Man mache sich auch folgende Sachverhalte klar:
Justizverbrechen vollziehen sich per definitionem nicht durch den Bruch von Recht, sondern durch den Missbrauch von Recht. Das gibt ihnen zu allen Zeiten erst ihre ganze Teufelei - da sie als Unrecht in ihrer Zeit niemals einklagbar sind. Offensichtlicher werden die Dinge derzeit aber vielleicht nachgerade im Kontext einer ganz anderen sexuellen Minorität - Pädophilen. (Der Leser mag bereits bei Nennung auch nur des Schlagwortes hier selber an sich eine unmittelbare Aversivität gegen Menschen empfinden: Die hier inzwischen also recht lebhaft in ihm konditioniert worden ist, ohne in ihrem Abgrund so recht bewusst zu sein). Zur Verdeutlichung des sexualpsychologischen und rechtsethischen Unterschieds zu „Kindesmissbrauch“oder „Sexualstraftätern“: Auch Thomas Mann, Da Vinci, J.M. Berrie (Peter Pan) und Lewis Carroll (Alice in Wonderland)waren „Pädophile“. Da man die reelle rechtstaatliche Situation dieser Menschen im Zuge einer sich überschlagenden Gesetzesspirale derzeit nur unter schlimmsten persönlichen Risiken deutlich machen kann, belasse ich es mit einigen hier untergekommenen Fällen.
Wiederum Hessen:Einem pädophilen Menschen, der sich geoutet hat, wird -mietrechtlich völlig anlasslos- die Wohnung gekündigt. Daraufhin verliert er mit ruinösen Kosten den notwendigen Zivilprozess: Um, wie gesagt, sein pures Wohnungsrecht in einer menschlichen Behausung. Dies geschieht mit folgender Begründung des Gerichts: Die Tatsache, dass in der Mietwohnung ein Pädophiler wohne, käme einer empfindlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität gleich.
In Mitteldeutschland wird ein Pädophiler bei Gericht vor die Wahl gestellt zwischen a) einem Jahr Haft oder b) einer Therapie in geschlossener Einrichtung (damit ihm dort „geholfen werden kann“, von seiner „Pädophilie wegzukommen“). Arglos zieht er das „Hilfsangebot“ vor. Dort sitzt er seither 15 Jahre. Man lässt ihn nämlich nicht mehr raus. („Rückfallgefahr“ weil „pädophil“).
In Nordrhein-Westfalen wird ein alter Mann infolge eines depressiven Zusammenbruchs in eine Klinik eingewiesen. Als der behandelnde Psychiater als seelischem Hintergrund für den Zusammenbruch des Patienten erfährt, der Mann sei „pädophil“ - droht ihm der Arzt prompt aggressiv mit Strafanzeige (nota: wegen „Pädophilie“ - nicht: begangenem Missbrauch). Er könne es „mit seinem ärztlichen Gewissen nicht vereinbaren“, „sowas“ über ihn zu wissen „und dann keine Strafanzeige zu erstatten“. Kurz darauf erfahre ich vom vollzognen Suizid des Mannes.
Auch solche Dinge sind Effekt von regelrechten „Sondergesetzen“ gegen Pädophilie inzwischen: Bei denen man es völlig unabhängig von Art, Ablauf und Gepräge einer „sexuellen Handlung“ gemacht hat, bevor ein Mensch jahrelang im Gefängnis verschwindet oder man Kinder in einen oft hochtraumatischen Prozessirrsinn treibt (s. dazu den nachfolgenden Abschnitt zur reellen Wirklichkeit von Kindern vor Gericht). Es genügt zur Rechtfertigung solcher Dinge inzwischen immer nur von monströser „Rückfallgefahr“ oder „gefährlichen Sexualstraftaten“ zu sprechen. Man hat diesen Sprachgebrauch -und damit die Gesetze- bekanntlich auch völlig davon unabhängig gemacht, ob sich denn ein so deklariertes „Opfer“ denn überhaupt als Opfer fühlt.
Hintergrund dazu: Die im Anfang feministischen Slogans überall derzeit zur juristischen Aushebelung jeder individuellen Schuldfrage (Konsensfähigkeit bei Kindern, Einvernehmlichkeitsfrage) sind hinlänglich bekannt. Im Zuge einer wörtlich so benannten „Kampagne gegen sexuellen Kindesmissbrauch“ (Claudia Nolte) ab Anfang der Neunziger wurde dabei jeder rechtsethische oder wissenschaftliche Einwand von Strafrechtlern mit jeweils einem parolenhaften Klischee „getaktet“ - und vor der Öffentlichkeit über die Medien auf diese Weise diffamiert (Etwa: „Es würden aus Opfern Täter gemacht“; finstre Gesellen in der Wissenschaft „verharmlosten“ sexuellen Missbrauch, dass jedes Mittel gerechtfertigt erschiene; oder: die Einvernehmlichkeitsfrage zu stellen, sei gar „pädophiles Denken“ - etc. ). Die Kontroversen rund um „Konsensfähigkeit“ von Heranwachsenden und dergl. müssen hier nicht eigens aufgeführt oder diskutiert werden. Entscheidend ist hier einzig die rechtstaatliche Konsequenz. Dazu zählt auch ganz elementar, dass Richtern oder Staatsanwälten jeder berufliche Ermessensspielraum in der Handhabung eines individuellen Falles aus der Hand geschlagen wurde - durch politische Drehungen feministischer und konservativer Agitatoren an der Strafrechtschraube. Konsequenz: Selbst, wenn Richter oder Staatsanwälte klaren Auges absehen können, dass wegen einer Bagatellsache nicht allein ein armer Teufel unverhältnismässig zugrundegerichtet würde wegen seiner tragischen „Pädophilie“ durch ein Verfahren, sondern dass absehbarer Weise auch zusätzlich das Kind selbst Schaden dabei nehmen könnte (primäre
Interventionsschädigungen, sekundäre Viktimisierungsschäden) - müssen sie das Ding bis zum bittren Ende durchziehen. Man zeichnet in solchen Fällen immer gern das Bild von der bösen Justiz. Ich weiss aber inzwischen von einigen Beamten, dass ihnen selber manchmal regelrecht schlecht wird bei dem, was sie da entgegen jeder menschlichen Vernunft zuweilen durchziehen müssen.
Unabhängig davon besteht bei Pädophilen meist bereits eine generelle psychische Angeschlagenheit - bereits zum Zeitpunkt der Verhaftung: Durch ihr jahrzehntelanges Stigma typischerweise, v.a. in Form von sozialen Angststörungen, nervlicher Zerrüttung und Depression; Zustände also, die ihrerseits zu den bekannten Bedingungen für voluntäre Falschgeständnisse gehören.
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Bei ca. 2/3 der Pädophilen liegt eine ängstlich-depressive Störung vor. Im Verfahrensfall macht siedies aber besonders suggestibel gegenüber Einschüchterungen: Wenn sie nicht gestehen, was nicht geschehen ist.
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Oft sind pädophile Menschen vom Nervensystem her derart schwach konstituiert (2/3 leiden unter einer Angststörung, gleichfalls bei 2/3 findet man Depression), dass sie auch ohne besonderen Vernehmungsdruck bereits zusammenbrechen, nur um in den Genuss von Sympathie, Mitmenschlichkeit und sogar eine Art Vergebung für ihr Stigma durch die Befrager zu gelangen.
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Zu diesen Vortraumatisierungen als Hintergrund für voluntäre Falschgeständnisse gehört auch, dass etwa der typische Kleinkriminelle -sei es Hehler, Trickdieb oder Betrüger- eine Hausdurchsuchung oder Verhaftung anders verarbeitet als das Entsetzen eines Menschen, dem so etwas wegen einer tragischen Veranlagung geschieht: Die meisten von ihnen sind hochanständige, normbewusste Menschen; kriminelle Milieus sind ihnen selbst so fremd wie ihren beamteten Verfolgern: Sie sind gutbürgerlich situiert, oft sogar religiös; oft ungeheuer kunst- und feinsinnig: Das demütigende Eindringen rohstiefeliger, teils auch zotig oder hämisch auftrumpfender Beamter in die Intimität ihrer Wohnung verarbeiten sie mitunter jahrelang nicht, so dass es eine Narbe bei ihnen hinterlässt - jenen Ruch des Stigmas „kriminell“ nach Jahrzehnten bürgerlicher Wertorientierung. Es gehört
mit zu den Verbrechen, die an diesen Menschen zur Zeit aus meiner Sicht verübt werden im Zuge der Gallwitzschen „Professionalisierung von Polizeiarbeit“. Worum es dabei geht -die Ethik dieser Dinge beim Kollegen Gallwitz- findet man als Psychologe lebensechter in den typischen TVExpertisen solcher „Polizei-Experten“: Wie „Dem Grauen auf der Spur - auf der Jagd nach Kinderschändern“ (RTL) - und ungezähltem Mehr an solchen Auftritten. (Letztlich sind viele Experten der derzeit wuchernden Expertenszene auf diesem Sektor Gewinnler und Profiteure einer hasserfülten Hysterie - vergleicht man ihre demagogischen Thesen mit der tatsächlichen wissenschaftlichen Güte und Substanz).
http://www.itp-arcados.net/wissenschaft ... ammnis.pdf
Gut, dass mal jemand darauf hinweist!