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Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 17.06.2024, 21:08
von Mitleser
Mitleser hat geschrieben: ↑15.06.2024, 16:32
Es ist sicher ein unbeabsichtigter Zufall, dass die Abstimmung von den Medien völlig unbeachtet genau am Tag des Eröffnungsspiels der Fußball-EM 2024 in München stattfand...
Und gerade eben gelesen: Das EU-Parlament will am Mittwoch über die Chatkontrolle abstimmen, ist sicher auch nur Zufall, dass ausgerechnet dann wieder die Deutsche Nationalmannschaft spielt. Wo kamen nochmal die größten Gegner der Chatkontrolle her? Genau...
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 18.06.2024, 12:43
von Luna
Karamello hat geschrieben: ↑17.06.2024, 13:29
Den Unrechtsparagraphen §184l und die unrechtmäßige Verschärfung von §184b haben die ja auch 2021, während des Höhepunkts der Coronapandemie durchgedrückt. Schön als alle abgelenkt waren, damit es niemand mitkriegt und Widerspruch einlegen kann. Die wissen "da oben" ganz genau, was sie tun.
Keiner bekam die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, weil der Bundesrat noch vor der Sitzung die ganzen Verschärfungen in einen Topf geworfen hatte. Es wurde gefragt, „Jemand hier, der gegen die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist?“ Natürlich ist keiner da, der gegen die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist. Also konnte der betroffende Tagesordnungspunkt einfach übersprungen werden und Puppen wurden mitkriminalisiert.
Mitleser hat geschrieben: ↑17.06.2024, 15:10
aber darüber kann man halt keine reißerischen Medienberichte schreiben.
So funktioniert nun mal unsere Gesellschaft. Eine neutrale oder positive Headline wird wahrscheinlich eher weniger angeklickt als eine negative und reißerische Headline.
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 19.06.2024, 23:19
von naylee
Wenn die Chatkontrolle wirklich durchgeht, und davon gehe ich aus, dann würde das einen enormen Eingriff in unsere Freiheit bedeuten. Also wird es wohl ein paar Jahre dauern und ein paar Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, dann wird es wieder einkassiert. Kleinlaut. Und Millionen an Steuergeldern verschwendet für Implementierung und die Gerichtsverfahren. Großartig.
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 20.06.2024, 12:11
von Luna
naylee hat geschrieben: ↑19.06.2024, 23:19
Wenn die Chatkontrolle wirklich durchgeht, und davon gehe ich aus, dann würde das einen enormen Eingriff in unsere Freiheit bedeuten. Also wird es wohl ein paar Jahre dauern und ein paar Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, dann wird es wieder einkassiert. Kleinlaut.
und die vielen Familien und Karrieren die zerstört werden. Dann heißt es wieder gut gemeint aber schlecht umgesetzt. Keine Entschuldigung zu erwarten...
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 20.06.2024, 17:45
von Verehrer
Zur Zeit gibts ja wohl doch keine Mehrheit dafür.
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 23.06.2024, 07:48
von naylee
Im September sind Landtagswahlen...
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 28.06.2024, 09:09
von Luna
Kipo ist ab heute kein Verbrechen mehr. Es ist nach 3 Jahren verfassungswidriger Gesetzgebung wieder ein vergehen. Die Mindeststrafen bei Kinderpornos liegen nun wieder bei sechs bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe.
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 28.06.2024, 18:02
von Horizonzero
Fragt sich wann der nächste Schnellschuß kommt, plant nicht gerade die EU was wegen Datenspeicherung??
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 28.06.2024, 18:08
von Mitleser
Natürlich, da das Gesetz nun wieder lascher ist, muss die Vorratsdatenspeicherung erst recht vorangetrieben werden...

Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 29.06.2024, 06:13
von naylee
Wenn ich über einen Proxy auf das GLF zugreifen,dann dürftn meine gespeicherten Vorratsdaten doch nur den Proxy anzeigen... oder?
Damals wurde die Speicherung ja beendet weil sie gegen irgendwelche Grundrechte verstößt, wenn ich mich richtig erinnere.
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 29.06.2024, 08:39
von Horizonzero
Kommt drauf an wer den Proxy betreibt, welche Gesetze dort diesbezüglich gelten. Und was genau, sollte es kommen, gespeichert wird. Die reinen Verbindungsdaten sagen ja wenig über Inhalte aus - Chatprotokolle dagegen deutlich mehr ....
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 04.10.2024, 21:51
von naylee
Hier habe ich zum Thema einen Kommentar von Wolfgang Wedler auf seiner Linkedin-Seite gefunden. Vielen Dank für deinen knackigen, prägnanten und offenem Text!
Doch leider denke ich, würde eine Klage gegen den Reul wenig nützen. Denn selbst wenn es zur Verhandlung kommen würde, hätte seine Seite immer die Möglichkeit auf ein Missverständnis zu verweisen: Schließlich seien mit dieser groben Formulierung nur die Kriminellen gemeint.
https://de.linkedin.com/pulse/bmj-afd-hand-gegen-art-1-gg-wolfgang-wedler-fmlgf
Veröffentlicht am 11.12.2023
Wolfgang Wedler hat geschrieben:
Verstößt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b (Kinderpornografie) gegen das Grundgesetz?
Der Verfassungsschutz stellt in seinem Bericht zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD Sachsen-Anhalt fest (Zitat der ARD aus dem Verfassungsschutzbericht):
„Führende Vertreter der Partei bedienen sich einer dämonisierenden Wortwahl, indem sie Migranten zum Beispiel als „Invasoren“ … diffamieren…Eine solche Abwertung von Menschengruppen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität verstößt gegen das Prinzip der #Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.“
Was hier gilt muss m.E. auch für den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz gelten. Denn da heißt es:
„Die Verhältnismäßigkeit der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ist insbesondere dann fraglich, wenn die beschuldigte Person offensichtlich nicht aus pädokrimineller Energie gehandelt hat, ...“
„Denn auch hier sind die handelnden Personen in der Regel nicht pädophil, sondern handeln aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben.“
Damit diffamiert das Ministerium Pädophile als grundsätzlich kriminell. Menschen ohne pädophilen Hintergrund sollen mild oder besser gar nicht bestraft werden.
Es ist damit belegte Absicht, ein Gesetz so zu verändern, das pädophile Menschen möglichst hart bestraft werden können und alle anderen möglichst straffrei bleiben.
Es kommt nicht auf die Tat an, sondern wer sie begeht. Das kennen wir aus deutscher Geschichte. Leute, die man in der Gesellschaft nicht haben wollte, wurden damals als „Volksschädlinge“ bezeichnet. „Nie wieder“ muss für alle Opfer des Nationalsozialismus gelten. Nicht nur für Juden. Wobei zur Wahrheit gehört, das für pädophile Menschen „Noch immer“ treffender wäre.
Eine solche Abwertung von Menschengruppen aufgrund ihrer sexuellen Identität verstößt gegen das Prinzip der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dabei ist ein Hauptproblem, dass dieser Verstoß nicht thematisiert wird. Weder gibt es Stimmen aus der Rechtswissenschaft noch in der Presse. Niemand stößt sich an der offenbaren Kriminalisierung einer ganzen Gruppe.
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Dass es so ruhig ist, liegt auch an der Angst, sich für die Rechte pädophiler Menschen einzusetzen. Der Diskurs wird bestimmt von Kinderschutzverbänden, Opferverbänden und radikal feministischen Gruppierungen. Diese haben Pädophile als Feinde der Kinder gebrandmarkt. Obwohl sie es besser wissen müssten. Wer ihrer verqueren Logik nicht folgt, wird von ihnen verfolgt. Wissenschaftler, die eine andere Sicht aufmachen, verlieren ihren Job oder, wenn sie bereits verstorben sind, werden ihre Erkenntnisse diffamiert. Auch das erinnert an unrühmliche deutsche Geschichte.
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist für Pädophile Alltag. Jede erschreckende Tat gegen Kinder wird Pädophilen zugeschrieben. Auch durch Politiker wie bspw. NRW-Innenminister Reul. Der kündigt 2022 nach einem Missbrauchsfall an: „Ich kann allen Pädophilen nur sagen: „Wir kriegen Euch! Vielleicht nicht heute, aber eines Tages stehen wir vor Eurer Tür.“ Ein deutsche Minister kündigt 2022 die Verfolgung einer ganzen Gruppe an. Das ist Volksverhetzung.
Bei Ausländern, Farbigen, Flüchtlingen, Juden, Homosexuellen u.v.a.m. hätte Herr Reul zurücktreten müssen. Gleiches gilt für Frau Bosold vom Schwulen Musem (Berlin), die Pädophile mit Ratten gleichgesetzt hat und für Prof. Klaus. M. Beier (Charité Berlin) der in einer Fachzeitschrift den Vergleich mit Viren zog.
Wo bleibt der Aufschrei?
Wann seit ihr dran?
Wann bist DU dran?
Den BMJ Entwurf findest du hier:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Aend_184b_StGB.html
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 01.11.2024, 18:39
von Jonny
Ein Vegehen? Meine HD im September 2013 sagte was ganz anderes. So einen Aufwand wegen einem Vergehen?
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 02.11.2024, 17:13
von naylee
Glückwunsch...
Ein Vergehen, aber kein Delikt. Und auch keine Ordnungswidrigkeit. Kein Zivilrecht, sondern Strafrecht. Immer ungemütlich.
Re: Kinderpornos sind ab 1. Juli 2024 wieder ein vergehen
Verfasst: 02.11.2024, 20:47
von Karamello
naylee hat geschrieben: ↑02.11.2024, 17:13
Glückwunsch...
Ein Vergehen, aber kein Delikt. Und auch keine Ordnungswidrigkeit. Kein Zivilrecht, sondern Strafrecht. Immer ungemütlich.
Währenddessen lachen sich Politiker wie Andreas Scheuer oder Jens Spahn kaputt, die mehrere hundert Millionen Euro an deutschen Steuergeldern veruntreut haben. Und auf freiem Fuß sind.
Aber naja, es geht ja nicht um Kinder
