Seite 2 von 2

Re: "ich liebe dich"

Verfasst: 25.06.2010, 22:11
von Frosch
Was passiert eigentlich mit einem Kind wenn es dadurch gezeugt wird, dass ein geiler Hengst eine willige Stute besteigt? Und der geile Hengst wird längst über alle Berge sein, wenn das Kind geboren wird, und die Stute ist mit dem Kind überforderdert, arbeitslos und kann dem Kind nichts fürs Leben mitgeben.
Stattdessen kommt der nächste geile Bock, besteigt die Stute ständig, schlägt das Kind ein wenig und demütigt es. Ansonsten läßt er es sich mit der legalen Droge Alkohl recht gut gehen, glotzt die Fussball-WM, freut sich über den letzten Sieg der deutschen Mannschaft aber schimpft auf Türken und liest BILD.
Und wo bleibt da das Kind mit seinem Recht auf physiche und psychische Unversehrtheit, Zuneigung, Bildung und Zukunftschance?
Schöne scheinmoralische Heterowelt.

Leider mitten aus dem Leben gegriffen :evil:

Re: "ich liebe dich"

Verfasst: 25.06.2010, 22:15
von Gelöscht_21
Pille kann helfen!

Stewy

Re: "ich liebe dich"

Verfasst: 25.06.2010, 23:02
von Frosch
Falsch! Es ist das unten stehende Gesetz. Allerdings besteht die berechtigte Frage, ob es auch wirklich durchgesetzt wird. Wo wird schon kontrolliert, ob z.B. psychische Gewalt / seelische Verletzungen gegenüber Kindern (gerade von Stiefeltern) begangen werden? Eigentlich gar nicht, oder?

Vielleicht könnten ja zukünftig auch und vor allem Pädos auf die Einhaltung des Schutzes von Kindern vor gewalttätigen (in physischer und psychischer Hinsicht) Eltern bzw. Stiefeltern und sonstigen Erziehungsberechtigten achten, falls dringender Tatverdacht besteht. Das wäre mal echter Kinderschutz!
Ich glaube auch nicht, dass hierbei die Sekundärviktimisierung eine große Rolle spielen würde. Denn wenn psychische und/oder physische Gewalt gegenüber Kindern ausgeübt wird, wären die betroffenen Kinder mit Sicherheit froh, wenn diese ein Ende finden würden!!!
n Deutschland und Österreich sind Körperstrafen verboten. Auch das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern wurde im Jahr 2000 durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ersatzlos abgeschafft. Nach der Verschärfung des Paragrafen § 1631 BGB haben Kinder das ausdrückliche „Recht auf gewaltfreie Erziehung“: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.
Vor allem erst im Jahr 2000!!! Für mich kommt es schon zu spät. Aber nicht für die jetzigen Kinder!!!

Re: "ich liebe dich"

Verfasst: 28.06.2010, 20:17
von Gast
Also wenn sie dir das so direkt gesagt hat, dann könnte ich mir vorstellen, dass sie etwas mehr wollte als nur Händchen halten wenn du verstehst was ich meine...

Du solltest dich in so einem Fall versuchen mit ihr zurückzuziehen und es ganz langsam angehen lassen. :)