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Lord

Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von Lord »

Aber ist doch nicht so, dass der Bulle daher kommt, n Bild von nem Mädchen sieht und zu dir sagt: "Kipo!!! YOU FAILED".

Er muss doch Richtlinien haben, an die sich jeder halten muss.
Erotische Posen und bekleidet /
Erotische Posen und nackt /
Keine erotischen Posen und bekleidet /
Keine erotischen Posen und nackt /

Ab wann ist es ne erotische Pose? usw.
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Cocolinth
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Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von Cocolinth »

Lord hat geschrieben:Aber ist doch nicht so, dass der Bulle daher kommt, n Bild von nem Mädchen sieht und zu dir sagt: "Kipo!!! YOU FAILED".
Dafür dürften evtl. seine Englischkenntnisse nicht ausreichen. ^^''
Er muss doch Richtlinien haben, an die sich jeder halten muss.
Gibt es ja. Aber eben keine genau(er)en.
Ab wann ist es ne erotische Pose? usw.
Ab dann, wenn der Polizist denkt, Du könntest Dir einen dazu wichsen... :roll:
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Lord

Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von Lord »

Hab das was gefunden, das absolut alles klärt und ich muss sagen, das lässt wirklich keine Grauzonen mehr , das ist echt BULLSHIT :mrgreen:

Als Kinderpornografie gilt demnach pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter nicht-echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Als Kind wird dabei unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert.

Wen ich schonmal hier bin, was ist eine Sexuelle Handlung?
Zählt küssen schon dazu?

Was ist, wenn ein 17 Jähriger (sry, 17 Jähriges Kind) Bilder von seinem Pimmel macht, rauflädt, am nächsten Tag 18 wird und von nem anderen PC aus das Bild runterlädt und speichert? Ist der dann voll am Arsch? *LACH*

Finde ich interessant, mit 16 wählen, 17 autofahren, arbeiten, aber dann solche Gesetze...

Noch ein Gedanke! Wieso ist dann überhaupt GV schon ab 14 erlaubt? Das ergibt doch hinten und vorne keinen Sinn.

Oh Lord... :mrgreen:
Ich hoffe, ich irre mich da irgendwo, oder ist tatsächlich alles verboten?
Was haltet ihr davon?
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Bruce
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Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von Bruce »

Kann ja soweit gehen, dass ich eine 20j. Bekannte in aufreizender Pose ablichte (sieht aus wie 12)…wäre das schon KIPO.
++ mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter nicht-echter Kinder,++
Was ist, wenn SIE selber diese Fotos machen täte??
Sie ist strafmündig….“scheinkinderpornografie“
Wenn ich sie Heirate??? Ferienfotos im Bikini???

Naja, das ganze ist eh krank, aber ich leb nicht in Deutschland, ihr habt mein Mitgefühl.
Bei uns ists allerdings auch nicht besser.
Ich mag dich...
Lord

Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von Lord »

Hab mir noch mehr durchgelesen und ich muss sagen, wer auch immer diese Gesetze erlassen hat, er kann nur alt und frustiert gewesen sein.

Ich weiß gar nicht, wie ich das nennen soll.
Dumm ist das nicht mehr, das ist (wer hätte das gedacht) krank für mich.
Habt ihr schon diese speziellen Einteilungen gesehen? 14-16 16-18
Das ist ja Wahnsinn.

Gilt nun ein Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung mit einiger Erheblichkeit?
In verschiedenen Publikationen wird dies einmal bejaht, einmal verneint. Bei der Strafrechtsreform 1998/1999 wurde unter dem Kapitel "Sexueller Missbrauch von Kindern" folgender Fall geschildert: "So macht sich z.B. ein Achtzehnjähriger grundsätzlich durch einen Zungenkuß mit seiner knapp 14jährigen Freundin strafbar, selbst wenn das Mädchen einverstanden ist." Auf diesen Fall stehen immerhin 6 Monate Freiheitsentzug. Allerdings hat sich der Gesetzgeber damals nicht leicht getan und die Meinungen gerade zu diesem Fall gingen wohl auch auseinander.

Es gibt jedoch keine einheitliche Rechtsprechung. Und der eine Richter kann ganz anders entscheiden wie ein anderer Richter auch wenn beide Fälle nahezu identisch sein sollten.


Gut das ich mich zufällig darüber informiert habe, ich hab gar nicht gewusst, dass man vom Gesetz her so ( aber gleich SO) eingeschränkt und bestraft wird.
Das geht definitiv zu weit.
gelöscht_16
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Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von gelöscht_16 »

stimmt, du lebst in russland, in der "kindersexstrasse 12".
und das es bei dir nicht anders aussieht, liegt daran das auch in der kindersexstrasse das Stgb der BRD gildet, prost,rölps.
Vagina Fan
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Cocolinth
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Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von Cocolinth »

Lord hat geschrieben:Wen ich schonmal hier bin, was ist eine Sexuelle Handlung?
Zählt küssen schon dazu?
Wenn's mit Zunge ist: Ja!
Was ist, wenn ein 17 Jähriger (sry, 17 Jähriges Kind) Bilder von seinem Pimmel macht, rauflädt, am nächsten Tag 18 wird und von nem anderen PC aus das Bild runterlädt und speichert? Ist der dann voll am Arsch? *LACH*
Noch zählt das ja bloß als Jugendpornografie. Und da sind Hersteller, die bei der Herstellung noch unter 18 waren, von der Strafbarkeit ausgenommen.

(Was merkwürdig ist, denn eigentlich ist man in Deutschland ja bereits ab 14 strafmündig... und wo Jugendpornografie doch angeblich so ein perverses Sexualverbrechen ist? :? )
Noch ein Gedanke! Wieso ist dann überhaupt GV schon ab 14 erlaubt? Das ergibt doch hinten und vorne keinen Sinn.
Das ergibt in dem Moment Sinn, wenn man sich mal auf die Sichtweise der Otto-Normal-Von-Der-Leyen einlässt:

Dass die Kids irgendwann auch mal erste Erfahrungen sammeln müssen, das hat man als notwendiges Übel akzeptiert und tröstet sich mit Vorstellungen von zaghaftem, verschämten Blümchensex in Missionarsstellung und mit hochrotem Kopf, zur aktuellen Bravo Kuschel-Rock.


Da aber passt Hardcore-Pornografie absolut nicht ins Konzept! Denn die ist böse! Da geht es nämlich nicht um Liebe und Familie gründen, sondern um hemmungslose Geilheit aus nichts als Spaß an der Freu... sorry, ich meine natürlich um SEXUELLE ERNIEDRIGUNG und GEWALT, die DEGRADIERUNG von MENSCHEN zu LUSTSKLA... ich meine -OBJEKTEN!


Kuschelsex statt Gangbang. Vollkornmagerquarkbrötchen statt Cheeseburger. Verantwortungsbewusste Eltern wissen das.

Alles klar?

ich hab gar nicht gewusst, dass man vom Gesetz her so ( aber gleich SO) eingeschränkt und bestraft wird.
Das geht definitiv zu weit.
Da geht es Dir so wie schätzungsweise 99% ALLER Personen unter 18. Dass sie vom Gesetzgeber sexuell völlig BEVORMUNDET werden, merken sie leider meist erst dann, wenn sie selbst ein Interesse an dieser Bevormundung entwickelt haben (aus Konkurrenzdenken oder später als Eltern).

Na, da siehste doch mal: Es hat schon seinen guten Grund, dass wir Pädos uns auch zu Verteidigern von Kinder- und Jugendrechten aufschwingen können. :!:
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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JexM
Beiträge: 242
Registriert: 09.10.2008, 11:22

Re: Einblick in die Kinderpornoszene

Beitrag von JexM »

Cocolinth hat geschrieben:Auf einen Dialog werden wir wohl vergeblich warten, Ovid.

Lirumlarum hat inzwischen gelernt, dass sie darin nicht bestehen kann und macht, nachdem sie ihr angestautes Gezeter losgeworden ist, gleich wieder alle Schotten dicht. ^^
Falls es sich wirklich um lirumlarum alias Christa J. handelt, dann hat sie wohl -mal wieder - ein bischen arg tief in die Mariacron-Pulle geschaut. Das ist ihr dann hinterher begreiflicherweise immer zu peinlich, als das sie noch ernsthaft an einem Dialog interessiert sein könnte.
Gruß

|J|e|x|M|
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