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Namielle
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Schuldfähigkeit

Beitrag von Namielle »

Für die Schuldfähigkeit ist mitentscheidend, ob der Täter auch ein „normales“ Sexualverhalten aufweist, also zwischen konventionellem und strafrechtlich relevantem Verhalten wechseln kann. Hat ein Pädophiler auch Spaß am Sex mit Erwachsenen, lässt sich kaum ein unkontrollierbarer Zwang zum Sex mit Kindern annehmen. Von einer Minderung der Schuldfähigkeit sei nur dann auszugehen, wenn die Präferenzstörung das gesamte sexuelle Leben und Erleben dominiert, und zwar so gravierend, dass auch andere Bereiche betroffen sind, erläuterte die Psychiaterin.
Tjo, bei mir könnte ein unkontrollierbarer Zwang zum Sex mit Kindern angenommen werden. :mrgreen:

Eine Schuldunfähigkeit wäre toll, wenn das nicht bedeuten würde, dass man dann im Maßregelvollzug untergebracht wird...

https://link.springer.com/article/10.1007/s11298-017-6102-2
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asgl
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Re: Schuldfähigkeit

Beitrag von asgl »

Schuldunfähig ist man als Pädophiler in der Regel nicht, auch die verminderte Schuldunfähigkeit wird immer öfter verneint. Da haben ja die Obergerichte in den letzten Jahren immer wieder entschieden, das reine Pädophilie nicht mehr als Eingangskriterium für §63 stgb ausreicht. Dafür schicken wir dann eben den Pädo für ein paar Posingfotos bis 3 Jahre in den Knast (SoTha).

Liebe Grüße
asGL
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