Hauptbereich für Diskussionen.
SFM
Beiträge: 39
Registriert: 12.01.2022, 00:18
AoA: dein heimliches ...
Kontaktdaten:

Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern

Beitrag von SFM »

Spinatpeter hat geschrieben: 08.02.2025, 10:50 Ganz einfach: wer in der Lage ist, eine Straftat wie ein Erwachsener zu verstehen, der kann auch Sex wie ein Erwachsener verstehen. Das heißt, wenn die Strafmündigkeit gesenkt wird, MUSS auch das Schutzalter gesenkt werden. So einfach sieht die Sache aus.
Genau so sehe ich das auch! Und genau so wurde uns das damals auch im Schulunterricht beigebracht!

Uns hat man im Sozialkundeunterricht, als es um das Grundgesetz und die Rechte und Pflichten ging, noch beigebracht, dass man, sobald man strafmündig ist und für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden kann, auch selbst entscheiden kann, mit wem man ins Bett steigen möchte ... solange dies auf die andere Person ebenso zutrifft!

Alles andere wäre mit unseren Grundrechten nicht vereinbar! Denn es ist nicht die Aufgabe des Staates, seine Bürger in Liebesdingen zu erziehen oder zu lenken!

Einzige Ausnahme sollten bestimmte Arbeits- und Abhängigkeitsverhältnisse sein. Weil hier im Falle eines Lehrers z.B. auch das Gleichbehandlungsprinzip gefährdet wäre und die Rechte Dritter leiden könnten.

Das war für mich das einprägsamste Beispiel für den Zusammenhang der Rechte und Pflichten eines Bürgers!

Ich wage zu bezweifeln, dass dies heute noch so kommuniziert wird.


Es ist absolut schockierend, dass man es mit Argumenten, die genau so auch für die Absenkung des Schutzalters gelten, bewirbt, die Strafmündigkeit abzusenken!
Ohne ein Wort über den Zusammenhang zu verlieren ... und zu diskutieren, die Definition von "Kind" herabzusetzen.

Politiker der CDU/CSU-Fraktion geben im Fernsehen zum Besten, man wolle jetzt "erarbeiten", wie man dies machen könne. Dieses "Erarbeiten" besteht wahrscheinlich einzig und allein aus Überlegungen, wie man sexuelle Souveränität und Strafmündigkeit trennen kann.

Der Doppeldenk ist real: "Die Menschen sind ja viel früher erwachsen, und wissen genau, was sie tun. Daher müssen sie auch bestraft werden. Aber sie wissen natürlich gar nicht, was sie mit ihren Genitalien machen wollen. Daher müssen sie vor sich selbst und Leuten, die ihren Unverstand ausnutzen wollen, geschützt werden!"

Wenn man die Strafmündigkeit auf 12 setzt, ohne das "Schutzalter" auch auf 12 abzusenken, dann lässt man das Grundgesetz (auch dem Schulunterricht, den ich durch diesen Staat genossen habe nach) endgültig hinter sich!

Dann kann man den Bürger auch gleich wieder zum Leibeigenen erklären.
:kopfsch: :rotfl: <[I like young girls and I can not lie ...]
Antworten