Ich habe 20 Jahre Verjährung als Maximum für Szenetypische Straftaten angenommen. Wenn kurz vor Ablauf der 20 Jahre der unwahrscheinliche Sonderfall eines Neubeginns der Verjährung eintritt sind es nochmals 20 Jahre. Maximum das Doppelte.Wie kommst Du auf 40 Jahre?
§ 78c Abs. 3 meine ich.
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist und, wenn die Verjährungsfrist nach besonderen Gesetzen kürzer ist als drei Jahre, mindestens drei Jahre verstrichen sind. § 78b bleibt unberührt.
Vielleicht sind 30 bzw. 60 Jahre aber richtig, wenn ich mir §178 ansehe . Dann läge man bei maximal 30 Jahren (wenn das Opfer im 1. Lebensjahr zum Opfer wird) ruhen der Verjährung (30 - Alter oder Geburtsjahr + 30) plus 30 Jahre bis zur Verjährung und im Sonderfall (§78c) das doppelte von 30.
Das Opfer wäre 90 und der Täter über 108. Wäre der Täter unter 18 Jahren und über 14 Jahre alt bei der Tat, wären die Strafrahmen nicht so hoch etc.
Dinner for one (auch unter dem Titel Der 90. Geburtstag bekannt) verjährt auch immer wieder am 31.12. jeden Jahres Jeder der fehlenden Gäste steht für einen Peiniger. Angelika Oetken in der Rolle von Miss Sophie. Heiko Maas ist der Buttler. Skol!
Das ist fern ab von der Realität. Aber das ist die aktuelle Vollstreckung der Lebenslangenfreiheitsstrafe ebenso.
Warum? Ich habe die Vorlesung Strafzwecktheorie nicht besucht leider.
"Der Zeitpunkt der letzten Handlung ist bei Missbrauch ist entscheidend."
Der Täter in Beispiel 1 hätte eine geringere Strafe zu erwarten als der Täter in Beispiel 2. Der Zeitpunkt der letzten Tat ist entscheidend für das Strafmaß!
Wenn man von einem Missbrauch ausgeht der nicht unter §78b fällt dann ist es ebenso entscheidend.
Ob hier ein Troll oder aktiver Missbraucher mitliest, es kommt darauf an wie und wann man einen stattfindenden Missbrauch beendet und seinen Kopf aus der Schlinge zieht.
Es gibt ein Handbuch wie man beginnt aber es gibt keins - bebildert oder nicht - welches beschreibt wie man aufhört. Die Theorie zu den Verjährungszeiten wäre sicher ein eigenes Kapitel.
In einem früheren Post wurde gefragt, ob es bei so ewig langen verjährungszeiten nicht mehr Sinn machen würde das Opfer direkt zu tod zu schlagen....
Bei einer realistischen Verjährungszeit bis zum 50. Geburtstag des Opfers und einer theoretischen bis zum 90. Geburtstag könnte man auf die Idee kommen besser mit einem Tötungsdelikt zu fahren, dann schweigt das Opfer sicher. :-/
Doofer Tipp. Wenn der es in die Presse schafft kauf ich dir ein Lolli.Das bedeutet, das Ende der Verjährung ist immer vom Geburtsdatum des Mädchens abhängig.
Also sollte man so früh wie möglich...
Stichwort Hard Candy: Eigentlich ist es ein gutes Zeichen (aus Sicht der KiSchüs), wenn die Opfer von Missbrauch und KiPo immer jünger werden. Das könnte bedeuten, dass sich "ältere", nicht mehr infantile Kinder eher rumzicken und dem ein Ende setzen.
"30 - Alter" hast du verstanden. Gut.
Ob du Geburtsdatum + 30 oder ich 30 - Alter rechne kommt auf das gleiche raus.
Wenn man ein Kind vergewaltigt hat dies eine andere Verjährungszeit als andere Straftatbestände. Das muss man auch bedenken, wenn die Intensität der Übergriffe sich steigert.
Das Kind ist geboren am 01.01.2000.
Variante 3: Der Täter missbraucht das Kind in einem minderschweren Fall am 06.06.2006.
Die Verjährung ruht bis zum 01.01.20??. Danach läuft die ??-jährige Verjährungsfrist bis zum 01.01.20??.
Täter Vergewaltigt das Kind am 11.11.2011.
Die Verjährung ruht bis zum 01.01.2030. Danach läuft die 20-jährige Verjährungsfrist bis zum 01.01.2050.
Das Beispiel zeigt, dass die Intensität zu nimmt. Vor 2011 hat es noch sehr viel Sinn von weiteren Taten abstand zu nehmen. Auch nach der Tat 2011 macht es sinn was die spätere Strafzumessung angeht. Was die Zeit der Verjährung angeht nicht.