Re: GLF wieder in Medien entdeckt
Verfasst: 25.03.2015, 23:59
Du meinst den?


Es stimmt, reines Anschauen dieses Materials ist nicht verboten, das verhält sich dabei analog zu Drogen. Der Konsum alleine kann gar nicht strafwürdig sein, da somit jeder, der mein Zimmer betritt, wenn ich einen Joint rauchen würde, sich schon strafbar machte, da er zwangsläufig den Rauch (wenn auch nur in äußerst geringer Menge) inhalieren würde.Mitleser hat geschrieben:Somit besitzen die Journalisten bzw. Video-Bearbeiter also nicht weichgezeichnete Kopien dieser illegalen Bilder, und bereits mit der Aufnahme haben sie sich strafbar gemacht (reines Angucken ist hingegen nicht verboten).
Genau darum geht es. Die Journalisten würden sich strafbar machen, wenn sie dieses Material, ohne es unkenntlich zu machen, in der Öffentlickeit verbreiten würden. Und sie wären zudem auf zivilrechtlicher Ebene angreifbar. Somit ist es richtig, was Du geschrieben hast, dass zum Schutz der Journalisten hierbei keine Illegalität besteht, nur die Verbreitung unterliegt deutlichen rechtlichen Grenzen, nicht die Aufnahme und der Besitz zu journalistischen Zwecken. Es handelt sich hier wohlgemerkt ausschließlich um eine Sonderregelung für Journalisten.Mitleser hat geschrieben:Ergo kann das Material, was auf den Bildschirmen zu sehen ist, zum Schutz der Journalisten also gar nicht illegal sein, und dass muss durch den Weichzeichner später wieder kaschiert werden.
Hehe schön aneinander vorbeigeredet.Chloë hat geschrieben:Somit ist es richtig, was Du geschrieben hast, dass zum Schutz der Journalisten hierbei keine Illegalität besteht, nur die Verbreitung unterliegt deutlichen rechtlichen Grenzen, nicht die Aufnahme und der Besitz zu journalistischen Zwecken.Mitleser hat geschrieben:Ergo kann das Material, was auf den Bildschirmen zu sehen ist, zum Schutz der Journalisten also gar nicht illegal sein, und dass muss durch den Weichzeichner später wieder kaschiert werden.
Wo Du mich da jetzt so drauf hinweist, vermute ich mal, dass Du recht hast. Das habe ich erst anders verstanden. Ändert aber nichts an meiner Aussage, nur dass der Bezug zu Mitleser damit hinfällig ist.Lolimat hat geschrieben:Hehe schön aneinander vorbeigeredet.
So wie ich Mitleser verstanden habe, schlussfolgert er, dass das Material, das die Journalisten verwenden, zu ihrem eigenen Schutz gar kein grundsätzlich illegales Material sein kann, sondern legales Fake-Material. Und damit der Fake nicht auffliegt, wird das dann einfach verpixelt.
Wohingegen Chloe sehr anschaulich die rechtliche Ausnahme-Situation der Journalisten beschreibt.
Ich dachte, das steht in der Jobbeschreibung für Journalisten...Lolimat hat geschrieben:Außerdem bin ich davon überzeugt, dass Journalisten eh schummeln, wo sie nur können.