Facebook: Aufruf zur Selbstjustiz bringt 18-Jährigen vor Gericht
Weil er nach dem Mädchenmord in Emden bei Facebook zur Lynchjustiz aufrief, muss sich ein 18-Jähriger Ostfriese demnächst vor Gericht verantworten. Ihm drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.
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Der 18-Jährige wiederum soll sich nun wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten vor dem Jugendschöffengericht Emden verantworten. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden. Dem Beschuldigten, der die Tat eingeräumt hat, drohen nach § 111 Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
111 StGB ist "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten". Na immmerhin scheint sich da was zu tun.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Die übliche Medienhetze mal wieder, mal sehen wie lange es dauert bis die Möchtegernkinderschützer noch mehr "Schutz" für alle Kinder fordern.Sicher wird man bald dafür verhaftet wenn man einem Kind zulächelt.
Völig unschuldig ist er wohl nicht. Was hat aber die sexuelle Neigung für eine Relevanz, daß diese es wieder einmal auf die Schlagzeile schafft?[/color]
Bei einem Pädo wäre das nicht passiert. Für flächendeckende BPZs (BPZ = Beschneidungs-Präventions-Zentrum) - Zum Schutz der Kinder - Jetzt.
Ich hab mal die Suchfunktion benutzt weil ich dachte, das es das ähnlich bestimmt schon gibt. und in nem Anderem Beitrag hab ich das als Beispiel genommen.
Der 18-Jährige steht ja jetzt vor Gericht.
Und ich finde daran einfach was besonderes, weil es eben vieles gibt was hier anders ist als sonst.
1. Er hat versucht sich selber anzuzeigen, weil er mal eine 7 jährige nackt Fotographiert hat. Er hat also schon selber wohl gedacht, das etwas passieren muss. Die Polizei hat aber nicht reagiert.
Dann hat sein Vater ihn angezeigt, weil er Kinderpornographie auf in hatte.
Da ist auch nichts passiert.
2. Der 18-jährige hat einen Gen Defekt, dadurch empfindet er keinen Körperlichen Schmerz, keine Trauer, kein Mitleid usw.
3. Obwohl er diesen Defekt hat, und sonst nichts empfindet, hat er eben trotzdem seinen trieb, der ihm ja auch zu schaffen macht, sonst wär er ja kaum zu Polizei gegangen.
Er ist also jemand, der außer seinen Trieb nicht viel empfindet.
4. Er wird Sicher als Jugendlicher bestraft, erstens wegen seinem Alter und weil er auch wegen seiner Krankheit noch lange nicht als Erwachsener bestraft werden kann.
Ich frag mich jetzt grade wirklich, was man in so nem extremen Fall eigentlich machen soll. Nach dem Gesetz ist er in zehn Jahren wieder frei. Und dann wird sich bei ihm nichts geändert haben.
Für immer wegsperren geht nicht. Therapieren, geht auch nicht. Also, muss man ihn gehen lassen und warten bis er die Nächste umbringt um ihn dann solange einzusperren, bis er nicht mehr gefährlich ist.
Was kann ein richter bei so jemanden machen. Ich meine, das Leute echt für Scheiße hart Bestraft werden, aber bei sowas, gibts dann keine echte Lösung.
Ich mein, irgendwo tut er mir sogar leid, er ist wirklich krank und ihm kann keiner helfen, obwohl er selber mal nach Hilfe gesucht hat.
Soweit er schuldfähig ist, wird er bestraft werden.
Das ist nicht das Problem. Die Krankheit dürfte sich strafmildernd auswirken.
Therapie? Wie denn?
Du hast es ja geschrieben:
3. Obwohl er diesen Defekt hat, und sonst nichts empfindet, hat er eben trotzdem seinen trieb, der ihm ja auch zu schaffen macht[...]
Damit (also mit diesem Trieb) unterscheidet er sich in nichts von Otto Normalhetero. Und warum macht ihm dieser Trieb zu schaffen? Wegen seiner Krankheit.
Wieso gibt man dem Trieb dann nicht ein gefahrloses Ventil zum Abreagieren? Der Junge dürfte in seinem Sozialverhalten schwer gehandycapt sein, was ihm ein gefahrloses Abreagieren sehr erschwert.
Nur weil es der Geschlechtstrieb ist und nicht etwa eine Fress- oder sonstige Sucht, ist es ja nichts Schlimmeres als normaler Hunger oder Durst. Wäre es ein hundsgewöhnliches Menschenrecht, dem Trieb zu seinem Recht kommen zu lassen, gäbe es solche Taten gar nicht.
Sakura
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Sakura hat geschrieben:Die Krankheit dürfte sich strafmildernd auswirken.
Sakura
Im Gegenteil. Er wird dadurch verstärkt als Gefahr anerkannt. Das wirkt sich strafverschärfernd aus. Seine Chancen frühzeitig entlassen zu werden, sind sehr gering.
Sakura hat geschrieben:Wäre es ein hundsgewöhnliches Menschenrecht, dem Trieb zu seinem Recht kommen zu lassen, gäbe es solche Taten gar nicht.
Zustimm. Die "Gesellschaft" sollte sich nur mal halb so viel um das sexuelle Glück ihrer Menschenkinder wie um deren vermeintlichen Schutz vor "Missbrauch" sowie der unsinn-lichen und fast nur marktwirtschaftlich orientierten (Ver-)Bildung kümmern.
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)
Der Täter der jetzt grade vor Gericht ist, hat diesen Defekt.
Er kann also eigendlich nicht kontrollieren was er macht.
Auch wenn es erlaubt wäre, wenn er auf normalem weg keine abbekommt greift er sich eine. Das liegt eben an dem defekt. Wen er heteo wäre würde er das mit ner Frau machen.
Jetzt mal abgesehen davon das er Pädo ist, gibt es für den Defekt den er hat keine Heilung.
Das bedeutet, wenn er in zehn jaren frei kommt (Jugendstraffe), ist alles so wie heute. Und selbst wenn er eine Beziehung zu ner 11 jährigen dann führen dürfte, wär er wegen seinem Defekt immer noch gefährlich, weil er eben garnicht anders kann. Wenn er seinen Trieb spührt, dann spührt er nur den und kann an nichts anderes denken.
Also, weil man den nach 10 jahren frei lasen muss ist doch praktisch von gesetz schon vorgegeben, dass dann bald die nächste umgebracht wird. Nicht weils ein Pädo ist, sondern wegen der störung.
Ich hab erst zu späht gesehen, das es hier nicht wirklich rein passt. Sorry
Im Gefängnis gibt es Psychopathie-Tests. Es gibt Menschen die sind fast ohne Gewissen geboren wurden.
Einerseits ist das für die unfair, die gleichen Regeln zu befolgen wie andere, andererseits sind sie durch ihre Prägung / Störung sehr gefährlich und nahezu therapierressistent.
Da lässt sich nichts durch den Defekt entschuldigen. Diese wird eher als ungünstige Sozialprognose gewertet.
Die meisten Gefängnisinsassen haben eine antisoziale Persönlichkeitsstörung. Die schwere Form davon ist Psychopathie.
@Madicken: Kinder springen nunmal am besten und unreflektiertesten auf Werbung an.
Sophie hat geschrieben:Der 18-jährige hat einen Gen Defekt, dadurch empfindet er keinen Körperlichen Schmerz, keine Trauer, kein Mitleid usw.
Hast Du da eine Quelle ?
Verurteilt hat geschrieben: Es gibt Menschen die sind fast ohne Gewissen geboren wurden.
Soweit ich weiß, werden ausnahmslos alle Menschen ohne ein Gewissen geboren.
"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke) “We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.”
(Marilyn Monroe)