Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Wenn ich kaum etwas von dir gelesen hätte... yo vielleicht, Diggah.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen.
- kafka
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Hä? Kafka? Ich dachte mittlerweile hätte sich herumgesprochen, dass dieser Account von der Initiative "Kein Alkohol für Kinder Aktion" (http://www.bgi-berlin.de/kafka) betrieben wird.
- kafka
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Wegen des Wortes "Form" im nachfolgenden Zitat von Dir, SaO, möchte ich den Thread noch einmal anfangen:
Ich würde zunächst behaupten, dass der Frage der Kooperation mit staatlichen Stellen in dreierlei Abstufungen von Differenziertheit begegnet werden kann:
1) Absolute Ablehnung: es gibt keine positiven Beispiele
2) Relative Ablehnung: es gibt keine positiven Formen
3) Abwägung: es gibt positive wie negative Formen
Ist die Unterscheidung zwischen Beispiel und Form in diesen Punkten nachvollziehbar? Für mich würde eine negative Form nämlich immer noch vereinzelte positive Beispiele zulassen. Dem Status eines Ausnahmefalls wird hier Raum gegeben, wie Du ihn ja auch 712 attestiertest. Es sei an dieser Stelle gleich gesagt: Ich halte eine Argumentation im Sinne von 1) unsinnig. Die schiere Anzahl von Fällen der Kooperation zwischen Pädophilen und Staat in Kombination mit der Komplexität psychologischer und gesellschaftlicher Prozesse lässt mich direkt bei jeder versuchten absoluten Aussage den Kopf schütteln. Wohl auch deswegen verwehrte ich mich später so ruppig dem Nennen von Beispielen.
Nun bin ich aber mittlerweile, wie gesagt, verunsichert, ob Du überhaupt eine Argumentation nach 1) vertrittst. Wenngleich das in meinen Augen die einzige wäre, die über die Nennung konkreter Beispiele widerlegt werden könnte und bei der also ein Erfragen solcher verständlich wird. Sollte es hingegen tatsächlich der Fall sein, dass sich Deine Verallgemeinerung nicht auf konkrete Beispiele, sondern auf die abstrakteren Formen bezeiht, würde ich die Diskussion gerne fortsetzen. Ich bin mir selbst nämlich nicht sicher, ob ich mich 2) oder 3) zuordnen soll und so würde mich eine Entwicklung in diese Richtung daher sehr interessieren.
Ich hatte es beim ersten Lesen übersehen und bin mir nun, dessen gewahr geworden, nicht mehr so sicher, Dich nicht doch missverstanden habe. Vielleicht liegen unsere Positionen ja letztenendes gar nicht so weit auseinander, wie ich dachte.Smaragd aus Oz hat geschrieben:Im Bereich Pedoviele und "Pedoviele" gibt es KEINE Form der Kooperation mit staatlichen oder halbstaatlichen Stellen, die für den Betroffenen positiv ist.
Ich würde zunächst behaupten, dass der Frage der Kooperation mit staatlichen Stellen in dreierlei Abstufungen von Differenziertheit begegnet werden kann:
1) Absolute Ablehnung: es gibt keine positiven Beispiele
2) Relative Ablehnung: es gibt keine positiven Formen
3) Abwägung: es gibt positive wie negative Formen
Ist die Unterscheidung zwischen Beispiel und Form in diesen Punkten nachvollziehbar? Für mich würde eine negative Form nämlich immer noch vereinzelte positive Beispiele zulassen. Dem Status eines Ausnahmefalls wird hier Raum gegeben, wie Du ihn ja auch 712 attestiertest. Es sei an dieser Stelle gleich gesagt: Ich halte eine Argumentation im Sinne von 1) unsinnig. Die schiere Anzahl von Fällen der Kooperation zwischen Pädophilen und Staat in Kombination mit der Komplexität psychologischer und gesellschaftlicher Prozesse lässt mich direkt bei jeder versuchten absoluten Aussage den Kopf schütteln. Wohl auch deswegen verwehrte ich mich später so ruppig dem Nennen von Beispielen.
Nun bin ich aber mittlerweile, wie gesagt, verunsichert, ob Du überhaupt eine Argumentation nach 1) vertrittst. Wenngleich das in meinen Augen die einzige wäre, die über die Nennung konkreter Beispiele widerlegt werden könnte und bei der also ein Erfragen solcher verständlich wird. Sollte es hingegen tatsächlich der Fall sein, dass sich Deine Verallgemeinerung nicht auf konkrete Beispiele, sondern auf die abstrakteren Formen bezeiht, würde ich die Diskussion gerne fortsetzen. Ich bin mir selbst nämlich nicht sicher, ob ich mich 2) oder 3) zuordnen soll und so würde mich eine Entwicklung in diese Richtung daher sehr interessieren.
Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Hach ja, ein klassischer Kafka.
- Smaragd aus Oz
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Ja. Aber überraschend. Denn ich schrieb[color=#000000]kafka[/color] hat geschrieben:Ist die Unterscheidung zwischen Beispiel und Form in diesen Punkten nachvollziehbar?
[color=#000000]Smaragd aus Oz[/color] hat geschrieben:Im Bereich Pedoviele und "Pedoviele" gibt es KEINE Form der Kooperation mit staatlichen oder halbstaatlichen Stellen, die für den Betroffenen positiv ist.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Schon klar, aber in dem Zusammenhang kann ich eben Folgendes nicht mehr nachvollziehen:
Müsstest Du da nicht eher die Präsentation von _Formen_ voraussetzen?Smaragd aus Oz hat geschrieben:Solange Du oder kafka mir keine Beispiele präsentiert, in denen eine solche Kooperation zum Lebensglück des Pedovielen beigetragen hat - Deine Beispiele gehen, wie geschrieben, fehl - beanspruche ich für meine Äußerung Unfehlbarkeit, Diggah.
- Smaragd aus Oz
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Wenn Du keine positiven Beispiele zu präsentieren hast, dann lass es bleiben. Mit Deinem Herumgetanze um "Beispiele" und "Formen" kommen wir nicht weiter.
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Mit Deinem Beharren auf Beispielen kommen wir aber auch nicht weiter. Ich sage Dir, für unsere Diskussion wird das einen Umweg bedeuten, nicht etwa eine Abkürzung. So wie ich das sehe, sind die Bedingungen dieser Diskussion solche, unter denen Beispiele keinen Sinn mehr ergeben. Dies hängt vor allem von der Anonymität ab, vor dessen Hintergrund wir uns hier bewegen.
Nehmen wir mal an, ich nenne Dir jetzt das positive Beispiel eines Herren X, das mir im Laufe meines Lebens begegnet ist, Dir aber nicht. Wie soll es mir denn nun gelingen, dass Du diesen Teil meines Erfahrungsschatzes als belastbar akzeptierst? Um mich selbst nicht zu gefährden, werde ich ja nicht nur auf Belege verzichten müssen, sondern insgesamt vage bleiben.
Nehmen wir mal an, ich nenne Dir jetzt das positive Beispiel eines Herren X, das mir im Laufe meines Lebens begegnet ist, Dir aber nicht. Wie soll es mir denn nun gelingen, dass Du diesen Teil meines Erfahrungsschatzes als belastbar akzeptierst? Um mich selbst nicht zu gefährden, werde ich ja nicht nur auf Belege verzichten müssen, sondern insgesamt vage bleiben.
- Smaragd aus Oz
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Ich habe keine Lust, eine Diskussion über die Zweckmäßigkeit der Diskussion zu führen.
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Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Bei Kafkas Beiträgen habe ich immer das Gefühl, er schreibt beruflich Bedienungsanleitungen.
Re: Schweigepflicht und Vorgehensweise bei Grenzfällen
Interessanter Gedanke. Du kannst auf jeden Fall hinter Kulissen schauen.
Das soll jetzt nicht heißen, dass ich auch das Gefühl habe.
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Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen.