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gelöscht_24
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Lügen-Presse muss 7.500 Euro an Kläger zahlen: BZ am Sonntag verurteilt

Beitrag von gelöscht_24 »

Hallo zusammen,

nach über zwei Jahren juristischen Kampf gibt es nun relativ viel Entschädigung für den Kläger.

Gruß Dieter-K13


Gib Presse-Lügen keine Chance: Berliner Landgericht verurteilt B.Z. am Sonntag zu Schadenersatz/Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 Euro (+ Zinsen = über 8 Tausend Euro) an den Kläger
Das Verschulden des Beklagten(B.Z.) ist erheblich: "Die Beklagte weiss oder muss wissen, dass der Vorwurf pädophil zu sein, sehr schwer wiegt und zu völliger gesellschaftlicher Ächtung des Betroffenen führen kann"

Die im Grundgesetz verankerte Meinungs- und Pressefreiheit endet bei falschen Tatsachenbehauptungen. Das Berliner Kammergericht hat nach über 2-jähriger Verfahrensdauer die Berufung der B.Z. Ullstein GmbH verworfen, so dass das Urteil des Landgerichtes Berlin - 27. Zivilkammer - vom 9. August 2016 rechtskräftig geworden ist. Die Entschädigungszahlung auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 Euro plus Zinsen sind bereits an den Kläger überwiesen worden. Damit hat der Kläger einen bisher beispielhaften Erfolg gegen ein Hetzblatt der Mainstream-Medien erzielt: Die Bezeichnung des Klägers als Pädophiler ist auch in Anbetracht seiner Äußerungen zu der von ihm propagierten Entkriminalisierung einer einvernehmlichen Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern außerordentlich ehrverletzend. Auch kann der Geldentschädigung hier eine Präventivfunktion zukommen, wenn sie dazu beiträgt, dass die Beklagte in Zukunft sorgfältiger prüft, wen sie als pädophil bezeichnet. Die B.Z. am Sonntag hatte sich über vier Monate geweigert, die Textstellen mit der Persönlichkeitsverletzung des Klägers von ihren Webseiten zu entfernen. In dem B.Z. Artikel ging es am 24. Mai 2015 um die politische Aufarbeitung zur Pädosexualität in der Gründerzeit von Bündnis90/Die GRÜNEN bis in die 1990er Jahre. Schon damals hatte sich der Kläger im Schwulenbereich der Alternativen Liste aktiv für die Abschaffung der §§ 174 bis 176 StGB eingesetzt. Auch heute noch vertritt er die gleichen Positionen, wie das Kammergericht im Beschluss vom 21. August 2017 niedergeschrieben hat. K13online rät allen Medien-Opfern: Gib Lügen keine Chance! Klagt auf Unterlassung, klagt auf Schadenersatz - und reicht Beschwerden beim Deutschen Presserat ein. Wir stehen Euch mit Rat & Tat zur Seiten....

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K13online Redaktion
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