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marco hat geschrieben:hi an alle,
möchte wissen ob ihr alle süße nachbarsgirls habt. meine sind 10j und 13j
Meine -es sind insgesamt fünf- sind nur halb so alt . . . mit einer NULL dahinter. Den Kuchen den die mir schenken, mag ich; aber sonst können die echt nerven.
Bei mir gibts fast nur verdorbenes Fleisch, junges Gemüse scheint hier schlecht zu wachsen.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Also ich hab da eine ganz flotte Biene in meiner Nachbarschaft und die hätte ich auch wirklich gern ma auf der Matte, aber ich trau mich nicht, sie anzusprechen, kann mir da jemand helfen??
Nur um ein Mädchen zu ficken wirst Du von mir schonmal keine Tipps bekommen.
Reagiere deine Sexwut im Puff an reifen Frauen ab.
P.s.: Meine Antwort bezieht sich auch auf die von Dir erstellten und von den Admins bereits gelöschten Beiträge ...
Zuletzt geändert von Gelöscht_10 am 17.11.2009, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
carlo123 hat geschrieben:Also ich hab da eine ganz flotte Biene in meiner Nachbarschaft und die hätte ich auch wirklich gern ma auf der Matte, aber ich trau mich nicht, sie anzusprechen, kann mir da jemand helfen??
Es gibt nix,von keinem hier im Forum.Junge lass dich behandeln.Leute wie du gehören weggesperrt.
So leid es mir tut, aber jegliche Art sexueller Kontakte zu Minderjährigen (unter 14) ist nunmal verboten, auch wenn Du erst 16 bist. Alleine daher wirst Du kaum einen finden, der Dir da noch Tipps gibt, wie man es richtig anstellt.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
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nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Carlo ging es nicht darum eine 40-jährige anzugraben sondern eine Minderjährige flachzulegen.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
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Ich sehne mich doch nur nach Dir,
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