. Die Liebe kann bestehen, wenn ihr beide es wollt und daran arbeitet.
Und wenn ihr das durchhaltet, bis sie 14 ist, dann ist es sowieso gut. Wenn sie Dich dagegen vorher zum Mond schickt, weil Du ihr gewisse Wünsche nicht erfüllen willst/kannst, ja dann... hat sie es nicht besser verdient.
Und wenn Du sie vorher zum Mond schickst, weil sie Dir zu alt wird: tja, dumm gelaufen. Dann willkommen in der Welt der Perversen.

Also, eigentlich gibt es kein Problem. Oder?

Ach ja, Ministerpräsident kannst Du natürlich nicht werden. Aber da gewöhnt man sich dran.

Waldbär

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:16
von Gast
Tagträumer hat geschrieben: Doch ich kenne die Grenzen, und die Grenzen schmerzen. Sie zerreissen mich.

Ich werde bald wahnsinnig vor Sehnsucht nach ihr. Ist mir noch zu helfen? Wie kann man auf Dauer so leben?
Klingt für mich wie eine Grauzone. Damit meinte ich nicht die Praktiken wie Poklapps, sondern viel mehr, dass ihn die Grenzen schmerzen.

Und ein Zungenkuss ist eindeutig eine sexuelle Handlung.

Ahja und Waldbär: 14 reicht nicht, Vollendung des 14 Lebensjahres, also 15. Sind aber nur die rechtlichen Randnotizen. Sei einfach verliebt, halte Deine Grenzen weiter ein und dann machste Dich nicht strafbar.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:20
von dex
Gast, bei Vollendung des 1.Lebensjahres bist du 1.
Bei Vollendung des 14. Lebensjahres 14.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:23
von Mitleser
Gast hat geschrieben:Ahja und Waldbär: 14 reicht nicht, Vollendung des 14 Lebensjahres, also 15.
Falsch, das 14. Lebensjahr vollendet man, wenn man 14 wird. Ein Kind, das seinen 1. Geburtstag feiert, hat ja auch schon ein ganzes Jahr gelebt.

EDIT: Da war jemand schneller als ich. ;)

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:23
von Waldbär
Gast hat geschrieben:Ahja und Waldbär: 14 reicht nicht, Vollendung des 14 Lebensjahres, also 15. Sind aber nur die rechtlichen Randnotizen. Sei einfach verliebt, halte Deine Grenzen weiter ein und dann machste Dich nicht strafbar.
Nehmen wir doch mal die Fingerchen...
wenn das Kind 1 Jahr alt wird, ist genau das erste Lebensjahr vollendet.
Wenn das Kind 2 Jahre alt wird, sind zwei Lebensjahre vollendet.
Wenn das Kind 3 Jahre alt wird, sind drei Lebensjahre vollendet.
.
.
.
Und nun, wie viele Lebensjahre sind vollendet, wenn das Kind 14 Jahre alt wird?
Na?

Waldbär
Edit: ach, schon wieder zu lang dran rumgetippt. - Aber ist schon interessant, wie mancher doch seine Lebensqualität hätte steigern können, wenn er in der Grundschule aufgepasst hätte....

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:24
von Gast
Vollendung des 14 Lebensjahres. Das heißt, dass das 14 Lebensjahr abgeschlossen sein muss, bis die Einstufung Kind entfällt.

Was heißt denn bei Vollendung ist man? Angenommen man sagt, Hans Peter hat gestern das erste Lebensjahr vollendet. Dies bedeutet Hans Peter hatte gestern Geburtstag gehabt und wurde zwei Jahre alt.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:27
von dex
Und das erste Lebensjahr zählt nicht, oder was? :mrgreen:

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:28
von Ovid
Gast hat geschrieben: Dies bedeutet Hans Peter hatte gestern Geburtstag gehabt und wurde zwei Jahre alt.
Wenn Hans Peter gestern zwei Jahre alt wurde, dann hat er zwei Jahre gelebt, und zwei Jahre auf dieser Erde lebend vollendet.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:28
von Gast
Waldbär hat geschrieben: Und nun, wie viele Lebensjahre sind vollendet, wenn das Kind 14 Jahre alt wird?
Na?

Waldbär
14. Das bedeutet auch, dass man 15 Jahre alt sein muss, bis das 14 Lebensjahr als abgeschlossen gilt und somit ist man bis ende 14 Kind und ab 15 keins mehr.

eine 14-Jährige ist rechtlich gesehen noch ein Kind, bis sie dieses Lebensjahr vollendet (abgeschlossen), sprich Geburtstag (den 15), hat.

Also wenn er sie mit 14 durchnimmt bekommt er mehr Probleme, als wenn sie 15 ist.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:29
von Waldbär
Gast hat geschrieben: Dies bedeutet Hans Peter hatte gestern Geburtstag gehabt und wurde zwei Jahre alt.
Und wenn Hans Peter gestern sein ganzes Leben vollendet hat, dann ist er heute tot.

Waldbär fazialpalmier

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:32
von dex
Waldbär hat geschrieben: Und wenn Hans Peter gestern sein ganzes Leben vollendet hat, dann ist er heute tot.
Nö, laut Gast hat er dann noch n Jährchen, der Glückliche.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:34
von Ovid
Gast. Schau dir mal diesen Wikiartikel an.

Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht

Mit deiner Logik wäre man dann erst mit 19 volljährig. :roll:

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:35
von Gast
Ich versteh den scheiß Begriff nicht. Vollendet heißt doch bis ende und nicht ab dann?
Also vollendetes 14 Lebensjahr, is demnach der Beginn des 14ten Lebnensjahres. Warum sollte ein Wort das Ende enthält der Beginn sein?

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 21:37
von Gast
Ja ok mein Fehler, das hatte ich falsch verstanden.

Das heißt wenn gesagt wird: Kindergeld erhält man maximal bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, dass man wenn man 25 wird, kein Kindergeld mehr erhält?