Re: Positivliste
Verfasst: 04.05.2018, 08:33
14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben. Und welche Eltern würden das schon erlauben? 

Und was bist du denn für ein Arschloch?!Dich sollte ich anzeigen!!
Wie kommst Du darauf? Ausnutzung einer Zwangslage, Missbrauch von autoritären Beziehungen usw. ist verboten, aber das Einverständnis der Eltern braucht man nicht. Sie sollten sogar ein Interesse daran haben, statt später von einer ungewollten Schwangerschaft überrascht zu werden.712 hat geschrieben:14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben.
Was ist daran unklar?LeGo hat geschrieben:Darf ich mir eine entsprechende Sexdoll aus dem Ausland bestellen?
- Unklare Rechtslage
Nach welchem §? Klingt nach einer Lücke im Gesetz.diverser hat geschrieben: Dich sollte ich anzeigen!!
Und Sie?diverser hat geschrieben:Cocolinth hat geschrieben:Coco's Super Turbo Pro Tip #1:
- Kinder Ü13 ficken ist in Deutschland 100% legal.
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(Ja, nich meckern, Leute. Das wissen weiterhin nur die Wenigsten!)
Was sind denn SIE für ein "Troll".
S.o.Aber sowas gibt es überall im Netz.
Sich sein Problem einzugestehen, ist der erste Schritt zur Besserung.Nur auf Zerstörung aus.
Ach, und weswegen? Gemeingefährliche Rechtskenntnis?Dich sollte ich anzeigen!!
Und dich als nächstes.Gast hat geschrieben:User diskreditiert dieses Forum.
Falsch.712 hat geschrieben:14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben.
Es ist für mich immer eine Freude durch die Kaufhäuser zu gehen, hätte Verkäufer werden sollen. Könnte dann in Wäsche schwelgen und die Puppen ankleidenLavinia Halbritter hat geschrieben:Schaufensterpüppchen sind toll
Es erstaunt mich immer wieder, wie selbst hier in diesem Forum extreme Ahnungslosigkeit darüber herrscht.Cocolinth hat geschrieben:Leute, Leute, Leute... ich bin jetzt bereits seit mindestens 15 Jahren pädopolitisch aktiv, und die "Offenbarung", dass Sex mit Kindern Ü13 in Deutschland 100% legal ist, haut rein wie am ersten Tag.
Link entferntWenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.
Ovid hat geschrieben:Dabei kriegt sogar die Bravo das besser hin.
Relevanter Abschnitt:
Wenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.