Das Alter der Strafmündigkeit schwankt weltweit sehr stark (siehe Wikipedia-Artikel).
Sollten schon Kinder strafmündig sein?
Wenn ja: warum?
Wenn nein: warum nicht?
Ab welchem Alter sollte ein Mensch strafmündig sein?
Sollte es Unterschiede bei der Strafmündigkeit zwischen Jungen und Mädchen geben (z.b. weil es Entwicklungsunterschiede bei Jungen und Mädchen gibt)?
Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
Hallo Keksi,
das ist eine spannende Frage. Ich persönlich bin gegen die Strafmündigkeit von Kindern. Denn: wenn man argumentiert, dass Kinder das Konzept von Sex nicht vollumfänglich begreifen können, kann man im selben Atemzug nicht davon ausgehen, dass sich ein Kind eines Vergehens oder einer Straftat voll bewusst ist.
Zur Frage der Mündigkeit fällt mir der Leitspruch der Aufklärung von Immanuel Kant ein, jenem Philosophen aus Königsberg, der sich schon vor Jahrhunderten Gedanken dazu gemacht hatte: "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!". Und Verstand ist etwas, was jedem Menschen in die Wiege gelegt wird. Man muss nur den Grips, den man hat auch nutzen. Heutzutage sehe ich leider Gegenteiliges, wenn ich da an Bild-Journalisten, "Kinderschützer" und Drogen-Ali denke.
Freilich, jeder Mensch entwickelt sich unterschiedlich schnell. Es gibt frühreife Kinder die schon wie Erwachsene ticken und umgekehrt 20jährige, die noch sehr kindlich sind. Man könnte natürlich auch nach jedem Individuum einzeln beurteilen. Das wäre zwar die gerechteste Lösung, ist leider Gottes aber nicht praktisch umsetzbar.
Man geht bei der Gesetzgebung also von Mehrheiten aus: die Mehrheit der Kinder befinden sich in einem kognitiven Entwicklungsstadium, wo sie nicht in der Lage sind ein Verbrechen wie ein Erwachsener zu planen und durchzuführen. Auch begreifen sie nicht vollständig die Konsequenzen ihres Handelns und bedürfen daher einer milderen Sanktionierung.
Liebe Grüße
Karamello
Der Mensch ist die Krone der Schöpfung, das Mädchen ist die Krönung des Menschen.
Die Verbote gegen Puppenkinder, Geschichten und harmlose Bilder sind staatliches Unrecht und Willkür. Lasst uns gemeinsam für eine würdevolle, menschliche Sexualität einstehen
Die Verbote gegen Puppenkinder, Geschichten und harmlose Bilder sind staatliches Unrecht und Willkür. Lasst uns gemeinsam für eine würdevolle, menschliche Sexualität einstehen
Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
Mir fällt dazu nur ein, dass es vermehrt die Tendenz gibt, schnell noch jemanden umzubringen, bevor man 14 Jahre alt wird.
Oder die Fälle der Mehrfach Straffälligen, wo man im Erwachsenenalter "ganz vergessen hat", dass diese Verbrechen ja bereits schon im Jugendalter begannen und die neuen hätten verhindert werden können, wenn man diese Einträge beachtet hätte.
Ein junger Mann, der seine Eltern tötet, um an das Erbe schneller zu gelangen, sollte nicht mit ein paar Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, sondern in Sicherungsverwahrung, denn da ist offensichtlich, das psychisch etwas sehr gefährlich schiefgelaufen ist. Für mich sind Menschen ohne Moral tickende Zeitbomben, egal, wie alt sie sind,
Oder die Fälle der Mehrfach Straffälligen, wo man im Erwachsenenalter "ganz vergessen hat", dass diese Verbrechen ja bereits schon im Jugendalter begannen und die neuen hätten verhindert werden können, wenn man diese Einträge beachtet hätte.
Ein junger Mann, der seine Eltern tötet, um an das Erbe schneller zu gelangen, sollte nicht mit ein paar Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, sondern in Sicherungsverwahrung, denn da ist offensichtlich, das psychisch etwas sehr gefährlich schiefgelaufen ist. Für mich sind Menschen ohne Moral tickende Zeitbomben, egal, wie alt sie sind,
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater. Ich liebe dich.
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Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
Als erstes will ich meinen, dass dies nicht unabhängig vom "Rechtssystem" eines Staates unabhängig betrachtet werden soll.
Konzentrieren wir uns also erst einmal auf Deutschland.
An sich ist "Strafe" kein Gut, und wenn möglich soll man nicht strafen. Strafe hat einem Zweck zu dienen. Ein gewisses, mit den Nachteilen der Strafverfolgung abgewogenes Maß an Strafe zum Schutz der Sicherheit kann angemessen sein.
Dabei hat die Strafe mehrere Begründungen:
Abschreckung zur Verhinderung von Straftaten
Wie effektiv dies ist, hängt stark von der Motivation zur Tat ab. Einen komplett Betrunkenen mag das kaum berühren, denn damit Abschreckung wirkt, muss der potentielle Täter die Fähigkeit zum abwägen haben.
Auch muss der potentielle Täter das Gesetz ausreichend kennen, um mit Sanktionen zu rechnen. Inwiefern dies der Fall ist, hängt stark davon ab, wovon ein Täter diese Informationen erhielt und erhalten konnte. Hier kann man mit abnehmenden Alter, weniger gebildetem Umfeld und weniger Interesse and Bildung in Bezug auf die Regeln der Gesellschaft, in der man lebt, mit weniger Kenntnis der Gesetzeslage rechnen. Bei Mord und Totschlag mag diese Gruppe der Uninformierten klein und oft unfähig, die Tat auszuführen, sein. Bei anderen Straftatbeständen mag dies nicht unbedingt der Fall sein. Ich kann euch das StGB auch nicht vorbeten!
Rehabilitation/Wiedereingliederung in die Gesellschaft
Hier will ich auf den ersten Satz in diesem Beitrag verweisen. Wenn in einem System dieses Ziel tatsächlich ernsthaft und evidenzbasiert verfolgt wird, kann die Wiedereingliederung sehr erfolgreich sein. Wenn man es komplett vermasselt, erzeugt man eher mehr Straftäter und Wiederholungstäter. Dies mag altersunabhängig der Fall sein, jedoch muss das Konzept auf Täter und Tätergruppen zugeschnitten sein, um den unterschiedlichen Tatmotiven und der Entstehung dieser im Laufe der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters Folge zu tragen.
Gerechtigkeit/Sühne
Grundsätzlich halte ich davon nicht viel. Ich halte Gerechtigkeitsglauben für schädlich.
Jedoch ist Gerechtigkeit ein Bedürfnis, das Menschen in sich tragen, genauso so wie Essen, Geselligkeit und Ficken. Man kann sie also nicht ignorieren, und muss die Gerechtigkeit leiten und ihre Exzesse auch verhindern.
Dies dient dem Schutz der Gesellschaft an sich, dem Schutz der Opfer und ihrer Angehörigen vor ihren eigenen Taten, und auch dem Schutz der Täter vor der Gesellschaft.
Bleibt der Drang zur Rache unbefriedigt, so kann er sich unkontrolliert auf gefährliche Weise entladen.
Dies rechtfertigt aber nicht bedingungslose Rache. Auch Rache fördert die Rache anderer. Wichtig ist es, der Rache sowohl Verstand als auch Liebe entgegenzusetzen. Dies ist aber eher ein allgemeines gesellschaftliches Thema.
Dies ist grundsätzlich altersunabhängig.
Einige Nachteile aller Strafen sind noch zu nennen:
Validität von Gesetzen
Nun darf man dabei auch nicht vergessen, dass nicht alle Gesetze gut sind. Jeder man sein Gesetz haben, an dass er nicht glaubt. Man muss also stets akzeptieren, dass Menschen auch ohne ausreichenden Grund bestraft werden, und darf dies nicht einfach ausklammern, wenn Strafe zu diskutieren ist.
Dies ist grundsätzlich altersunabhängig.
Unschuldig Verurteilt
Dieser Punkt ist eigentlich offensichtlich. Gerichte machen Fehler. Wenn man strafen will, muss man akzeptieren, dass man Menschen für ein nicht begangenes Vergehen bestraft. Für jede Strafe, die man als angemessen empfindet, sollte man den Schaden der unschuldig bestraften mit den zweckdienlichen Aspekten dieser Strafe für die, die das Vergehen tatsächlich begangen haben, abwägen können.
Dies ist grundsätzlich altersunabhängig.
Es ist nötig abzuwägen. Gibt es genug Taten von Kindern (u14) um das Absenken der Altersgrenze der Strafmündigkeit zu rechtfertigen, und kann man erwarten, dass dies die Häufigkeit solcher Taten effektiv verringert?
Eine Antwort will ich nicht geben. Persönlich bin ich dagegen, die Strafmündigkeit nach unten zu schieben. Ich sehe nicht genug Taten, um zu bestrafen. Wenn es geht, hoffe ich, dass wir (als Menschheit) irgendwann niemanden mehr bestrafen. Aber der Weg dorthin wird lang und steinig sein.
Konzentrieren wir uns also erst einmal auf Deutschland.
An sich ist "Strafe" kein Gut, und wenn möglich soll man nicht strafen. Strafe hat einem Zweck zu dienen. Ein gewisses, mit den Nachteilen der Strafverfolgung abgewogenes Maß an Strafe zum Schutz der Sicherheit kann angemessen sein.
Dabei hat die Strafe mehrere Begründungen:
Abschreckung zur Verhinderung von Straftaten
Wie effektiv dies ist, hängt stark von der Motivation zur Tat ab. Einen komplett Betrunkenen mag das kaum berühren, denn damit Abschreckung wirkt, muss der potentielle Täter die Fähigkeit zum abwägen haben.
Auch muss der potentielle Täter das Gesetz ausreichend kennen, um mit Sanktionen zu rechnen. Inwiefern dies der Fall ist, hängt stark davon ab, wovon ein Täter diese Informationen erhielt und erhalten konnte. Hier kann man mit abnehmenden Alter, weniger gebildetem Umfeld und weniger Interesse and Bildung in Bezug auf die Regeln der Gesellschaft, in der man lebt, mit weniger Kenntnis der Gesetzeslage rechnen. Bei Mord und Totschlag mag diese Gruppe der Uninformierten klein und oft unfähig, die Tat auszuführen, sein. Bei anderen Straftatbeständen mag dies nicht unbedingt der Fall sein. Ich kann euch das StGB auch nicht vorbeten!
Rehabilitation/Wiedereingliederung in die Gesellschaft
Hier will ich auf den ersten Satz in diesem Beitrag verweisen. Wenn in einem System dieses Ziel tatsächlich ernsthaft und evidenzbasiert verfolgt wird, kann die Wiedereingliederung sehr erfolgreich sein. Wenn man es komplett vermasselt, erzeugt man eher mehr Straftäter und Wiederholungstäter. Dies mag altersunabhängig der Fall sein, jedoch muss das Konzept auf Täter und Tätergruppen zugeschnitten sein, um den unterschiedlichen Tatmotiven und der Entstehung dieser im Laufe der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters Folge zu tragen.
Gerechtigkeit/Sühne
Grundsätzlich halte ich davon nicht viel. Ich halte Gerechtigkeitsglauben für schädlich.
Jedoch ist Gerechtigkeit ein Bedürfnis, das Menschen in sich tragen, genauso so wie Essen, Geselligkeit und Ficken. Man kann sie also nicht ignorieren, und muss die Gerechtigkeit leiten und ihre Exzesse auch verhindern.
Dies dient dem Schutz der Gesellschaft an sich, dem Schutz der Opfer und ihrer Angehörigen vor ihren eigenen Taten, und auch dem Schutz der Täter vor der Gesellschaft.
Bleibt der Drang zur Rache unbefriedigt, so kann er sich unkontrolliert auf gefährliche Weise entladen.
Dies rechtfertigt aber nicht bedingungslose Rache. Auch Rache fördert die Rache anderer. Wichtig ist es, der Rache sowohl Verstand als auch Liebe entgegenzusetzen. Dies ist aber eher ein allgemeines gesellschaftliches Thema.
Dies ist grundsätzlich altersunabhängig.
Einige Nachteile aller Strafen sind noch zu nennen:
Validität von Gesetzen
Nun darf man dabei auch nicht vergessen, dass nicht alle Gesetze gut sind. Jeder man sein Gesetz haben, an dass er nicht glaubt. Man muss also stets akzeptieren, dass Menschen auch ohne ausreichenden Grund bestraft werden, und darf dies nicht einfach ausklammern, wenn Strafe zu diskutieren ist.
Dies ist grundsätzlich altersunabhängig.
Unschuldig Verurteilt
Dieser Punkt ist eigentlich offensichtlich. Gerichte machen Fehler. Wenn man strafen will, muss man akzeptieren, dass man Menschen für ein nicht begangenes Vergehen bestraft. Für jede Strafe, die man als angemessen empfindet, sollte man den Schaden der unschuldig bestraften mit den zweckdienlichen Aspekten dieser Strafe für die, die das Vergehen tatsächlich begangen haben, abwägen können.
Dies ist grundsätzlich altersunabhängig.
Es ist nötig abzuwägen. Gibt es genug Taten von Kindern (u14) um das Absenken der Altersgrenze der Strafmündigkeit zu rechtfertigen, und kann man erwarten, dass dies die Häufigkeit solcher Taten effektiv verringert?
Eine Antwort will ich nicht geben. Persönlich bin ich dagegen, die Strafmündigkeit nach unten zu schieben. Ich sehe nicht genug Taten, um zu bestrafen. Wenn es geht, hoffe ich, dass wir (als Menschheit) irgendwann niemanden mehr bestrafen. Aber der Weg dorthin wird lang und steinig sein.
No lives matter.
Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
Vielleicht sollte man sich erst mal um die wichtigen Themen kümmern...
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- Registriert: 04.01.2011, 11:56
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Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
Ja, möchte ich auch wissen.
Was meinst du Verehrer?
Was meinst du Verehrer?
Du allein warst mein Beschützer, Inhalt meines Lebens.
Du warst mir ein Freund und Vater. Ich liebe dich.
Du warst mir ein Freund und Vater. Ich liebe dich.
Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
die alle jetzt aufzuzählen, würde wohl abendfüllend sein.
Kinder sind nicht strafmündig, Punkt.
Das gilt sogar für viele straffällig gewordene Erwachsene. Ich sehe aber ein, dass das zu berücksichtigen, Justiz und die sonstigen nachfolgenden Einrichtungen überfordern würde.
Kinder sind nicht strafmündig, Punkt.
Das gilt sogar für viele straffällig gewordene Erwachsene. Ich sehe aber ein, dass das zu berücksichtigen, Justiz und die sonstigen nachfolgenden Einrichtungen überfordern würde.
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Re: Eure Meinung zu Strafmündigkeit bei Kindern
Kinder die U14 öfters mit Straftaten auffallen werden doch bestraft, nur halt unter anderen Prämissen als Ü14. Es gibt Auflagen bis hin zu Maßnahnahmen wie Erziehungsheime.
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