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Dorian
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Was tun bei ner HD?

Beitrag von Dorian »

Die wichtigsten Ratschläge bei einer Hausdurchsuchung
1. Keine Panik.

2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl - schicke sie höflich weg.

3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstück *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.

4. Nicht einschüchtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien dürfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.

6. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.

7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

* Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der
Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition
der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden,
was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst.
Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche
Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter
Win95 allerdings nur im DOS Modus.
Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de
Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu
empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche
kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort
herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt
wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder
CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim
Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten
benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein
Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird,
kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt
wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen
benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.
Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden,
besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors
haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein
entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe
aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln

* Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -
Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal
schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN!
Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute
Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition
schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie
Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durch-
suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was
sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann
von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen.
Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto
besser fuer dich.

* Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar.
Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-
phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder
Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner
Soundblaster ist hierfuer noetig.

* Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere
Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen,
z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar
soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein
Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!
Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert
wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf
setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach
bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wird es dem-
naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet,
und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch-
algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren.
Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei
aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer
sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht
vergessen.

Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und
deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst
du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um
an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.
Habe hier nur mal die beiden Punkte rausgesucht, die auch in dem Buch "Nur ein Mausklick bis zum Grauen..." (http://www.nur-ein-mausklick.info/) vermerkt sind. Wenn man bisschen googelt, wird man auf den gesamten Text stoßen.
Als Quelle gebe ich mal "by Mindmaniac / 1997 written for THC Magazine #4" an, ich hoffe das reicht.

Mittlerweile sind die Methoden nicht veraltet, aber es scheint, als würde die Polizei auch nicht davor zurück schrecken mit Mikrofonen die Wohnen zu überwachen um den Zeitpunkt des Zugriffs optimaler terminieren zu können, Türen aufzubrechen oder gar Laptops direkt in flüssigem Stickstoff zu kühlen. Jedenfalls wird sich in 13 Jahren sicher etwas getan haben!!!

Natürlich sollte JEDER den Kult-Vortrag vom Vetter gesehen haben: Sie haben das Richt zu schweigen:
http://video.google.de/videoplay?docid= ... 7257277331#


Bitte ergänzen.
War eine Zeit, da war ein Gott verliebt; In eine Taube weiß und rein; Hat sie gejagt, jedoch die Taube flog; In einen Wald ganz tief hinein © http://www.ostmusik.de/bernsteinlegende.htm Text: Kurt Demmler
Gelöscht_10
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Re: Was tun bei ner HD?

Beitrag von Gelöscht_10 »

Im Jungsforum gibs einen guten Artikel zu Hausdurchsuchungen & Co ("Tipps zu Recht und Gesetzen").
http://www.jungsforum.net/recht/tipps.php

Auszug Bereich Hausdurchsuchungen:
Jungsforum hat geschrieben:2. Hausdurchsuchungen

Es ist heutzutage kein Privileg mehr, von Staatsanwaltschaft und Polizei mit Hausdurchsuchungen beehrt zu werden. Die Begründungen hierfür können gar nicht fadenscheinig genug sein. Da die meisten nicht wissen, wie sie mit diesem staatlichen Besuch umgehen sollen, was in solcher Situation richtig oder verhängnisvoll sein kann, haben wir die wesentlichen Fakten, die man wissen muß, zusammengestellt.

Hausdurchsuchungen sind mit richterlichem Befehl (§105StPO) vom 1.4. bis 30.9. von 4 Uhr morgens bis 21 Uhr abends (§104StPO) möglich. In der Zeit vom 1.10. bis 31.3. besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung erst morgens ab 6 h (auch bis abends 21 h). Aber da gibt es noch die sogenannte "Gefahr im Verzug", was in der Praxis heißt, daß die Besuchszeiten nicht mehr eingehalten werden müssen, aber trotzdem ein richterlicher Befehl vorliegen muß. Diese Variante ist bei Staatsanwaltschaft und Polizei sehr beliebt.

Der Grund für die Durchsuchung muß auf Verlangen vor Beginn bekanntgegeben werden. Sie erstreckt sich auf Wohnung (Räume), Person und Sachen des Betroffenen. Leibesvisitationen dürfen nur geschlechtlich getrennt durchgeführt werden. Der Hauptmieter ("Inhaber" §106StPO) hat das Recht, der Durchsuchung beizuwohnen.

Sichergestellt werden dürfen nur Gegenstände, die mit einer vermuteten Straftat in Zusammenhang stehen (§108StPO).

Jedesmal nachdrücklich erklären, daß man mit der Sicherstellung nicht einverstanden ist. Die Gegenstände müssen dann "beschlagnahmt" werden (§94(2)StPO).

Von einer Beschlagnahme ausgeschlossen sind: schriftliche Mitteilungen des Beschuldigten an Eltern, Kinder, Ehegatten, Verlobte, Schwiegereltern, Geistliche und Rechtsanwälte, die sich in deren Gewahrsam befinden (§97StPO).

Auf Verlangen muß dem/der Durchsuchten eine Liste der einzelnen sichergestellten Gegenstände angefertigt und ausgehändigt werden. Auch wenn nichts gefunden wird, hat man/frau das Recht auf eine schriftliche Bestätigung (§107StPO).

Gegen die Beschlagnahme kann sofort oder später schriftlicher Widerspruch eingelegt (per Einschreiben) und bei der zuständigen Polizeistelle oder beim Ermittlungsrichter eine richterliche Entscheidung beantragt werden (§98StPO). Schneller geht es mit dem Vermerk auf der Liste der sichergestellten Sachen: "Ich bin mit der Sicherstellung (Beschlagnahme bzw. formlosen Einziehung) nicht einverstanden, lege hiermit Widerspruch ein und beantrage richterliche Entscheidung". Dies muß unterschrieben werden.

Außer beim Widerspruch gilt allgemein: Nichts unterschreiben!

Einige weitere Verhaltensvorschläge: Taktik der Staatsorgane ist im Grunde genommen, die Betroffenen einzuschüchtern und zu verunsichern, um aus der entstehenden Angst "Erkenntnis"-Profit zu schlagen. Dies geschieht unter anderem durch Erscheinen in großer Anzahl (unter Umständen bewaffnet), durch autoritäres Auftreten, Überraschung zu unmöglichen Uhrzeiten, aber auch durch gespielte Freundlichkeit oder angebliches Mitgefühl.

Gerade deshalb muß man/frau solchen Aktionen mit Ruhe, Gelassenheit und Selbstsicherheit entgegentreten. Aktiver Widerstand bei Hausdurchsuchungen wie Prügeleien mit Polizisten oder Möbelrücken vor die Eingangstür etc. ist nicht nur strafbar sondern auch sinnlos. Auch wirkliche oder vorgetäuschte Abwesenheit schützt vor der Hausdurchsuchung nicht. Die Behörde verschafft sich dann z.B. per Schlüsseldienst Zutritt.

Vielleicht hilft einem eine alltägliche Beschäftigung, wie z.B. Frühstück machen, ruhiger zu bleiben. Wichtig ist trotzdem, alles genau zu beobachten. Versuche sofort, einen Anwalt oder eine Person deines Vertrauens zu verständigen, dies ist dein Recht. Auf Verlangen muß der Hausdurchsuchung eine neutrale Person beiwohnen, z.B. ein Nachbar, mit dem man/frau sich gut versteht. (Der Hausmeister ist nicht ratsam, da er sehr wahrscheinlich den Hausbesitzer verständigt.) Für Wohngemeinschaften sind Untermietverträge und Namensschilder zu empfehlen, da meist Durchsuchungsbefehle auf Einzelpersonen ausgestellt werden. Sollten Räume und Sachen durchsuchtwerden, die nicht der auf dem Hausdurchsuchungs-Befehl genannten Person gehören, sollte man/frau sich dagegen verwahren, rechtliche Schritte (Dienstaufsichtsbeschwerde) androhen und gegebenenfalls auch einleiten.

Häufig werden von den durchsuchenden Polizisten Papiere (z.B. Briefe, Schriftstücke) durchgelesen mit der Begründung, es müsse festgestellt werden, ob sie als Beweismittel verwendbar sind - das steht nur der Staatsanwaltschaft zu (§110StPO). Darauf bestehen, daß sie sofort versiegelt werden (in verschlossenem Umschlag per Papierstreifen mit eigener Unterschrift). Schon während der Hausdurchsuchung Namen und Dienstnummern der Polizisten notieren, aufschreiben (Gedächtnisprotokoll), wie alles verläuft, welcher Polizist welche Sachen und Zimmer durchsucht, was sie sich notieren, welche Bemerkungen sie machen etc. Dies ist für spätere rechtliche Schritte sehr hilfreich.

Bei verwüsteten Wohnungen, Reinigungs- und eventuell anfallenden Arztkosten sind Zeugenaussagen oder Fotos als Beweis wichtig.

Grundsätzlich:

Keine Aussagen machen! Nur Angaben zur eigenen Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Beruf). Also keine Diskussionen, nicht auf Provokationen einsteigen, kein Geplausche. Niemanden auf Fotos wiedererkennen!


Es ist immer gefährlich, belastendes Material, z.B. Tagebücher, Fotos, Videos etc. in seiner Wohnung aufzubewahren. Das gilt natürlich auch bei Aufbewahrungsdiensten für Bekannte.


Du solltest dir frühzeitig überlegen, wie du dich bei einer Hausdurchsuchung verhältst, du bist dann gedanklich besser vorbereitet und für den Überraschungsfall gewappnet.


Für den Fall einer Festnahme: Immer die Telefonnummer eines Anwalts des Vertrauens und Telefonkarte oder drei Zehnpfennig- Stücke bei sich haben. Keinerlei Aussage (außer Angabe der Personalien) machen, bevor man mit dem Anwalt gesprochen hat.

Zusammenfassung:

* Verlange die Vorlage eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. In der Regel wird dann aber "Gefahr im Verzug" behauptet, denn so ist die Durchsuchung zwar mit richterliche Anordnung, allerdings zu jeder Zeit möglich. Die Beamten sind daraufhin einzulassen, protestiere aber. Man sollte sich auch später nicht mit der Durchsuchung einverstanden erklären.
* Verlange die schriftliche Angabe des Durchsuchungsgrundes (gemäß §107 StPO).
* Verlange, einen Anwalt telefonisch sprechen zu können.
* Erkläre jedesmal, daß du mit der Sicherstellung von Gegenständen nicht einverstanden bist (§94(2) StPO).
* Verlange ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände (gemäß §107 StPO).
* Mache keine Angaben außer zu deinen Personalien.
* Verlange, daß mitgenommene Schriftstücke versiegelt werden (gemäß §110(2) StPO).
* Beantrage wegen der Beschlagnahme eine richterliche Entscheidung (gemäß §98 StPO).

Weitere Infos zum Themas Hausdurschuchungen findest auf der Seite
http://www.hdutch.cobweb.nl/security/hausdurch.htm
und in den Postings
http://www.jungsforum.net/messages/25117.htm und http://www.jungsforum.net/messages/29975.htm!

Im Februar 2001 gab es eine Gesetzesänderung zum Thema "Gefahr im Verzug"! Im Posting http://www.jungsforum.net/messages/19395.htm gibt es mehr Infos darüber!
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.

Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Möhrchen
Beiträge: 92
Registriert: 24.05.2009, 23:20

Re: Was tun bei ner HD?

Beitrag von Möhrchen »

Hi,

das Wichtigste habt ihr vergessen:

- sorge dafür, dass auf keinen Fall etwas verfängliches gefunden werden kann, weil du eben nichts hast, was illegal ist

so kann man jeden Tag 2 HD´s bei dir machen, ohne negative Folgen. Wer nichts zu befürchten hat...
Humbifan Nr. 1
Dorian
Beiträge: 2201
Registriert: 08.10.2008, 23:22
AoA: CL -0.9 bis 100

Re: Was tun bei ner HD?

Beitrag von Dorian »

Das ist Blödsinn!
1. Jeder hat was zu verbergen und ein Recht auf Intimität
2. Sich an Gesetze auch mal zu halten, wäre bei der aktuellen Gesetzeslage zynisch!
3. Eine HD hat IMMER negative folgen. Die Leute munkeln, der Pc ist weg usw. Bitte denken.
4. " Wer nichts zu befürchten hat... " Das heißt: "Wer nichts zu verbergen hat..." und ist der Satz, bei dem ich jedem ins Gesicht (mit flacher Hand) schlage, wenn er ihn vor mir bringt.

:angry:
War eine Zeit, da war ein Gott verliebt; In eine Taube weiß und rein; Hat sie gejagt, jedoch die Taube flog; In einen Wald ganz tief hinein © http://www.ostmusik.de/bernsteinlegende.htm Text: Kurt Demmler
Möhrchen
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Registriert: 24.05.2009, 23:20

Re: Was tun bei ner HD?

Beitrag von Möhrchen »

@ anonymer:

abgesehen davon, dass mir mein Gesicht heilig ist, hast du natürlich recht, hat nicht ausnahmslos jeder Dreck am Stecken?

Ansonsten geb ich dir vollständig recht darin, dass jeder das Recht auf Intimität haben soll.

Auch deine Meinung, sich immer an alle Gesetze zu halten, geht nicht kann ich teilen

zu 4. Widerspruch:

Erstens meinte ich tatsächlich "befürchten" und nicht "verbergen" das wäre ne Unterstellung
und zweitens denke ich über bestimmte Dinge, wie z.B. Kipo, dass sie es nicht wert sind, wegen ihnen mit schlechtem Gewissen rumzulaufen, aus diesem Grund haben viele eben keine im Haus/aufm PC, und daher nichts zu >>befürchten<<, dass ein Besuch der Man in Blue imallgemeinen nichts Angenehmes ist, steht außer Frage.

In Bezug zu verbergen: jeder hat was zu verbergen, allerdings in den seltensten Fällen, etwas, was einen Beamten interessiert.
Humbifan Nr. 1
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Lavinia Halbritter
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Re: Was tun bei ner HD?

Beitrag von Lavinia Halbritter »

Ein Vortrag beim 35c3 zum Thema "Verhalten bei Hausdurchsuchungen"
https://www.youtube.com/watch?v=DweeWfW1cLg
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Matze
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Re: Was tun bei ner HD?

Beitrag von Matze »

Hab ich schon gesehen. Trotzdem danke :-)
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