Gruß Rainer
PS: Ob man mit einem Handy jemanden erschlagen kann weiß ich nicht, kommt da wohl auf die Gedult des Opfer's an ... und bestimmt auf die Handymarke.


Naja, es war ein Nachbar, das Messer könnte er aus der Besteckschublade des Opfers haben, oder es ist jemand, der immer ein Messer mit sich rumträgt. Also, wir wissen wohl zu wenig.Horizonzero hat geschrieben:Das Tatwerkzeug (hier ein Messer) wurde zumindest nicht aus Romantik mitgenommen, und Mordlust ist gegeben wenn jemand mit wer weiß wie langer Fahrtzeit und dem Tötungsgedanken frönend zu seinem Opfer fährt und dann zu sticht.
Die Höchststrafe liegt bei Mord im Jugendstrafrecht bei 10 Jahren - soll jetzt auf 15 Jahre erhöht werden.Annika hat geschrieben:8 Jahre wegen Mord aus niederen (bzw. höhreren) Motiven. Ist das vergleichsweise lang oder kurz? (der Mörder von Marwa El-Sherbini bekommt das doppelte)
das selbstjustiz da nicht genannt wird, wundert mich ein wenig.§ 211
Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
anonymer hat geschrieben:
das selbstjustiz da nicht genannt wird, wundert mich ein wenig.