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Mitglied
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Mitglied »

@ Ovid, Ich hab mich wohl ein bisschen blöd ausgedrückt. Das Problem ist nur, dass eine Bibliogafierung hier nicht möglich ist, da im OB keine Links (welche in einer koreken Bibliogafierung drin stehen) erlaubt sind.
Ai äm pedofil end sis is gud so
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Mitglied hat geschrieben:@ Ovid, Ich hab mich wohl ein bisschen blöd ausgedrückt. Das Problem ist nur, dass eine Bibliogafierung hier nicht möglich ist, da im OB keine Links (welche in einer koreken Bibliogafierung drin stehen) erlaubt sind.
Ich meine ganz übliche Literaturverweise... :roll:
So etwas:
Richter-Appelt, Hertha, 2004: Geschlecht zwischen Spiel und Zwang,
Gießen : Psychosozial-Verl.

Wer in einer wissenschaftlichen Arbeit Internetlinks verwendet, der bekommt ein Satz heisse Ohren.


@Keneth: Kimberlys Blog ist ganz nett. Aber was hat das gerade mit dem Thema zu tun?
Der Threadersteller fragte nach sexualwissenschaftlich-juristischer Fachliteratur zu dem Themenkomplex Kinderpornographie! :?
Keneth
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Keneth »

Ovid, es hat mit einem Abschnitt dieser Diskussion zu tun. Zudem hängt Missbrauch und Kinderpornografie ja eng zusammen, da ersteres in zweiterem zu sehen ist. Auf der Seite gibt es viele Infos dazu, meist mit Quellenangaben.

Edit:
onkelgustav hat geschrieben:Daher meine frage, ob es unbedingt filme sein müssen, die einen missbrauch darstellen.
Nein. Wie wäre es, wenn du mal meinen ersten Beitrag in diesem Thread ließt?
Zuletzt geändert von Keneth am 05.11.2011, 16:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Mitglied »

Ovid hat geschrieben: Ich meine ganz übliche Literaturverweise... :roll:
So etwas:
Richter-Appelt, Hertha, 2004: Geschlecht zwischen Spiel und Zwang,
Gießen : Psychosozial-Verl.
Ja gut, das ist ja in Ordnung..
Ovid hat geschrieben:Wer in einer wissenschaftlichen Arbeit Internetlinks verwendet, der bekommt ein Satz heisse Ohren.
Das ist nicht ganz richtig, unter Angabe von Datum und Uhrzeit vom Abruf der Seite ist es möglich auf eine Internetseite als Quelle zu verweisen.

Naja, egal genug zu dem Thema.. hier gehts nicht drum wie man es tut, sondern das man es tut. Wenn man zur Thematik beitragen kann.
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Lavinia Halbritter
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Lavinia Halbritter »

onkelgustav hat geschrieben:gesunder menschenverstand
Die Worte gesund, Menschen und Verstand kann man nicht zusammen verwenden.

Hier ist nach wissenschaftlichen Arbeiten gefragt, deswegen erkläre ich mal kurz was das ist.
1. "Das ist die Wahrheit" wird man nie von einem Wissenschaftler lesen (und wenn doch ist es kein Wissenschaftler). Wir können die absolute Wahrheit nicht wissen, wir sind durch unsere Wahrnehmung beschränkt und können nur Theorien entwickeln.
2. Stephen Hawking schrieb mal "Eine Theorie existiert nur in unserer Vorstellung und besitzt keine andere Wirklichkeit (was auch immer das bedeuten mag). Gut ist eine Theorie, wenn sie zwei Voraussetzungen erfüllt: Sie muss eine große Klasse von Beobachtungen auf der Grundlage eines Modells beschreiben, das nur einige wenige beliebige Elemente enthält, und sie muß bestimmte Voraussagen über die Ergebnisse künftiger Beobachtungen ermöglichen." (Die illustrierte Kurze Geschichte Der Zeit, 2004 Rowohlt Taschenbuch Verlag, Übersetzung von Hainer Kober)
3. Alles muss nachvollziehbar sein, sodass jeder andere Mensch der die Arbeit dann liest von der selben Ausgangssituation, mit den selben Methoden, auch zu den selben Ergebnissen kommt. D.h. in der Argumentation dürfen keine Lücken auftauchen und alle Quellen und sonstiges müssen angegeben sein.
Dann kann das Ergebnis zwar trotzdem falsch sein, aber man kann nachweisen wo der Fehler liegt, entweder in der Methode, oder der Ausgangsdaten.

Wie man richtig zitiert habe ich in Punkt 2. gezeigt, hier nochmal ein Beispiel:
"Der gesunde Menschenverstand ist die Summe der Vorurteile [Und davon gibt es beim Thema Pädophile viele a.d.A], die man bis zu seinem 18. Lebensjahr angesammelt hat." Albert Einstein, zitiert nach B. Lukasch "Wo auch Albert Einstein irrte oder warum Flugzeuge fliegen."
[Link] stand 05.11.2011
Die Quelle muss nicht immer so ausführlich sein, aber sie muss eindeutig sein.
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Ovid
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Ovid »

Keneth hat geschrieben: Ovid, es hat mit einem Abschnitt dieser Diskussion zu tun. Zudem hängt Missbrauch und Kinderpornografie ja eng zusammen, da ersteres in zweiterem zu sehen ist. Auf der Seite gibt es viele Infos dazu, meist mit Quellenangaben.
Es sprengt aber wieder den verdammten Rahmen. :?
Es kann nicht in jedem Thread, der annähernd sich im selben Themenkomplex gerät, um alles mögliche gehen...

Anfangs wollte der Threaderstelle Fachliteratur, speziell zu dem Besitzverbot von Kinderpornographie.

Und jetzt geht's wieder zum HUNDERTRILLIONSTEN MAL um Einvernehmlichkeit?

Aber mich soll's nicht wundern ... ich hab es ja schon von gerochen irgendwie und jedesmal miterlebt - egal wie vorsichtig der Thread dazu begonnen wurde. :roll:


Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen allgemeinen Quellen und fachwissenschaftlichen Quellen.

Natürlich darf man alle möglichen Quellen zitieren, solange man es eben nicht als fachwissenschaftliche Quelle handhabt.

Janus hat es richtig gemacht btw.
Keneth
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Keneth »

Ich möchte anmerken, dass ich in meinem ersten Beitrag versuchte, zum richtigem Thema zu schreiben und erst im Anschluss von gewissen Leuten das Thema in eine andere Richtung gelenkt wurde. Ich habe nur meine Meinungen zum bereits geschriebenen geäußert.

Es ist sehr schade, das mein Beitrag so ignoriert und statt dessen erst irgendwelcher Mist und anschließend Off-Topic geschrieben wurde. Durch meinen Drang, Dinge richtig zu stellen, habe ich nun mit gemacht.

Um zum Thema zurück zu kommen, sagt doch einfach endlich etwas zu meinem ersten Beitrag oder postet Quellen, wie es der Threadersteller gewünscht hat.
Unvisible
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Unvisible »

habe gerade das gefühl das wieder nur drumrumgeredet zeredet wird wie in dem anderen thread der nunmehr über 50 seiten abdeckt ... und nicht wirklich mit informativen quellen den wunsch von Keneth entsprechend gefüllt wird. und jetzt zereisst mich :)

liebe grüße Unvisible :herz:
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Lavinia Halbritter
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Lavinia Halbritter »

@ Unvisible
Bin ganz deiner Meinung, deswegen sollte man auf so Blödsinnigkeiten wie die von Gustav einfach nicht eingehen.
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Annika
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Annika »

um mal die Gegenargumente zusammenzufassen:
Bolly hat geschrieben: Je mehr man solche Kipo schaut desto mehr wird von ihnen produziert
so viel zur Realität
onkel hat geschrieben:
öhm, :: definiere Wissenschaft

ups schon dabei:
onkel hat geschrieben:dass jemand ein video sieht, auf dem es einem kind spaß macht. Diese person geht nun davon aus, dass das immer so ist und verführt ein kind,

ja, das ist so.


immer wieder schön im GLF zu stöbern
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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Madicken
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Madicken »

Gnampf hat geschrieben:Bei der Suche nach Argumenten für oder gegen das Besitzverbot von Kinderpornographie bin ich auf erstaunlich wenige Quellen gestoßen.

Für mich wäre durchaus interessant zu wissen, wie ganz genau der Gesetzgeber dieses Verbot rechtfertigt.

Denn zumindest bei bloßem Besitz kann der Staat kaum gute Argumente haben, der "Täter" hat schließlich eindeutig das Argument niemandem Schaden zugefügt zu haben, keinerlei Leid zugefügt zu haben. Und wenn ein Angeklagter so etwas von sich behaupten kann, dann sollte die Begründung des Staates wenn er so jemanden trotzdem verfolgt schon sehr stichhaltig sein.
Wenn der/unser Gesetzgeber jegliche sexuelle Handlungen an/mit Kindern (und seit 2008 ja sogar auch Produktion/Besitz von "Posingbildern" in diesen "Straftatbestandes" - Topf werfend) als "Verbrechen" klassifiziert, ist es doch wohl nur logisch, dass er dann auch den Besitz und die Verbreitung solcher, aus seiner Sicht auf kriminelle Weise entstandenen Bilder/Schriften, verfolgt/verbietet.
Die sich zu stellende (Sisyphos-) Aufgabe wäre es demzufolge, den durch sexuelle Handlungen an/mit Kindern (lt. Gesetz ja immer entstehenden!) "Schaden" beim Opferkind"" zu widerlegen oder, was ja schon sehr viel wert wäre, differenzierter/vielschichtiger einzuordnen/umzudeuten (wozu es, auch hier im Forum, ja schon genug Diskussionsrunden gegeben hat - und wohl auch immer wieder geben wird).
Dazu bedürfte es aber wissenschaftlicher "Versuchsreihen", die ja eben durch diese(s) Verbot/Kriminalisierung und "unserer Kultur" schlichtweg unmöglich sind. Womit sich die Katze in den Schwanz beisst. Was bliebe, wäre der Blick in andere Kulturen oder die Vergangenheit (leider mitunter verwoben).
Und da es ja bereits einige wissenschaftliche themenbezogenen Arbeiten gab (z.B. die Meta-analytische Studie von Rind, Tromovitch und Bauserman, 1998), diese dann aber nicht in die "gesellschaftlich/politisch- - gewünschte Richtung" gingen und folglich nicht beachtet oder aber einfach totgeschwiegen/negiert wurden, könnte man sich eigentlich als Pädo gleich die Kugel geben. Wenn man nicht wie z.B. "UNS" Ovid den unerschütterlichen(?) Glauben an die Veränderbarkeit der Welt hätte. Oder - entgegen fast aller eigener Erfahrung/Wahrnehmung - einfach weiter träumt und hofft
.

"Wer zeigt ein Kind, so wie es steht ? Wer stellt es ins Gestirn und giebt das Maß des Abstand ihm in die Hand ?
(R.M. Rilke)


We are all born sexual creatures, thank God, but it's a pity so many people despise and crush this natural gift.
(Marilyn Monroe)
Unvisible
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Unvisible »

madicken gerade als ich deinen bericht dazu gelesen habe viel mir auch die dikussion über die verbietung "pro-pädophiler" berichte und texte ein.

was ist daraus eigentlich geworden?


Beiträge mit Bildchen und Trollmüll gelöscht.
GLF-Moderation
Nudlglubschen

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Nudlglubschen »

Welche Literatur hat der Threadstarter denn schon zusammengetragen? Da muss man nicht wieder bei Null anfangen. Wissenschaftliche Quellen gibts da glaube ich nicht viel. Das meiste spielt sich in irgendwelchen Kommentaren zu Gesetzestexten ab. Wegen der Wissenschaftlichkeit kannst du es ja hier reinstellen oder am besten an irgendeinen Missbrauchsverein schicken, die werden schon versuchen das zu zerpflücken soweit sie können. Gesetze dafür könntest du vielleicht solche Studien bringen wo Pornos Missbrauch verhindern wobei man da eher schwer über die Korrelation hinauskommt (gab heute auch einen Artikel bei Heise der in die Richtung geht).
Unvisible
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Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Unvisible »

puhh dachte erst die rote meldung in meinem beitrag ist auf mich bezogen ^^ aber dann fiel mir ein was ja so für andere beiträge zu selben zeit gepostet wurden... nicht das da jetzt ne verwechslung stadtfindet liebe mods :)



Anschließende Postings voller externer Links gelöscht.
GLF-Mo

Gnampf

Re: Argumentationen gegen das Besitzverbot

Beitrag von Gnampf »

Zunächst einmal danke ich für die Antworten bisher. Ich werde versuchen die Anregungen hier einzuarbeiten und bitte um weitere Unterstützung. Das Ergebnis der Arbeit werde ich gerne hier veröffentlichen.

Zum Thema "Es steht so im Gesetz und deswegen ist es zu akzeptieren" möchte ich das Beispiel von Agnes Primocic (Video auf Youtube) verweisen, diese Frau wurde eingesperrt weil sie gegen ein Besitzverbot verstoßen hat und zwar besaß sie das Buch "Die Frau und der Sozialismus".

Ich denke man versteht vielleicht worauf ich hinaus will. Wenn das Gesetz nicht zu hinterfragen ist, dann war diese Widerstandskämpferin eine Verbrecherin und völlig zu Recht im Gefängnis. Da in dieser Fernsehsendung diese Frau vor Kindern über dieses Erlebnis berichtet und das Unrecht darin aufzeigt... wie kann sie das? Ist sie eine verstockte uneinsichtige Widerholungstäterin oder war das Gesetz vielleicht falsch?

Wie finde ich nun wissenschaftlich unwiderlegbar heraus was hier die richtige Antwort ist?

Es wäre wichtig zu wissen, wie genau die Begründung des Staates denn nun wirklich ist. Wenn der bloße Besitz von Bildern oder eines Filmes irgendeine Form von Mitschuld etabliert (was ich entschieden bestreite) dann bin ich Mitschuld am 1. und 2. Weltkrieg denn ich besitze Geschichtsbücher (mit Bildern!) und Videodokumentationen die dieses Thema sehr ausführlich behandeln. Bin ich wirklich durch den bloßen Besitz von diesen Geschichtsbüchern und -filmen in irgendeiner Weise mitschuldig geworden? Ich bezweifle das sehr. Wenn ich über ein Videoportal Aufnahmen von den Ausschreitungen in London runterlade und nun so eine Videoaufnahme besitze, bin ich dann mitschuldig geworden an den Sachbeschädigungen und Körperverletzungen die dort stattgefunden haben? Wenn ich ein Bild einer (echten) Pistole besitze ohne Waffenschein, etabliert dann das eine Form von illegalem Waffenbesitz?

Auch die andere Richtung - die Zukunft - scheint mir ähnlich unabhängig von meinem Besitz zu sein. Machen meine Geschichtsbücher mich mitschuldig an zukünftigen Kriegen?

Das ist vereinfacht gesagt mein Ansatz und ich würde das gerne so ins wissenschaftliche übertragen, daß das nicht einmal ein Jurist mehr zerpflücken kann. Daß ihr mir dabei helft, daß ich als "Nicht-Wissenschaftler", als Amateur das richtig mache, darum bitte ich euch.
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