
Wenn ja, habt ihr gute Quellen dafür?
Für die die nicht wissen was das ist:
Meistens in Anime-Styl gemalte 'Kinderporno' Bilder (oder Videos?)
Meines Wissens ist das vollkommen legal und im Internet kann man es auch ohne probleme finden...
Wenn ich §184 Abs. 2 und 4 richtig verstanden habe, ist die Besitzverschaffung für sich oder jemand anderen nur dann illegal, wenn es sich um reale oder wirklichkeitsnahe Darstellungen handelt (ich denke, da kann man Lolicon ausschließen, da es eindeutig fiktive Darstellungen sind). Der Besitz ist weiterhin nicht erlaubt, wenn Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Fall ist, diese beziehen sich auf die Verbreitung und öffentliche Ausstellung von solchen Schriften. Das ist zugegebenermaßen etwas unklar formuliert, weshalb man mit Links wohl in der Tat sehr vorsichtig sein muss.Ovid hat geschrieben:Fiktive Jugendpornographie ist erlaubt, Kinderpornographie dagegen nicht.
Yup. Sobald das Internet den Menschen kontrolliert.Amiga hat geschrieben:Und das wird sicher alles noch schlimmer werden.
http://www.netzpolitik.org/2008/kinerpo ... -simpsons/Noch mehr Kampf gegen Kinderpornographie: In Australien ist ein Mann verurteilt worden, weil er eine Comic-Bild-Kollage auf seinem Rechner hatte, auf der Bart und Lisa Simpsons Sex haben.
Im GLF sind Bilder, Links und Dings mit pornographischen Inhalten jeder Art verboten, seien sie mit Kindern, Tieren, Erwachsenen, Badewannen-Seife oder sonstigen Gegenständen.[color=#000000]LittlePedo16 hat geschrieben:[/color]also darf man keine links oder so austauschen
Ein fiktive kinderpornografische Schrift - egal ob wirklichkeitsnah oder nicht - darf nicht verbreitet werden.wiki hat geschrieben: Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.
Eine fiktive kinderpornografische Schrift, darf nur dann besessen werden, wenn es sich nicht um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.wiki hat geschrieben: Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig
Das ist wohl der Knackpunkt: Ist Lolicon fiktiv oder ggf. "wirklichkeitsnah"? Bei manchen Darstellungen könnte es in der Tat möglich sein, dass man sie mit einem realen Geschehen verwechseln könnte, aber in der Regel sind Lolicon-Bilder zweifellos als fiktiv erkennbar.Ovid hat geschrieben:Also ist der Besitz von Lolicon, welches ein tatsächliches und wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt, illegal.
Fiktiv und wirklichkeitsnah schließen sich ja eben nicht aus.Mitleser hat geschrieben: Das ist wohl der Knackpunkt: Ist Lolicon fiktiv oder ggf. "wirklichkeitsnah"? Bei manchen Darstellungen könnte es in der Tat möglich sein, dass man sie mit einem realen Geschehen verwechseln könnte, aber in der Regel sind Lolicon-Bilder zweifellos als fiktiv erkennbar.
Gut. Wäre allerdings ja auch kein Lolicon mehr.Mitleser hat geschrieben: Der Unterschied zwischen KiPo und JuPo wird in §184c deutlich, dort steht, dass nur der Besitz von tatsächlichen Darstellungen strafbar ist, wirklichkeitsnahe Darstellungen werden in diesem Zusammenhang nicht genannt (Absatz 4).