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Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 25.03.2015, 23:59
von Forum-Geist
Du meinst den?

Bild

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 26.03.2015, 04:52
von Smaragd aus Oz
Neben dem Umstand, dass hier alle statisch dasitzen oder stehen, die ein JPG und kein GIF als Avatar haben, sitze ich nicht statisch, sondern ordentlich.

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 26.03.2015, 06:23
von Forum-Geist
Aber das Mädchen sitzt etwas schräg, wo ist eigentlich deine linke Hand?

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 26.03.2015, 10:18
von Denker
Die Frage ist doch eher:
WO IST SEINE RECHTE(!) HAND?
:oops:

gruß
Denker

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 26.03.2015, 17:54
von Smaragd aus Oz
:]

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 27.03.2015, 00:40
von Chloë
Mitleser hat geschrieben:Somit besitzen die Journalisten bzw. Video-Bearbeiter also nicht weichgezeichnete Kopien dieser illegalen Bilder, und bereits mit der Aufnahme haben sie sich strafbar gemacht (reines Angucken ist hingegen nicht verboten).
Es stimmt, reines Anschauen dieses Materials ist nicht verboten, das verhält sich dabei analog zu Drogen. Der Konsum alleine kann gar nicht strafwürdig sein, da somit jeder, der mein Zimmer betritt, wenn ich einen Joint rauchen würde, sich schon strafbar machte, da er zwangsläufig den Rauch (wenn auch nur in äußerst geringer Menge) inhalieren würde.
Für Strafermittlungsbehörden gilt dies natürlich nicht. Sie machen sich weder des Besitzes von Drogen, noch des Besitzes von KiPo schuldig, wenn sie diese konfiszieren.
Für Journalisten gilt hierbei eine Ausnahme, ihnen darf derartiges Material aufgrund der Informationfreiheit gezeigt werden und sie dürfen dieses dann auch verwenden.
Allerdings müssen sie hierbei sowohl aufgrund von Datenschutzrechten, als auch strafrechtlicher Implikationen darauf verzichten, dies ungefiltert zu verbreiten. Denn die Verbreitung bleibt illegal.
Mitleser hat geschrieben:Ergo kann das Material, was auf den Bildschirmen zu sehen ist, zum Schutz der Journalisten also gar nicht illegal sein, und dass muss durch den Weichzeichner später wieder kaschiert werden.
Genau darum geht es. Die Journalisten würden sich strafbar machen, wenn sie dieses Material, ohne es unkenntlich zu machen, in der Öffentlickeit verbreiten würden. Und sie wären zudem auf zivilrechtlicher Ebene angreifbar. Somit ist es richtig, was Du geschrieben hast, dass zum Schutz der Journalisten hierbei keine Illegalität besteht, nur die Verbreitung unterliegt deutlichen rechtlichen Grenzen, nicht die Aufnahme und der Besitz zu journalistischen Zwecken. Es handelt sich hier wohlgemerkt ausschließlich um eine Sonderregelung für Journalisten.

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 09.04.2015, 12:47
von Lolimat
Chloë hat geschrieben:
Mitleser hat geschrieben:Ergo kann das Material, was auf den Bildschirmen zu sehen ist, zum Schutz der Journalisten also gar nicht illegal sein, und dass muss durch den Weichzeichner später wieder kaschiert werden.
Somit ist es richtig, was Du geschrieben hast, dass zum Schutz der Journalisten hierbei keine Illegalität besteht, nur die Verbreitung unterliegt deutlichen rechtlichen Grenzen, nicht die Aufnahme und der Besitz zu journalistischen Zwecken.
Hehe schön aneinander vorbeigeredet. :)
So wie ich Mitleser verstanden habe, schlussfolgert er, dass das Material, das die Journalisten verwenden, zu ihrem eigenen Schutz gar kein grundsätzlich illegales Material sein kann, sondern legales Fake-Material. Und damit der Fake nicht auffliegt, wird das dann einfach verpixelt.
Wohingegen Chloe sehr anschaulich die rechtliche Ausnahme-Situation der Journalisten beschreibt.

Ich persönlich finde Mitlesers Gedanken sehr amüsant. Außerdem bin ich davon überzeugt, dass Journalisten eh schummeln, wo sie nur können.

Re: GLF wieder in Medien entdeckt

Verfasst: 13.04.2015, 20:15
von Chloë
Lolimat hat geschrieben:Hehe schön aneinander vorbeigeredet. :)
So wie ich Mitleser verstanden habe, schlussfolgert er, dass das Material, das die Journalisten verwenden, zu ihrem eigenen Schutz gar kein grundsätzlich illegales Material sein kann, sondern legales Fake-Material. Und damit der Fake nicht auffliegt, wird das dann einfach verpixelt.
Wohingegen Chloe sehr anschaulich die rechtliche Ausnahme-Situation der Journalisten beschreibt.
Wo Du mich da jetzt so drauf hinweist, vermute ich mal, dass Du recht hast. Das habe ich erst anders verstanden. Ändert aber nichts an meiner Aussage, nur dass der Bezug zu Mitleser damit hinfällig ist.
Lolimat hat geschrieben:Außerdem bin ich davon überzeugt, dass Journalisten eh schummeln, wo sie nur können.
Ich dachte, das steht in der Jobbeschreibung für Journalisten... :roll: