Nein, stimmt nichtAnnika hat geschrieben:Sakura, ist schon recht. Du wirkst zur Zeit etwas verbittert stimmts (?)

Dass ein Schutz nötig ist, steht außer Frage; ob dieser aber durch ein strafbewehrtes Schutzalter realisiert werden kann, ist zu bezweifeln.
Der Staat ist es jedem Bürger schuldig, die Notwendigkeit einer Strafe im Einzelfall zu beweisen. Die Strafe ist ultima ratio und nicht ein Instrument, mit dem man den Bürger zu einem Verhalten zwingen kann, das der moralischen Utopie der jeweils Herrschenden entspricht.
So habe ich das tatsächlich noch nicht ausführlich durchdacht. Ich glaube aber, der vergleich mit Gütern eines gewissen Marktwertes ist nur eingeschränkt möglich. Unser guter Cocolinth hatte diesen Vergleich mehrfach bemüht.Sieh es mal so: die 'sexuelle Verfassung' wird in jeder Kultur anders verwaltet oder bewirtschaftet
Kann man auch in engen Grenzen. Doch bereits dieser Vergleich/Gleichsetzung ist voreilig und blendet wesentliche Aspekte aus. Denn Sexualität ist etwas das jedem Menschen gehört in seiner je eigenen Ausprägung. Ihr Umgang damit ist ein Menschenrecht, so wie das Recht auf Unversehrtheit, denn ein Angriff auf die Sexualität versehrt den menschen unweigerlich, und dazu gehört sexuelle Gewalt ebenso wie Verbote. Man kann Verbote sogar als eine Form sexueller Gewalt betrachten.Man könnte Sexualität ganz generell als einen Partnermarkt betrachten.
So wie das Recht auf Nahrung, Kleidung, ein Obdach... ist das Recht jedes Einzelnen auf einen ihn selbst nicht schädigenden Umgang mit seiner Sexualität
ein Menschenrecht, denn Deprivation führt auch in diesem Bereich unweigerlich zur Schädigung an der Gesundheit.
Faktisch ist ja auch der Umgang mit den anderen Grundbedürfnissen marktwirtschaftlich geregelt, denn Nahrung, Kleidung,... gibt es grundsätzlich auch nur für Geld. Wer das Geld nicht hat, bekommt soviel ohne Gegenleistung wie es das Menschenrecht mindestens verlangt. Das ist nämlich der logische Umkehrschluss aus den Regeln der sozialen Marktwirtschaft, dieses sollen nämlich verhindern, dass trotz Freiheit die Menschenrechte Einzelner auf der Strecke bleiben.Da gibt es Planwirtschaft (Zwangsheirat, Blutfehde)[...]. Es gibt soziale Marktwitschaft mit relativ viel individueller Freiheit aber auch staatlichen Regeln [...]. Und dann gibt es den 'Neoliberalismus' sexueller Freiheit. [...]
Das Eigentumsrecht ist strafbewehrt, aber wer aus Not einen Raub (z.B. Mundraub) begeht kommt günstiger weg. Manche Städte öffnen im Winter öffentliche Räume für Obdachlose, und wer in der Kälte in ein Gartenhaus einbricht, um nicht in Gefahr zu geraten wird auch nicht schwer bestraft.
Und nun übertrage das mal auf die Sexualität: Statt jemandem, der sich nimmt was er braucht, künftig eine Minimalversorgung zu gewähren (mit diesem Argument wurde z.B. die Freigabe von Pornographie gestützt), wird er gerade deswegen besonders hart bestraft und relativ wahrscheinlich lebenslang drangsaliert.
So als ob man jemandem der hungert oder im Winter in ein Gartenhaus einbricht, daraufhin besonders überwacht, ob er sich gegen die geltenden Regeln künftig ernährt oder ein Obdach beschafft. Jedes geklaute Brötchen oder Erwischtwerden im winter in der U-Bahn würde dann das Risiko lebenslangen Ein- oder zutreffender Ausgesperrtwerdens nach sich ziehen.
Sakura