Smaragd aus Oz hat geschrieben:Erzähl mal: Nach welcher Vorschrift würden sie sich denn im folgenden Beispiel strafbar machen?
Freiwildjäger: "Kleine 6-Jährige, darf ich mal meine Zunge in deine Muschi stecken? Große Mädchen lassen sich die Muschi lecken. Du möchtest doch bestimmt ein großes Mädchen sein."
6-Jährige: "OK."
6-Jährige zieht sich aus. Freiwildjäger steckt Zunge in ihre Muschi.
Freiwildjäger: "Hat es dir gefallen? Möchtest du morgen nochmal?"
6-Jähre: "Na gut, morgen. Aber es ist total eklig. Ich habe mich fast übergeben."
Freiwildjäger: "Och, warum hast dann nicht gesagt, dass du nicht möchtest?"
6-Jährige: "Ich will doch ein großes Mädchen sein. Dann bin ich fast erwachsen."
Nach keiner würde ich meinen. Aber bräuchte es das denn in diesem kreierten Fall?
Möglicher weiterer Dialog: (genau so zusammengestrickt)
Freiwildjäger: "Du hättest ruhig sofort was sagen können, dann hätte ich sofort damit aufgehört,
bitte sag mir in Zukunft sofort, wenn Du etwas nicht magst. Es tut mir leid."
6-Jährige: "Ok, mache ich, was machen wir dann morgen?"
Freiwildjäger: "Worauf hättest Du denn Lust?"
6-jährige: "Können wir noch mal auf den großen Spielplatz?"
Freiwildjäger: "Natürlich."
6-jährige: "Ich freu mich jetzt schon"
Analog mal ein (genau so zusammengestrickter Beisspielfall) der sonst auch über Vorschriften zur Strafbarkeit führen müsste.
Erwachsener: "Ist es nicht schön hier an der Nordsee Mäuschen? Nachher habe ich uns zu einer Wattwanderung angemeldet"
6-jährige: "OK.!"
6-jährige geht mit zur Wattwanderung. Da ihre Stiefel schon nach den ersten Schritten im Watt stecken bleiben, wird sie
von dem Erwachsenen genötigt, Stiefel und Socken auszuziehen und barfuß durchs Watt zu stapfen.
Erwachsener: "Hat Dir die Wattwanderung gefallen?"
6-jährige: "Nein, ich fand den Matsch an meinen Füßen total unangenehm und der Gedanke daran, das ich auf total
schleimige Würmer getreten habe, war total ekelig"
Erwachsener: "Och, warum hast Du dann nicht gesagt, das du es so ekelig fandest?"
6-jährige: "Ich wollte nicht das du dann böse mit mir bist oder die anderen über mich lachen"
Für die Fälle, die Aiko vermutlich meinte, gibt es durchaus genügend umsetzbare Gesetze:
§ 174b [Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung]
§ 174c [Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses]
§ 177 [Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung]
§ 178 [Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge]
§ 179 [Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen]
§ 180a [Förderung der Prostitution]
§ 180b [Menschenhandel]
§ 181 [Schwerer Menschenhandel]
§ 181a [Zuhälterei]
§ 183 [Exhibitionistische Handlungen]
§ 183a [Erregung öffentlichen Ärgernisses]
§ 184 [Verbreitung pornographischer Schriften]
§ 184b [Jugendgefährdende Prostitution]
Bei diesen ahndungsfähigen Gesetzen wäre es prinzipiell unerheblich, ob es sich bei den Taten um Erwachsene Opfer
handelt oder um Kinder. Anders gesagt. Es braucht bei den Gesetzen die Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung
betreffen:
a) keine zusätzlichen Gesetze Kinder betreffend
b) andere Strafmaße bei Vergehen gegen Kinder
Es sei denn man bewertet gleiche Taten und die resultierenden Schäden, bei Erwachsenen und Kindern, mit zweierlei Maß.
Ist ein erwachsenes Opfer weniger wert??
Gruß
Forbidden Love