
Grüße Kore
Kore hat geschrieben:Den chronisch unfeuchten Damen würde ich empfehlen ein Gyn.-FA aufzusuchen, da wird ihnen geholfen![]()
Grüße Kore
Es heißt aber nicht "sexuelle Selbstbestimmung des Kindes" und bei deinem zitierten § geht es doch gar nicht nur um Kinder!cocolinth
Bloß weil DEINESGLEICHEN von kindlicher sexueller Selbstbestimmung nichts wissen will, heißt das nicht, dass sonst nur Pädos davon reden.
Die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes ist das offizielle Topos sowohl des Gesetzgebers wie auch von Kinderschutzexperten (vergl. StGB, 13. Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung§176 StGB <= das Kindersexverbot!) und wird inbesondere DESHALB von Pädos ebenfalls thematisiert.
Bei dem Beitrag handelte es sich vermutlich um eine Fälschung, die den Anschein erwecken sollte, ich hätte ihn verfasst.Kore hat geschrieben:@forbidden love
Hier fehlt jetzt pötzlich ein Post, das vor meinem stand auf welches ich reagierte...da sprach Cocolinth an, ob denn die erwachsenen Frauen die unter Trockenheit leiden , dann auch noch nicht weit genug entwickelt wären wie die Kinder..so in der Art..und daher auch keinen Sex haben dürften!
Oh bitte!Es heißt aber nicht "sexuelle Selbstbestimmung des Kindes" und bei deinem zitierten § geht es doch gar nicht nur um Kinder!cocolinth
Bloß weil DEINESGLEICHEN von kindlicher sexueller Selbstbestimmung nichts wissen will, heißt das nicht, dass sonst nur Pädos davon reden.
Die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes ist das offizielle Topos sowohl des Gesetzgebers wie auch von Kinderschutzexperten (vergl. StGB, 13. Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung§176 StGB <= das Kindersexverbot!) und wird inbesondere DESHALB von Pädos ebenfalls thematisiert.
Eben.der § beschreibt die Tat, die GEGEN die sexuelle Selbstbestimmung verstößt
und dazu gehören:
Definition: 5» Sexueller Missbrauch
«, » sexuelle Nötigung« und
» Vergewaltigung« sind nach § 176
StGB Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung und mit
hohen Strafandrohungen belegt
und der § gilt auch bei oben genannten Straftaten gegen Erwachsene !