Ein weiterer wertvoller Beitrag zur Aufhellung der Dunkelziffer!
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Cocolinth hat geschrieben:Straftat nach §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern)
Auch wenn dus noch so oft wiederholst, es stimmt trotzdem nicht.
Auch wenn Du's noch so oft leugnest, es stimmt trotzdem.
sowie insbesondere §180 StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger) darstellen könnte
Das ist allerdings leider wahr.
Welcome to the Dark Side.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
In unserer Kultur ist Nacktheit nicht als normal eingestuft. Sonst wären Flitzer keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und auch die FKK-Anhänger werden schön abgeschottet, damit niemand von Nacktheit belästigt wird. In Schwimmbädern gibt es Umkleidekabinen und wehe, ein Kind tauscht auf der Wiese im Freibad unauffällig meinen Badeanzug gegen den Bikini aus.
Wie weit geht das Ausziehen im Kindergarten dann? Ziehen die Betreuer sich auch aus? Die Menschen sind von RTL und Blöd doch schon aufgeschreckt und haben nun Angst, dass sich Untaten auch an ihren Kindern abspielen könnten.
eltern und erzieher sind anzuzeigen und aus dem öffentlichen leben zu verbannen. dabei spielt es keine rolle ob einzelne eltern nichts davon gewußt haben.
desweiteren sind vor allem die kinder durch das jugendamt zu überwachen, da durch diesen vorfall eine künftige pädokriminelle neigung nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Zuletzt geändert von gelöscht_16 am 22.11.2008, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
Da sieht man mal wieder an typisches Beispiel der übertriebenen Hysterie die hier heute in unserer Kultur herrscht.
Was ist denn schon dabei, wenn die Kleinen unter sich sind?
Kinder haben in dieser Zeit meist einen verstärkten Drang nach einem unbeschwerten Leben und dazu gehört es auch, das sie sich so oft wie sie können nackt bewegen wollen. Und das ist für Kinder dann auch ganz normal. Dazu kommt dann noch die Neugierde der kindlichen Sexualität, die sich anfängt zu entwickeln.
Also mal wieder völlig übertrieben das Ganze.... zumal das ja, wie gesagt alles freiwillig war und die Kinder selbst entscheiden konnten ob sie mitmachen...
Cocolinth hat geschrieben:Straftat nach §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern)
Auch wenn dus noch so oft wiederholst, es stimmt trotzdem nicht.
Ok...lass uns mal sehen was da steht....
§ 176 hat geschrieben:
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
So stehts geschrieben Maik.... ich sehe da nichts was darauf hindeutet, dass Kinder unter 14 Jahren selbs keinen sexuellen Missbrauch an anderen Kindern begehen könnten im Sinne dieses Gesetztes.
du vergisst leider nur das in der heutigen gesellschaft, kinder bis 18jahre, Asexuelle wesen zu sein haben !
u18 jährige haben keinen sexuellen background !
das soll so sein und muss unter ausschöpfung brutalst möglicher anwendung bestehender und falls notwendig auch noch künftiger gesetze durchgesetzt werden !
ich will 8 jahrige pädokreminelle sexualverbrecher aufgeknüpft am marktplatz baumeln sehen !!!
Also, mal davon abgesehen ob diese Kinder nun missbrauchen oder nicht. Nach deutschem Recht können sie das angeblich nicht, zumindest sind sie dafür nicht zu belangen aber egal.
Das einzige was hier blöd gelaufen ist, ist dass die Situation künstlich hergestellt wurde. Ich stelle mir da gerade vor wie die Erzieherin sagt: "So die Kinder die nackt sein wollen kommen jetzt mal mit" und wie sie dann in einer Ecke auf einem Stuhl sitzt, wärend sich die Kinder ausziehen... Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, dass da niemandem aufgefallen ist wie das wirkt und wie wenig hilfreich ein solches Vorgehen ist.
Für Kinder ist nackt sein etwas entspanntes, natürliches. Sie lernen mit der Zeit, dass es Situationen gibt in denen man angezogen sein soll. Sie entwickeln mit der Zeit ein unterschiedlich ausgeprägtes Schamgefühl, das zu respektieren ist. Solche Schmagefühle sind etwas natürliches. Es gibt Kinder, die wachsen selbstverständlich mit Nacktheit auf, für die ist es normal dass der Vater oder die Mutter nach dem Duschen nackt im Bad steht und man sich dort auch trifft, der eine schon mal Zähne putzt, wärend der andere sich abtrocknet. Oftmahls ist Kindern dass spätestens mit Beginn der Pubertät peinlich. Selbst wenn sie es vorher nicht anders kannten. So etwas ist zu akzeptieren.
Wenn ein Kind nackt sein will in einer unangemessenen Situation, dann sollte man ihm verstänlich und gefühlvoll erklären warum das nicht geht.
Da ich mal in einem KiGa gearbeitet habe habe ich da ja etwas Erfahrung wie es beim Sport, Schwimmen etc zugeht und auch im Sommer, wenn die Planschbecken da standen. Das ist ganz natürlich.
Ebenso habe ich mal in einer Schule für geistig Behinderte Kinder gearbeitet und wie dort mit der Umziehsituation vor dem Schwimm- und Sportunterricht umgegangen wurde fand ich um einiges besser als wie es bei mir damals an der Schule war.
Maik hat geschrieben:Brucimausi, warum ist sexueller Missbrauch von Kindern verboten?
Das letzte Mal, als Du diese Frage gestellt hast, kam heraus, dass Du Dir zwar schön eine eigene Begründung für das Verbot zusammengereimt hast, diese aber mit der offiziellen Begründung praktisch NICHTS zu tun hat -- was dann eben auch die Diskrepanz erklärt zwischen dem, was Du und was das Gesetz für verboten haltet.
Aber selbst wenn wir davon ausgehen, dass die Intention hinter dem Gesetz von letzterem ABWEICHT, so bleibt das Gesetz noch immer als solches bestehen und gültig -- INKLUSIVE der Abweichung. Da ist nicht dran zu rütteln. Das kann man nur mit einer entsprechenden GesetzesÄNDERUNG beheben. Oder man hebt die Rechtstaatlichkeit auf.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Cocolinth hat geschrieben:
Das letzte Mal, als Du diese Frage gestellt hast, kam heraus, dass Du Dir zwar schön eine eigene Begründung für das Verbot zusammengereimt hast, diese aber mit der offiziellen Begründung praktisch NICHTS zu tun hat
Ach, kam das raus? Hättest du wohl gern.
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.