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Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 11.08.2010, 20:37
von Sairen
Sairen: Der Vorschlag wurde verworfen? Meines Kenntnisstandes ist das gültiges Gesetz(?).
Nope. Ich finde jetzt aber leider keinen Artikel zu.
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 11.08.2010, 20:54
von ZerberusX
Oh mein gott x)
Ich muss immer lachen bei den Schluss-Sätzen
ABER:
Nicht weil ihr dies doch tut oder ich ,sondern weil dieser Satz so auswendig und gezwungen klingt.

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 11.08.2010, 21:12
von Perma
Die_Morra hat geschrieben:Der Vorschlag wurde verworfen? Meines Kenntnisstandes ist das gültiges Gesetz(?).
Du hast recht.
Das Zugangserschwerungsgesetz wurde am 17. Februar 2010 durch Bundespräsident Köhler unterzeichnet und am 22. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat es am 23. Februar 2010 in Kraft und ist somit gültiges Gesetz.
Lediglich per Erlass wurde das BKA angewiesen, keine Sperrlisten zu erstellen.
Wenn ich den Erlass finde reiche ich ihn nach. 
Edit: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... d-vom.html
Die_Morra hat geschrieben:Moment Jungs, es klopft grad an der Tür. 
Bin ich wohl zu spät dran. Mist.
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 11.08.2010, 23:11
von gelöscht_11
Perma hat geschrieben:
Die_Morra hat geschrieben:Moment Jungs, es klopft grad an der Tür. 
Bin ich wohl zu spät dran. Mist.
War nur der Pizzalieferant.
Ich stell mir aber vor, dass wenn man sich was verbotenes ansieht oder macht, es nicht unbedingt an der Tür klingelt, sondern sich ein lustiger Brief im Briefkasten auffinden lässt. Kann mir aber nicht vorstellen, dass die (Dunkel-)Grünen wegen Trickfilmen so abgehen sollten.
Gute Nacht.
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 21:11
von Gelöscht_10
Sairen hat geschrieben:Was, wenn die Zeichnung ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt. Dann wäre die Zeichnung m.E. als Kinderpornographie qualifiziert und entsprechend der Besitz strafbar.
"Wirklichkeitsnah" bedeutet in diesem Fall generell, dass es auf die reale Welt Bezug nimmt, in dem Sinne, dass du zum Beispiel irgendeinen Kinder-Promi realistisch (sexuell) zeichnest.
Quatsch! Wirklichkeitsnah ist es immer dann, wenn die Darstellung mindestens einer der Propaganten aussieht wie ein Kind bzw. der Betrachter das Gefühl hat, es könnte sich um ein Kind handeln.
Netzeitung.de: Wer kann noch bestraft werden?
Mathé: Strafen drohen auch denjenigen, die andere in den Besitz kinderpornographischer Schriften bringen, die ein «wirklichkeitsnahes Geschehen» wiedergeben.
Netzeitung.de: Aber sind die Darstellungen in einer unwirklichen Welt, durch die Phantasie-Figuren mit Flügeln schweben, «wirklichkeitsnah»? Und kann man einen kleinwüchsigen Avatar, den ein Erwachsener steuert, wirklich als Kind bezeichnen?
Mathé: Es kommt immer darauf an, wie sich die sexuellen Darstellungen aus Sicht des Betrachters darstellen. Die sexuellen Akteure mögen tatsächlich von Erwachsenen gesteuert sein. Bietet sich dem Betrachter aber das Bild eines Kindes, dann ist eine Strafbarkeit gegeben.
http://www.netzeitung.de/internet/560219.html
lg kim
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 21:43
von Sairen
Ach, da hat doch sowieso niemand den Durchblick.
Was heißt denn dann fiktiv?
Sowas?
Wikipedia sagt dazu äussert passend:
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen [...] einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen. [... ]Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.
Hmmm... Achso, dann ist ja alles OK.
Und komischerweiße sagt Wiki auch noch:
Damit werden in Japan sowohl eindeutig sexuelle Darstellungen fiktiver minderjähriger Mädchen mit einem anscheinenden Alter von 8 bis 13 Jahren als auch die sexuelle Fixierung darauf bezeichnet.
Also sind Anime-Minderjährige jetzt doch fiktiv???
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 21:59
von ZerberusX
Also ist es auch illegal ,wenn es nicht existierende Kiddies sind....
Zur Folge wird man also doch eingebuchtet ,wenn man seinen eigenst gemalten Lolicon in seiner eigenen Bude aufhängt?
Das is echt Heavy Metall

xD
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 22:04
von Gelöscht_10
Wenn es eigens gemalte sind, dann erübrigt sich die Frage ob rein fiktiv oder wirklichkeitsnah - das steht so oder so unter Strafe (da Herstellung, zugänglich Machen etc.).
lg kim
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 22:05
von Sairen
Also musste ich jetzt theoretisch für das Malen 6 geometrischer Formen und zwei Beschriftungen ins Gefängnis.
Weil ich mir dabei was Illegales gedacht habe.
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 22:08
von Gelöscht_10
Ach Sairen, wo kann man da nur annähernd ein Kind erkennen?
Obwohl .. beim richtig deuten und der richtigen Auslegung ist das tatsächlich eine Art KiPo. Allerdings kann ich nicht erkennen, was die beiden Kinder da machen, es muss ja nix sexuelles sein, sie könnten sich auch nur unterhalten und das Eine dabei eben das Andere etwas verdecken (Betrachtungswinkel ...).
lg kim
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 22:16
von gelöscht_11
Wie Banane dieser freieste Deutsche Staat aller Zeiten doch ist...

Was sollte dagegen sprechen realitätsnahe, wie eindeutig fiktive Schriften zu besitzen für den Eigenbedarf?! Es gibt so viele brutale Filme mit Mord und bla. Die sind aber auch kein echter Grund für den Anstieg an gewaltspezifischen Taten.
Eure Gedanken?
Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 22:35
von ZerberusX
Ich denke es geht allein darum ,dass bei Lolicon Kinder dargestellt werden....
Völlig irrelevant ,ob du den Shit selbst gemalt hast.... Ist Kipo und du kommst in den Knast. Die wollen schon die Fantasie im Keim ersticken....
Eigentlich TOTAL krass........
Eine Art von Kunstunterdrückung......
Male ich nackte Kids die nicht beim Akt sind aber wo man die Geschlechtsteile sieht ist das doch auchschon eine GRAUZONE.
Oder male ich eins ,dass sich selbst befriedigt..... Sexuelle Kunst ne ,sondern Kipo...
Das sind wirklich krasse Linien hier in
GOOD OLD GERMANY
@ Sairen:
Dein schockierend realitätsnahes Beispiel von perversen grausamen Lolicon musste ich den Blauen melden...

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 12.08.2010, 23:42
von gelöscht_11
Aber Schriften zu verbieten, die erstens für einen privat sind und zweitens nicht in der Realität durchgeführte Straftaten enthalten, finde ich echt schon frech. Ich unterstütze damit ja keine Kriminalität wie beim KP.
Kennt wer von Euch den Film "Equilibrium" mir Christian Bale...?!
Man muss die Gesellschaft vor sich selbst schützen. Dabei wird sie von den Medien mit Anspruchslosigkeit und Wertefreiheit gefüllt, wie ein Kremtörtchen, dass dann glasiert mit ihrer eingeimpften Selbstherrlichkeit im Schaufenster vor sich her schimmelt. Oh Mann.

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 13.08.2010, 00:30
von Jonny
nun es können viele auf solche virtuellen kps zurückgreifen somit wird verhindert das reale kinder missbraucht werden. bald haben wir hier so verhältnisse wie in singapur oder im film equilibrium und es gibt sogar irgendwann tramcops die pädos in den träumen jagen und eleminieren weil sie was falsches träumten.

Re: Lolicon ,Shotacon ,Toddlercon and Friends....
Verfasst: 13.08.2010, 18:48
von gelöscht_11
Manchmal bin ich froh, dass das Leben in seiner Länge begrenzt ist.
Und ich sehe das wie Du: Wer sexuelles Interesse an Kindern hat und niemandem etwas Böses und selbst nicht in den Knast will, der hat darin doch eine Alternative.