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Forbidden Love
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Forbidden Love »

Hallo,

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Erzähl mal: Nach welcher Vorschrift würden sie sich denn im folgenden Beispiel strafbar machen?

Freiwildjäger: "Kleine 6-Jährige, darf ich mal meine Zunge in deine Muschi stecken? Große Mädchen lassen sich die Muschi lecken. Du möchtest doch bestimmt ein großes Mädchen sein."
6-Jährige: "OK."
6-Jährige zieht sich aus. Freiwildjäger steckt Zunge in ihre Muschi.
Freiwildjäger: "Hat es dir gefallen? Möchtest du morgen nochmal?"
6-Jähre: "Na gut, morgen. Aber es ist total eklig. Ich habe mich fast übergeben."
Freiwildjäger: "Och, warum hast dann nicht gesagt, dass du nicht möchtest?"
6-Jährige: "Ich will doch ein großes Mädchen sein. Dann bin ich fast erwachsen."

Nach keiner würde ich meinen. Aber bräuchte es das denn in diesem kreierten Fall?


Möglicher weiterer Dialog: (genau so zusammengestrickt)

Freiwildjäger: "Du hättest ruhig sofort was sagen können, dann hätte ich sofort damit aufgehört,
bitte sag mir in Zukunft sofort, wenn Du etwas nicht magst. Es tut mir leid."
6-Jährige: "Ok, mache ich, was machen wir dann morgen?"
Freiwildjäger: "Worauf hättest Du denn Lust?"
6-jährige: "Können wir noch mal auf den großen Spielplatz?"
Freiwildjäger: "Natürlich."
6-jährige: "Ich freu mich jetzt schon"


Analog mal ein (genau so zusammengestrickter Beisspielfall) der sonst auch über Vorschriften zur Strafbarkeit führen müsste.


Erwachsener: "Ist es nicht schön hier an der Nordsee Mäuschen? Nachher habe ich uns zu einer Wattwanderung angemeldet"
6-jährige: "OK.!"

6-jährige geht mit zur Wattwanderung. Da ihre Stiefel schon nach den ersten Schritten im Watt stecken bleiben, wird sie
von dem Erwachsenen genötigt, Stiefel und Socken auszuziehen und barfuß durchs Watt zu stapfen.

Erwachsener: "Hat Dir die Wattwanderung gefallen?"
6-jährige: "Nein, ich fand den Matsch an meinen Füßen total unangenehm und der Gedanke daran, das ich auf total
schleimige Würmer getreten habe, war total ekelig"
Erwachsener: "Och, warum hast Du dann nicht gesagt, das du es so ekelig fandest?"
6-jährige: "Ich wollte nicht das du dann böse mit mir bist oder die anderen über mich lachen"



Für die Fälle, die Aiko vermutlich meinte, gibt es durchaus genügend umsetzbare Gesetze:

§ 174b [Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung]
§ 174c [Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses]
§ 177 [Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung]
§ 178 [Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge]
§ 179 [Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen]
§ 180a [Förderung der Prostitution]
§ 180b [Menschenhandel]
§ 181 [Schwerer Menschenhandel]
§ 181a [Zuhälterei]
§ 183 [Exhibitionistische Handlungen]
§ 183a [Erregung öffentlichen Ärgernisses]
§ 184 [Verbreitung pornographischer Schriften]
§ 184b [Jugendgefährdende Prostitution]

Bei diesen ahndungsfähigen Gesetzen wäre es prinzipiell unerheblich, ob es sich bei den Taten um Erwachsene Opfer
handelt oder um Kinder. Anders gesagt. Es braucht bei den Gesetzen die Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
betreffen:

a) keine zusätzlichen Gesetze Kinder betreffend
b) andere Strafmaße bei Vergehen gegen Kinder

Es sei denn man bewertet gleiche Taten und die resultierenden Schäden, bei Erwachsenen und Kindern, mit zweierlei Maß.
Ist ein erwachsenes Opfer weniger wert??


Gruß

Forbidden Love
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Nein, ich liebe Kinder wie es ihnen lieb ist.
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Ovid
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Ovid »

Verallgemeinern wir das doch.

Mit der selben Taktik könnte man Kinder auch dazu bringen eklige Sachen zu essen, die große Wasserrutsche runterzurutschen oder in engen dunklen Räumen zu sitzen, obwohl es große Angst, Ekel oder ähnliches davor hat.

Beides würde für viele Kinder Angst, Stress und Ekel verursachen und das könnte man alles verbuchen unter einer Form der Kindesmisshandlung, für welche es mehrere Schweregrade gibt. Von milderen Formen bis hin zu körperverletztenden und psychisch traumatischen.

Dann gibt es aber wieder Kinder, die bestimmte eklige Sachen locker als eine Mutprobe sehen und Spaß daran haben, die große Wasserrutsche lieben und auch kein Problem damit haben beim Versteckspielen enge dunkle Räume zu wählen.

Der Kontext und die subjektiven Folgen für das Kind sind massiv entscheidend für die Bewertung. Und das geht völlig unabhängig irgendeines Sexualitätsbezugs.
Aiko
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Aiko »

Danke Forbidden Love für deinen Beitrag. Dann brauch ich ja nichts mehr dazu sagen.
@Surfi lies dir FLs Beitrag durch dann hast du die Antwort auf dein Szenario.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Forbidden Love[/color] hat geschrieben:Es braucht bei den Gesetzen die Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung betreffen:

a) keine zusätzlichen Gesetze Kinder betreffend
Genau das braucht es, und den Grund hast Du mit dem Begriff "sexuelle Selbstbestimmung" bereits mitgeliefert. Das ist das strafrechtliche Spielgelbild zur fehlenden Geschäftsfähigkeit von Kindern.
[color=#000000]Forbidden Love[/color] hat geschrieben:Es sei denn man bewertet gleiche Taten und die resultierenden Schäden, bei Erwachsenen und Kindern, mit zweierlei Maß.
Diese Taten sind selbstverständlich unterschiedlich zu bewerten. Ob sich der Täter für sein Lustspiel eine lebenserfahrene MILF, ein nymphomanisches Mädcheninternats-Mädchen oder eine 6-Jährige aussucht, die an die Richtigkeit dessen glaubt, was Erwachsene ihr sagen, würde und wird auch für die Strafzumessung nach § 46 StGB eine Rolle spielen.
[color=#000000]Forbidden Love[/color] hat geschrieben:Ist ein erwachsenes Opfer weniger wert??
Wo hast Du das denn gelesen? Es geht nicht darum, erwachsene Opfer weniger zu schützen, sondern die Strafnormen, die Ihr abschaffen wollt, dienen dem zusätzlichen Schutz kindlicher Opfer.
Mit Deiner Argumentation müsstest Du folgerichtig alle altersbedingten Regelungen in den Gesetzen abschaffen. Auch das Erziehungsrecht der Eltern, Kindesunterhalt und die zivilrechtlichen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit. Dann hätten wir wieder Kinderarbeit für 4-Jährige (denn:
ist die Arbeitskraft eines Kindes weniger wert??), der Chef kann den 4-Jährigen, der Angst um seinen Job hat, heiraten und bumsen, und als Papa könntest Du nichts dagegen tun, weil es in Deiner Welt erlaubt wäre. :|


Wer die von mir und surfbrätti dargestellten Szenarien nicht als Freiwilderei ansieht, der möge mir bitte anhand eines oder mehrerer Beispiele darlegen, wo er die Grenze zur strafwürdigen Freiwilderei überschritten sehe.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Gespräche hier gehen sehr in die Richtung wünsch-dir-was. Für ein abgeschafftes schützendes Gesetz kämen sowieso zwei Neue mit einer wesentlich strengeren Auslegung als bisher. Denn momentan werden immer wieder Forderungen laut, Kinder besonders zu schützen, da sie mehr wert seien.

Von dem Gedanken der ideologischen Gleichberechtigung habe ich mich bereits verabschiedet.

Aus Zeitgründen gehe ich trotzdem mal auf das Beispiel ein:
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Ohne informed consent wird eine Sexualbeziehung mit einem Kind sowieso wie Geschaftsfähigkeit beurteilt. Damit wäre schlichtweg ein anderer § in Anwendung. Spätestens nach einer Attacke des Vaters auf den Arbeitgeber, die in dem Fallbeispiel eine Frage der Zeit wäre.

§179 gibt die sexuelle Selbstbestimmung von Behinderten wieder. Der Strafrahmen wäre anders als bisher, was Änderungen nach sich ziehen müsste.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

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Sakura
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Sakura »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Genau das braucht es, und den Grund hast Du mit dem Begriff "sexuelle Selbstbestimmung" bereits mitgeliefert. Das ist das strafrechtliche Spielgelbild zur fehlenden Geschäftsfähigkeit von Kindern.
Falsch!
Die "Selbstbestimmung" ist nur ein neues Etikett, das den Sittengesetzen von Anno dazumal von linksgrünen Fotzokraten aufgeklebt wurde, um sie fortschrittlich aussehen zu lassen. Hätte man das Gesetz mit neuen Inhalten gefüllt, die wirklich die Selbstbestimmung schützen, sähen sie anders aus.
Heute wird das Sittengesetz unter diesem Vorwand zur massenhaften Bespitzelung der Bürger und ebenso massenhaften Übergriffen gegen die Privat- und Intimsphäre missbraucht.
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Direkt falsch ist das ja nicht.

Es geht sehr wohl um die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Genauso wie um:
- Fremdbestimmung ohne Widersprüche
- Sitten
- Moralisches; sich über den anderen stellen
- Beeinflussung bei der Wahl des Partners
- tatsächlichen Schutz
- Interessenskonflikte
- Vorwand zur Bespitzelung
- Poliitsches Aus, Druckmittel
- Geld: Verkauf von Sittenbildenden Schmierblättern, Scheinprävention

Interessen der Eltern uvm. spielen eine bedeutende Rolle, da sie für Kinder sprechen.
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Bestraft
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Bestraft »

Forbidden Love hat geschrieben: Bei diesen ahndungsfähigen Gesetzen wäre es prinzipiell unerheblich, ob es sich bei den Taten um Erwachsene Opfer
handelt oder um Kinder. Anders gesagt. Es braucht bei den Gesetzen die Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
betreffen:

a) keine zusätzlichen Gesetze Kinder betreffend
b) andere Strafmaße bei Vergehen gegen Kinder

Es sei denn man bewertet gleiche Taten und die resultierenden Schäden, bei Erwachsenen und Kindern, mit zweierlei Maß.
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Gruß

Forbidden Love
Vollste Zustimmung! Die Taten, die ich begangen habe, passen alle unter deine Beispiel von den Gesetzen. Mehr Gesetze sind nicht nötig. Es ist egal, ob ich eine Frau oder ein kleines Mädchen vergewaltigt habe. Für beide Opfer war das unangenehm. Beide Opfer sind hinterher im Vaginalbereich verletzt. Trotzdem wurde ich härter bestraft und es wurde mir eine seelische Abartigkeit bescheingt, weil ich mich auf Mädchen richte und nicht auf Frauen. Das ist ein Widerspruch.

Sakura hat geschrieben: Heute wird das Sittengesetz unter diesem Vorwand zur massenhaften Bespitzelung der Bürger und ebenso massenhaften Übergriffen gegen die Privat- und Intimsphäre missbraucht.
Es wird auch missbraucht um Unterbringungen oder Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
[color=#000000]Forbidden Love[/color] hat geschrieben:Es sei denn man bewertet gleiche Taten und die resultierenden Schäden, bei Erwachsenen und Kindern, mit zweierlei Maß.
Diese Taten sind selbstverständlich unterschiedlich zu bewerten. Ob sich der Täter für sein Lustspiel eine lebenserfahrene MILF, ein nymphomanisches Mädcheninternats-Mädchen oder eine 6-Jährige aussucht, die an die Richtigkeit dessen glaubt, was Erwachsene ihr sagen, würde und wird auch für die Strafzumessung nach § 46 StGB eine Rolle spielen.


Falsch. Siehe oben. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung. Punkt. Das Alter interessiert mich nur, weil ich als Pädophiler nunmal nur Mädchen vergewaltige und keine Frauen.
Wenn du sagst eine Vergewaltigung ist schlimmer weil das Opfer jünger ist, hast du eine verachtenswerte Einstellung. Dann findest du Vergewaltigungen von alten Leuten nicht schlimm.

Expectation hat geschrieben:Es geht sehr wohl um die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Genauso wie um:
- Fremdbestimmung ohne Widersprüche
- Sitten
- Moralisches; sich über den anderen stellen
- Beeinflussung bei der Wahl des Partners
- tatsächlichen Schutz
- Interessenskonflikte
- Vorwand zur Bespitzelung
- Poliitsches Aus, Druckmittel
- Geld: Verkauf von Sittenbildenden Schmierblättern, Scheinprävention

Interessen der Eltern uvm. spielen eine bedeutende Rolle, da sie für Kinder sprechen.


Falsch. Das ist alles uninteressant, wenn ich ein Mädchen oder eine Frau vergewaltige.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Bestraft hat geschrieben:Das ist alles uninteressant, wenn ich ein Mädchen oder eine Frau vergewaltige.
Was man trenne sollte ist definitiv die Freiwilligkeit von der tatsächlichen Vergewaltigung bei §176. Da muss es ganz klar Unterschiede geben. Es darf nicht wahr sein, dass jemand der gegen den tatsächlichen Willen handelt in den gleichen Abschnitt fällt wie jemand, der dies einvernehmlich tut. Also die Rolle des simple consent sollte eine stärkere Rolle spielen.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:Denn momentan werden immer wieder Forderungen laut, Kinder besonders zu schützen, da sie mehr wert seien.
Der besondere Schutz von Kindern knüpft nicht an deren besonderen "Wert", sondern an deren besondere Schutzbedürftigkeit an. Wer die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in Zweifel zieht, der wird wohl alt auf die Welt gekommen sein oder hat andere Motive, um deren Schutz reduzieren zu wollen.

Deshalb ist es zynisch, die besonderen Schutznormen für Kinder mit dem Einwand anzugreifen, auch erwachsene Opfer seien etwas "wert". Die Voraussetzungen für die Strafbarkeit der Erwachsenen- oder allgemeinen Schutznormen nützen bei Kindern nichts, weil man die Voraussetzungen wie "Gewalt" oder "Drohung" etc. bei Kindern durch einfaches Manipullerieren umgehen kann. Von den Kindern wird bei geschickter Methode kein "Nein" kommen und auch keine Gegenwehr, die den Einsatz von Gewalt erforderlich machen würde. Mit entsprechendem Geschick könnten auch Personen mit der Begier des bestraften Trolls eine Schulklasse nach der anderen durchbumsen, ohne dass man sie von Gesetzes wegen daran hindern könnte.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Smaragd aus Oz hat geschrieben: Der besondere Schutz von Kindern knüpft nicht an deren besonderen "Wert", sondern an deren besondere Schutzbedürftigkeit an.
Der besondere Schutz knüpft an beides an. Vergleicht man beispielsweise die Schutzbedürftigkeit behinderter Personen des §179 und die darin fest gelegten Strafen wird klar, dass der Wert des Menschen dort eine entscheidende Rolle bei der Urteilsvermessung spielt.
Smaragd aus Oz hat geschrieben: Wer die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in Zweifel zieht
Sie sind schutzbedürftig und haben einen besonders hohen Wert, den es zu berücksichtigen gilt.
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Ovid »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Der besondere Schutz von Kindern knüpft nicht an deren besonderen "Wert", sondern an deren besondere Schutzbedürftigkeit an. Wer die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in Zweifel zieht, der wird wohl alt auf die Welt gekommen sein oder hat andere Motive, um deren Schutz reduzieren zu wollen.

Deshalb ist es zynisch, die besonderen Schutznormen für Kinder mit dem Einwand anzugreifen, auch erwachsene Opfer seien etwas "wert". Die Voraussetzungen für die Strafbarkeit der Erwachsenen- oder allgemeinen Schutznormen nützen bei Kindern nichts, weil man die Voraussetzungen wie "Gewalt" oder "Drohung" etc. bei Kindern durch einfaches Manipullerieren umgehen kann. Von den Kindern wird bei geschickter Methode kein "Nein" kommen und auch keine Gegenwehr, die den Einsatz von Gewalt erforderlich machen würde. Mit entsprechendem Geschick könnten auch Personen mit der Begier des bestraften Trolls eine Schulklasse nach der anderen durchbumsen, ohne dass man sie von Gesetzes wegen daran hindern könnte.[/color]

Hier muss ich SaO vollumfänglich zustimmen. Und ich bin auch der Meinung, dass die Feststellung einer erhöhten Schutzbedürftigkeit von Kindern ethisch richtig und gesetzlich auch so gelöst werden sollte.

Und trotzdem - nehmen wir selbst diese Erläuterung der Schutzbedürftigkeit zum Maßstab - wirkt die gesetzliche Regelung hier nicht konsequent.

Denn im Gesetz findet man dazu nichts anderes als Wortakrobatik. Was für eine Selbstbestimmung denn?

Es wird hier ganz klar - aus Gründen der Schützbedürftigkeit - fremdbestimmt. Das Rechtsgut der "sexuellen Selbstbestimmung von Kindern" wird mit einer unanfechtbaren Vorannahme belegt, auf die weder das Kind noch die sonstigen Umstände irgendeinen Einfluss haben; de facto also keine Selbstbestimmung, sondern eine festgelegte rechtliche Fremdbestimmung.

Das ist so gesehen aber auch kein Problem. Wir bestimmen Kinder in allen möglichen Situationen fremd, die eine unverhältnismäßge Gefährdungslage mit sich bringt. Bestenfalls nennt man das auch so beim Namen. In Sachen Sexualität allerdings machen wir uns aber gerne vor, dass wir Kinder hier trotzdem ihre Selbstbestimmung lassen. Tun wir nicht.

Eine zweiter Aspekt dieser Diskussion ist (als kleine Anregung):

Darf man Kinder zu legalen Handlungen drängen, manipulieren, nötigen, die für viele Kinder situationsbedingt eklig, psychisch belastend oder schmerzhaft sind oder sonstwie unverhältnismäßig negativ strapazieren?
Und, wenn nicht. Wie ist das gesetzlich gelöst?

Da bin ich mal auf Antworten gespannt. :wink:
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

@Smaragd aus Oz:
Das besondere Schutzbedürftigkeitsgesetz ist so in Ordnung, es knüpft allerdings nicht nur an den besonderen Wert der Kinder an, sondern vor allem an dem besonderen Unwert von Pädophilen innerhalb der Gesellschaft. Für viele ist es okay, ein Kind nackt ins Internet zu stellen, aber wenn "Pädophile" geschrieben wird, ist es vorbei mit der Freundlichkeit.
Ovid hat geschrieben: Darf man Kinder zu legalen Handlungen drängen, manipulieren, nötigen, die für viele Kinder situationsbedingt eklig, psychisch belastend oder schmerzhaft sind oder sonstwie unverhältnismäßig negativ strapazieren?
Und, wenn nicht. Wie ist das gesetzlich gelöst?
1. Das Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, das Kinder
- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz, das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls oder das Kinderförderungsgesetz (KiföG)
2. § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Zuletzt geändert von Expectation am 23.10.2016, 18:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:
Smaragd aus Oz hat geschrieben: Der besondere Schutz von Kindern knüpft nicht an deren besonderen "Wert", sondern an deren besondere Schutzbedürftigkeit an.
Der besondere Schutz knüpft an beides an.
[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:es knüpft allerdings nicht nur an den besonderen Wert der Kinder an, sondern vor allem an dem besonderen Unwert von Pädophilen innerhalb der Gesellschaft
Wie jetzt? Das sind jetzt drei Ankünpfungspunkte. :lol:
Das mit der Pedovielie ist kein Anknüpfungspunkt, sondern sie wird als eine von mehreren Rechtfertigungen für den Anknüpfungpunkt "Schutzbedürftig" herangeführt.

[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:Für viele ist es okay, ein Kind nackt ins Internet zu stellen, aber wenn "Pädophile" geschrieben wird, ist es vorbei mit der Freundlichkeit.
Ih. Ein nacktes Kind in den kalten Weiten des Internets. Das friert doch. :( Es soll sich mit weicher und warmer Kleidung verhüllen. Dann ist es schön kuschelig, wenn ich es streichele. :oops:

Es ist so: Das nackte Kind im Internet wird deshalb kritisiert und verpönt, weil es zu "pedovielen Zwecken" missbraucht werden könnte.
Das ist jedoch eine Nullaussage. Hintergrund der Aussage ist vielmehr, dass die Nacktheit des Kindes selbst als Problem angesehen wird: Einem Kind, das sich nackt präsentiert, wird gemeinhin ein Mangel an Scham attestiert - und in Folge darauf bekommt das Kind einen Stempel, der es mit Cocolinthscher Überspitzung als "Flittchen" oder "Hure" kennzeichnet, was einem Makel und Minderwert gleichkommt.
Es ist im Bilde der Gesellschaft nach wie vor das Ideal des "reinlichen" und "sittsamen" weiblichen Kindes vorherrschend. Warum das so ist, erkläre ich in der nächsten Folge.

Sakura hat also Recht, wenn er hinter dem Ziel, Kinder zu schützen, ein grundlegendes gesellschaftlich-sittliches Ziel erkennt. Allerdings halte ich die Schlussfolgerung für falsch, das Schutzziel aufzugeben, nur weil wir Pedovielen uns wegen unserer angeblich unsittlichen Gelüste für die revolutionäre Avantgarde der Befreier von Sittlichkeitskonventionen halten.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Ich verstehe nicht, warum man Argumenten und Interessen ein Gewicht beimessen muss, welche sowieso jeder anders sieht. Nach dem Motto es ist alles richtig, was genau meinen Interessen und der eigenen Meinung entspricht. Sehr viele unberechtigte Anknüpfungspunkte führen zu dem Gesetz, welches durch den berechtigten Anspruch auf Schutz begründet wird.
Grundsätzlich ist jedes Gesetz ein Sittengesetz.

Zu der Gewichtung. Einem Pädophilenhasser wird es egal sein, wie das Kind geschützt wird. Um das Kind mag es ihr oder ihm kaum gehen. Das ändert an dem Prinzip der Schutzbedürftigkeit null. Das ist ein Anknüpfungspunkt, genau wie sittsames Verhalten ein Weiterer ist. Das mag alles mehr oder weniger berechtigt und angebracht sein. Gemein ist dem, dass es vielfältige Gründe für einen "Schutz" gibt, bei dem das Berechtigte ein Vorwand bleibt. Und gerade bei Kindern wird über sie hinweg geredet.
Selbst eine Nullaussage begründet ein Interesse. Das Interesse an Reinlichkeit, Sittsamkeit oder der Vorwand, der dafür genommen wird- im Grunde spielt das keine Rolle. Warum also gewichten und sagen: Ich weiß genau wie es ist, wo es doch so viele verschiedene Ansichten dazu gibt und selbst Scheinargumente für den einen, für den anderen das Hauptinteresse darstellen?

Beim Schutz wiederum ist die Frage, wie weit ist er berechtigt und noch tatsächlich im Interesse des Kindes. In Nordamerika ist der Schutz von Kindern in Sachen Sexualität zu deren Nachteil gewurden. Ähnlich bei der Jugendpornografie. Ist das noch Schutz, oder schadet es bereits denen, die es schützen soll? Das sind Fragen, die man bei aller Berechtigung des Anliegens stellen kann.

Ich finde es allerdings ethisch falsch, Vermischungen anzustellen. Ein sexuelles Interesse an Kindern habe ich und würde daher gern Lolicons sehen. Bei der rechtlichen Lage ist das ein Graubereich, bei dem es keinerlei Rechtssicherheit gibt und wo ich den Schutz in Frage stelle. Bei Sex mit jungen Kindern sind wir uns einig- bei älteren kommt es auf den Einzelfall an. Daher tue ich mich schwer mit allgemeinen Aussagen. Eine Abwägung zwischen fadenscheinigen Scheinargumenten auf der einen Seite, sollte jedoch nicht das berechtigte Schutzdenken ausschalten, sondern völlig unangefochten Bestand erhalten. Wobei das subjektiv verschieden gesehen wird.
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