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Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 07.10.2014, 21:51
von Gelöscht_10
Kumatora hat geschrieben:ist es denn wirklich oft so, wie die eine Frau schreibt, von als sie 12 war, und der Verbot doch sinnvoll?
Scheinen ja zwei Dinge zu sein, die die Frau belaste(te)n:

Erstens, dass der Mann Sie verlassen hat, weil er es als "Fehler" sah, "sich darauf einzulassen" und Druck von Außen kam. Das Verbot damit als sinnvoll zu begründen ist ein Zirkelschluss, weil das Verbot selbst mit erst zu dieser Situation (nämlich dass es als Fehler und falsch bewertet wird) führt.

Zweitens, dass der Mann "nur" 4 Wochen später eine andere hatte - eine mit Kind. Hier scheint es eher Eifersucht zu sein und Enttäuschung, dass es auch andere begehrenswerte weibliche Wesen neben ihr gibt und vielleicht auch Ärger, dass die andere Frau gar mehr mitbringt oder zu bieten hat als sie selbst. Das ist aber etwas, was völlig unabhängig vom Alter so abläuft, also ließe sich auch damit das Verbot nicht begründen.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 09.10.2014, 21:53
von Kumatora
@kimberly

danke, hast recht

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 24.10.2014, 23:38
von Tamaras-Boyfriend
Luna hat geschrieben:Die logische Lösung wäre das Schutzalter anzupassen doch die Ethik stellt sich dagegen.
Was heißt hier Schutzalter anpassen? §176 ist verfassungswidrig, basta! Ich wundere mich echt, dass sich bisher noch kein 12-13yo gefunden hat, der/die eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen eingelegt hat. (Das Problem dabei dürfte wohl v.a. der fehlende Rückhalt aus dem Elternhaus sein)

In der Verfassung unserer geliebten Bundesrepublik steht nämlich irgendwas drin von wegen sexueller Selbsbestimmung. Und da ALLE Menschen vor dem Gesetz gleich sind, muss die sexuelle Selbstbestimmung auch für Kinder gelten. Nun ist es aber von Gesetzes wegen nicht möglich, dass eine 12-13yo mit jedem schläft, der ihr gefällt. Verliebt sich also eine 12yo in einen 18yo, dann darf sie nicht mit ihm schlafen, auch wenn sie selbst das noch so gerne möchte. Wo bleibt da bitte ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, häääääää?

§176 ist außerdem unnötig! Denn Vergewaltigung, Nötigung und sexuelle Belästigung sind bereits durch andere Paragraphen als Straftatbestände vorhanden. Bei diesen Paragraphen könnte man ja eine besondere Schwere der Schuld und dementsprechende Strafverschärfungen einführen, falls das Opfer unter 14 ist. Damit wäre der Status Quo wiederhergestellt, mit dem Unterschied, dass einvernehmliche Intimitäten von und mit unter 14-jährigen nun möglich wären.

Bisher geht aber unser Gesetzgeber davon aus, dass Kinder unter 14 grundsätzlich noch nicht in der Lage sind, ihr Einvernehmen zum Sex zu geben (da war doch mal was, von wegen informed consent). Ich frage an dieser Stelle nur: Was passiert an genau dem 14 Geburtstag mit ALLEN Kindern in Deutschland, dass sie plötzlich, von heute auf morgen dazu in der Lage sein sollen? Allein an der Fragestzellung sieht man doch schon, dass es eine Einzelfallabwägung sein MUSS, ob ein informed consent vorliegt, oder nicht.

Also, liebes 12yo Girl, die du in einen 18yo oder älter verknallt bist und gleichzeitig coole Eltern hast, die dich bei sowas unterstützen: Verklag den Gesetzgeber! Der Gesetzgeber hat laut Verfassung nicht das Recht sich in deine sexuelle Freiheit einzumischen.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 25.10.2014, 13:05
von Aiko
Kommt es mir nur so vor, oder bist du in deiner Denke nur auf zwölfjährige fixiert was deine Meinung angeht? Was ist z.B. mit jüngeren Menschen als zwölfjährigen?

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 25.10.2014, 16:19
von medic
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:Ich wundere mich echt, dass sich bisher noch kein 12-13yo gefunden hat, der/die eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen eingelegt hat. (Das Problem dabei dürfte wohl v.a. der fehlende Rückhalt aus dem Elternhaus sein)
Sie werden über die Möglichkeit ganz einfach im Dunkeln gelassen. Widerstand ist zwecklos. Bis auf ein paar Einzelfälle ist der 176. wahrscheinlich nicht mal bekannt. Dafür umsomehr Pseudogesetze und das auch über die Volljährigkeit hinaus.

Ich kann mich aber erinnern, dass ich mit 13/14 also in der 7. Klasse angefangen habe politisches Interesse zu entwickeln und sich eine Gesellschaftsvorstellung und Überzeugung herausgebildet hat. Unabhängig davon, dass ich da noch verspielt war oder meine Vorstellung mangels Erfahrung und Wissen eher intuitiv geprägt. Ich weiß aber nicht ob es einfach am Alter liegt oder am Schulwechsel. Zumindest verändert sich vieles in diesem Jahr.

Ansonsten denke ich, dass man auch schon in der 4, 5 oder 6. Klasse weiß was man möchte und was nicht. Vorallem dass man viele Dinge doch lieber im Verborgenen tut. Nicht allein einfach wegen Scham, sondern eher wegen der Reaktion durch das Umfeld und potenzieller Bestrafung.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 25.10.2014, 17:46
von Tamaras-Boyfriend
Aiko hat geschrieben:Kommt es mir nur so vor, oder bist du in deiner Denke nur auf zwölfjährige fixiert was deine Meinung angeht? Was ist z.B. mit jüngeren Menschen als zwölfjährigen?
Die zwölfjährige war ja nur ein Beispiel. Das ganze gilt selbstverständlich auch für jüngere! Wo soll man da schon eine Grenze ziehen? Am 12. Geburtstag passiert ja auch nicht mehr oder weniger als am 14. Geburtstag.
medic hat geschrieben:... mit 13/14 also in der 7. Klasse ...
Ich weiß aber nicht ob es einfach am Alter liegt oder am Schulwechsel. Zumindest verändert sich vieles in diesem Jahr.
Bei mir hat sich in diesem Jahr nicht sehr viel verändert, außer vielleicht noch ein letztes mal die Schuhgröße. Ich war mit 10 bis 11 zum ersten Mal verliebt, in eine, die zwei Jahre älter war als ich und später mit 12 bis 15 in eine, die ein Jahr jünger war als ich.
medic hat geschrieben:Ansonsten denke ich, dass man auch schon in der 4, 5 oder 6. Klasse weiß was man möchte und was nicht. Vorallem dass man viele Dinge doch lieber im Verborgenen tut. Nicht allein einfach wegen Scham, sondern eher wegen der Reaktion durch das Umfeld und potenzieller Bestrafung.
Ja, das stimmt natürlich.
Aber man kennt auch als Kind seine Eltern recht gut, denke ich. Und wenn man weiß, die eigenen Eltern hätten nichts dagegen, dann braucht man es vor ihnen auch nicht zu verheimlichen. Ich glaube jedenfalls nicht, dass ein Kind "freiwillig" etwas "im Verborgenen" tut, sondern nur weil es mögliche Strafmaßnahmen befürchtet. Wären diese nicht zu befürchten, würde das auch nicht im Verborgenen geschehen (egal um was es auch geht).

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 26.10.2014, 23:24
von Marianne
Tamaras-Boyfriend hat geschrieben:§176 ist verfassungswidrig, basta! Ich wundere mich echt, dass sich bisher noch kein 12-13yo gefunden hat, der/die eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen eingelegt hat. (Das Problem dabei dürfte wohl v.a. der fehlende Rückhalt aus dem Elternhaus sein)
Das mit dem Verfassungswidrig hört sich gut an, aber es wundert mich nicht, dass da kein Kind gegen das Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einlegt.
Ich wusste damals auch nicht, dass es so was gibt, höchstens vom lesen/hören, aber da habe ich mich nicht weiter mit befasst. Und wer redet schon mit 11/12/13 mit den Elern über Sex und Liebe, also ich tat dies nicht.

Im übrigen stimme ich deinem Beitrag zu.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 26.10.2014, 23:57
von Smaragd aus Oz
Das mit der Verfassungswidrigkeit ist pedoviele Wunschträumerei. :roll:

Die Schutzaltergrenze gibt es zu Recht, weil nur sie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen kann. Eine Einzelfallentscheidung darüber, ob und wie ein Kind zum Tatzeitpunkt die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hatte, ist theoretisch und praktisch unmöglich. Es stößt bereits jetzt an die Grenzen der Gutachterfähigkeit, die Glaubwürdigkeit eines "Opfers" zu verifizieren oder pedoviele Neigungen zu bestätigen. Es ließe sich schon gar nicht abstrakt definieren, unter welchen Bedingungen ein Kind "freiwillig" und selbstbestimmt dem Akt zugestimmt hat.

Und wie sollte dann sogar der pedoviele Lustmolch diese Fähigkeit objektiv und rational feststellen können? Allein schon die pedoviele Begehr macht ihn inkompetent und befangen hinsichtlich einer Bewertung, die vor Gericht über seinen Vorsatz wegen eines Missbrauchs von Relevanz wäre.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 00:34
von Madicken
Es ließe sich schon gar nicht abstrakt definieren, unter welchen Bedingungen ein Kind "freiwillig" und selbstbestimmt dem Akt zugestimmt hat.
Abstrakt nicht, aber ergebnisoffen bezügl. einer generell vorzunehmenden Einzelphallprüfung. Abstrakt ist (für mich) doch eher die generelle Tabuisierung und Verteufelung "intergenerationeller Sexualität" (hinsichtlich einer heute unwidersprochen hin-und anzunehmenden Schädigung/Hinrichtung der kindlichen Seele durch die im 176er aufgezählten "Schandtaten".

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 00:44
von Smaragd aus Oz
[color=#BF0080]Madicken[/color] hat geschrieben:Abstrakt nicht, aber ergebnisoffen bezügl. einer generell vorzunehmenden Einzelphallprüfung

Jede Einzelphallprüfung braucht eine abstrakte Grundbasis, die als Ausgangspunkt dient. Du kannst doch nicht sagen: "Jo, isch weiß gar nicht, wann und wie Kinder freiwillig Sex zustimmen können, aber isch prüf dann mal ganz offen, ob die vierjährige Jaqueline freiwillig war, als sie den siebzigjährigen Kevin in sich aufgenommen hat." Das ist etwas platt ausgedrückt, aber Du musst zugeben, dass das so nicht ginge.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 01:02
von Ovid
Die eigentlich Frage ist ja:

Warum ist eigentlich in sonst allen anderen sozialen Interaktionen zwischen Kindern und Erwachsenen* keine Schutzaltersgrenze nötig?
In allen Fällen könnte man einwenden, man wüsste nicht ob das jeweilige Kind tatsächlich einwilligen konnte oder das auch tatsächlich tat oder die Konsequenzen seines Handelns richtig überblicken konnte oder alles richtig verstand.

*die gesundheitlich risikolos sind und beide Seiten wünschen unn genießen können

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 01:56
von medic
Ovid hat geschrieben:Warum ist eigentlich in sonst allen anderen sozialen Interaktionen zwischen Kindern und Erwachsenen* keine Schutzaltersgrenze nötig?
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsf ... ersgruppen

Na irgendwie gibt es doch für so fast alles Schutzaltergrenzen.

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 07:53
von Cocolinth
@ Smaragd aus Oz und andere Rechtsrucker



Es wird bereits heute -- und das schon seit Jahrzehnten! -- regelmäßig gerichtlich entschieden, ob der sexuelle Kindesmissbrauch im Einzelfall vom Kind selbst gewünscht (im Volksmund: "einvernehmlich") war oder nicht.

Und zwar nicht irgendwie aus Jux und Dollerei sondern mit rechtlich bindender Wirkung für

a) die erhobenen Anklagepunkte (Tateinheit mit Nötigung/Vergewaltigung?)

b) das Strafmaß


Fachterminus: "Sexueller Kindesmissbrauch im atypischen Fall" (aka "HAPPY DAY"-Szenario)

Es ist also offenbar gar nicht so kompliziert, wie Ihr Euch in Eurer (verständlichen) Fassungslosigkeit und Resignation gegenüber dem gesellschaftlich-rechtlichen Kindersexverbot zusammenreimt. Überlasst DAS doch bitte weiterhin unseren Gegnern. ;-)

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 09:04
von Ovid
medic hat geschrieben:Na irgendwie gibt es doch für so fast alles Schutzaltergrenzen.
Finde mal eine Schutzaltersgrenze für Aktivitäten, die man zwischen und unter Kindern duldet (Doktorspiele), aber zwischen Erwachsenen und Kindern reglementiert (sexueller Kindesmissbrauch).

Findest du neben sexuellen Handlungen da noch was? :wink:

Re: Oh Happy Day – Gericht bestätigt: Missbrauch einer 13-Jä

Verfasst: 27.10.2014, 09:24
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]Ovid[/color] hat geschrieben:Finde mal eine Schutzaltersgrenze für Aktivitäten, die man zwischen und unter Kindern duldet (Doktorspiele), aber zwischen Erwachsenen und Kindern reglementiert (sexueller Kindesmissbrauch).
Und die Primärquelle für Deine Behauptung, dass es dazu keinen Grund gibt, aber geben muss, ist welche?

Wie auch immer. Es könnte damit zu tun haben, dass sich die kindliche Sexualität - wenn man akzeptiert, dass es sie gibt - von derjenigen der Erwachsenen noch unterscheidet. (Falls Du auch für diesen Ausspruch, der keine Behauptung, sondern Hypothese ist, eine Primärquelle benötigst, würde ich mir Sorgen um Dich machen.)