ja, Zustimmung.GAULEITUNG hat geschrieben:ja, 14 und 32 das geht völlig ok
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Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
Re: Bin Verliebt!!
Ich mag dich...
Re: Bin Verliebt!!
Außer natürlich er hat zu lange Arme oder Mundgeruch. Dann kann man so einer Beziehung moralisch nicht zustimmen.
Re: Bin Verliebt!!
Tja liebe Leute, auch wenn ihr das nicht einsehen wollt: Diese Beziehung wäre (unter der Voraussetzung dass man sexuelle Handlungen vornimmt) sehr wohl verboten. Denn es ist einer 14-jährigen Person nur dann erlaubt, sexuelle Hndlungen auszuführen, wenn der Partner nicht über 16 ist.
Auszug:
Auszug:
Dumm gelaufen, was?2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Annika
- Beiträge: 4493
- Registriert: 08.10.2008, 21:38
- AoA: 90's bitch
- Wohnort: Kein Busen ist so flach wie das Niveau dieser Party!
Re: Bin Verliebt!!
Hallo Gast
dieser § ist Asbach und wohl bekannt bei den Usern
die Konstellation ist bei mir übrigens ganz ähnlich (gewesen), hatten in der Öffentlichkeit nur positive Erfahrungen gemacht. Selbst als wir in der S-Bahn rumgemacht haben hat niemand gemeckert, gut Freitag abens in Berlin is eh sturmfrei
dieser § ist Asbach und wohl bekannt bei den Usern
die Konstellation ist bei mir übrigens ganz ähnlich (gewesen), hatten in der Öffentlichkeit nur positive Erfahrungen gemacht. Selbst als wir in der S-Bahn rumgemacht haben hat niemand gemeckert, gut Freitag abens in Berlin is eh sturmfrei
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Re: Bin Verliebt!!
der 175er und co sind gestrichen!!!Gast hat geschrieben: Dumm gelaufen, was?
Neu ist das im §182 geregelt
Ich mag dich...
Re: Bin Verliebt!!
§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Scheiß RTL !
Re: Bin Verliebt!!
Wenn ich nicht die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutze, dann gibt es kein Problem.Gast hat geschrieben:Tja liebe Leute, auch wenn ihr das nicht einsehen wollt: Diese Beziehung wäre (unter der Voraussetzung dass man sexuelle Handlungen vornimmt) sehr wohl verboten. Denn es ist einer 14-jährigen Person nur dann erlaubt, sexuelle Hndlungen auszuführen, wenn der Partner nicht über 16 ist.
Auszug:Dumm gelaufen, was?2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Siehe auch:
http://www.girlloverforum.net/forum/vie ... 03&p=25350
Dumm gelaufen was?Berliner Morgenpost: Urteil - Freispruch nach Sex mit 14-Jähriger 22.04.2009
Beispielhaftes Urteil: Einvernehmlicher Sexualkontakt zwischen 14-jährigem Mädchen und 44-jährem Mann war straffrei
Re: Bin Verliebt!!
Juli hat geschrieben:Hallo mein name ist julijana ich bin 14 jahre alt ich habe mich in einen mann verliebt der einige jahre älter ist meine frage ist es macht er sich strafbar wenn er mit mir zusammen ist?
hallo, mit 14 Jahre hast du schon ineresse an männer. ich suche für ein fernseh sendung junge mädchen, die frühreif sind. hättest du evtl. interesse?
melde dich doch bei mir
kannst mich auch in der redaktion anrufen !
grüße
Re: Bin Verliebt!!
Für was für eine Sendung, bei welchem Sender, gibt es Taschengeld und wo darf mein Vati mich anmelden ? LG Juli
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Re: Bin Verliebt!!
@ Juli, glaubst Du der ist echt ? Schau Dir mal seine Rechtschreibung an ..., der soll Redakteur sein? Glaube es besser nicht. Gruß Rainer
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Re: Bin Verliebt!!
Juli hat geschrieben:Für was für eine Sendung, bei welchem Sender, gibt es Taschengeld und wo darf mein Vati mich anmelden ? LG Juli
das wäre bei sat.1 in hamburg. es gibt auch eine aufwandsentschädigung. also, geld würdest du bekommen.
hier ist meine nummer in der redaktion
Beitrag zur Sicherheit des Posters editiert, bitte keine Realdaten angeben, in dem Fall tut es auch eine Mail Addy ..., Gruß Rainer, GLF-Moderator
oder schick mir deine e-mail adresse
freue mich über einen anruf.
Re: Bin Verliebt!!
Eine ganz neue Masche der Ermittler?Donnerluechting,Ideen haben die
LOBO
Wer Moderiert,Kai Pflaume?
LOBO
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Re: Bin Verliebt!!
Hm, etwas merkwürdig in einem Pädo Forum für eine Sendung über frühreife Kinder
nach ebensolche Kinder zu suchen. Wird das Forum irgentwie erwähnt ?
Gruß Rainer, GLF-Moderator
nach ebensolche Kinder zu suchen. Wird das Forum irgentwie erwähnt ?
Gruß Rainer, GLF-Moderator
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