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712
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AoA: Ja. Ganz genau.
Wohnort: Planet Girllover

Re: Positivliste

Beitrag von 712 »

14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben. Und welche Eltern würden das schon erlauben? :roll:
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
Aiko
Beiträge: 1549
Registriert: 28.07.2014, 20:45

Re: Positivliste

Beitrag von Aiko »

Dich sollte ich anzeigen!!
Und was bist du denn für ein Arschloch?!
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Expectation
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Registriert: 01.10.2016, 11:21

Re: Positivliste

Beitrag von Expectation »

712 hat geschrieben:14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben.
Wie kommst Du darauf? Ausnutzung einer Zwangslage, Missbrauch von autoritären Beziehungen usw. ist verboten, aber das Einverständnis der Eltern braucht man nicht. Sie sollten sogar ein Interesse daran haben, statt später von einer ungewollten Schwangerschaft überrascht zu werden.
LeGo hat geschrieben:Darf ich mir eine entsprechende Sexdoll aus dem Ausland bestellen?
- Unklare Rechtslage
Was ist daran unklar?
Ohne § der die Strafbarkeit regelt ist das straffrei.
diverser hat geschrieben: Dich sollte ich anzeigen!!
Nach welchem §? Klingt nach einer Lücke im Gesetz.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein

Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.

Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
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Cocolinth
Beiträge: 4972
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Wohnort: ********* [email protected]

Re: Positivliste

Beitrag von Cocolinth »

diverser hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben:Coco's Super Turbo Pro Tip #1:
  • Kinder Ü13 ficken ist in Deutschland 100% legal.
:cool:

(Ja, nich meckern, Leute. Das wissen weiterhin nur die Wenigsten!)

Was sind denn SIE für ein "Troll".
Und Sie?
Aber sowas gibt es überall im Netz.
S.o.
Nur auf Zerstörung aus.
Sich sein Problem einzugestehen, ist der erste Schritt zur Besserung. :-)
Dich sollte ich anzeigen!!
Ach, und weswegen? Gemeingefährliche Rechtskenntnis? :mrgreen:

(Wie schnell man doch per du ist... :o )
Gast hat geschrieben:User diskreditiert dieses Forum.
Und dich als nächstes.

Wetten? :-)

712 hat geschrieben:14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben.
Falsch.



EDIT: Leute, Leute, Leute... ich bin jetzt bereits seit mindestens 15 Jahren pädopolitisch aktiv, und die "Offenbarung", dass Sex mit Kindern Ü13 in Deutschland 100% legal ist, haut rein wie am ersten Tag. Unter was für einem massiven Grad der Verkorksung muss eine Gesellschaft leiden, die ihre eigenen Sexualgesetze dermaßen verdrängt -- ja, die selbst nach Überwindung aller vordergründigen Empörung und Ignoranz anscheinend komplett unfähig ist, sich zu denselben überhaupt irgendwie zu positionieren?

Deutschland und sein Kindersexgesetz -- klarer Fall für die Couch! :-)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Gast

Re: Positivliste

Beitrag von Gast »

Lavinia Halbritter hat geschrieben:Schaufensterpüppchen sind toll :oops:
Es ist für mich immer eine Freude durch die Kaufhäuser zu gehen, hätte Verkäufer werden sollen. Könnte dann in Wäsche schwelgen und die Puppen ankleiden
Gast

Re: Positivliste

Beitrag von Gast »

Eine Kinderschaufensterpuppe ist doch nicht teuer und dank des Widerrufrechts kannst du alle 14 Tage das Outfit wechseln...
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Ovid
Beiträge: 9521
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Re: Positivliste

Beitrag von Ovid »

Cocolinth hat geschrieben:Leute, Leute, Leute... ich bin jetzt bereits seit mindestens 15 Jahren pädopolitisch aktiv, und die "Offenbarung", dass Sex mit Kindern Ü13 in Deutschland 100% legal ist, haut rein wie am ersten Tag.
Es erstaunt mich immer wieder, wie selbst hier in diesem Forum extreme Ahnungslosigkeit darüber herrscht.

Dabei kriegt sogar die Bravo das besser hin.

Relevanter Abschnitt:
Wenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.
Link entfernt

Man beachte die vorsichtige KiSchu-Formulierung - aber prinzipiell: Ja, nicht mal die Eltern können dann etwas dagegen tun. :mrgreen:

Also außer die üblichen Schikanen natürlich, die Erziehungsberechtigte ohnehin immer bis zu einem gewissen Grad gegen ihre Kinder ausüben können (Aufenthaltsbestimmung etc.)

Aber eben nichts direkt gegen den Sex mit uralten Säcken. :wink:
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Cocolinth
Beiträge: 4972
Registriert: 08.10.2008, 21:02
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Re: Positivliste

Beitrag von Cocolinth »

Ovid hat geschrieben:Dabei kriegt sogar die Bravo das besser hin.

Relevanter Abschnitt:
Wenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.


LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL!

OMG, die Wortwahl & Darstellung ist ja echt sowas von geil! Da schreibt aber eine Mutti aus eigener, bitterer Erfahrung!

XD !!


(Und nein, Richtigstellung für alle Mitlesenden: Ob es eine "echte Liebesbeziehung" ist oder nicht, ist ebenfalls nicht entscheidend. Da stülpt die Mutti dem Gesetzgeber ihre eigene Sittlichkeitsmoral über.)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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