Da ist nicht von Meinung die Rede - sondern von Belohnung und Billigung, heißt Du darfst durchaus der Meinung sein das dieses Gesetz falsch ist, der Meinung sein das sich Pedo xy Puppen kaufen dürfen soll -Gesetz sagt: Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 3 oder nach den §§ 176a und 176b
1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Du darfst ihn jedoch nicht darin bestärken oder dich zb. an den Kosten der Puppe beteiligen. Wie die Gerichte das sehen wird sich ja erst demnächst zeigen wenn es zu Prozessen kommt in denen der Angeklagte jemanden der sich eine Puppe gekauft hat belohnt oder es öffentlich gebilligt hat.
So verstehe ich zumindest diesen Passus.