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Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
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Re: Positivliste
14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben. Und welche Eltern würden das schon erlauben?
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen.
Re: Positivliste
Und was bist du denn für ein Arschloch?!Dich sollte ich anzeigen!!
- Expectation
- Beiträge: 1085
- Registriert: 01.10.2016, 11:21
Re: Positivliste
Wie kommst Du darauf? Ausnutzung einer Zwangslage, Missbrauch von autoritären Beziehungen usw. ist verboten, aber das Einverständnis der Eltern braucht man nicht. Sie sollten sogar ein Interesse daran haben, statt später von einer ungewollten Schwangerschaft überrascht zu werden.712 hat geschrieben:14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben.
Was ist daran unklar?LeGo hat geschrieben:Darf ich mir eine entsprechende Sexdoll aus dem Ausland bestellen?
- Unklare Rechtslage
Ohne § der die Strafbarkeit regelt ist das straffrei.
Nach welchem §? Klingt nach einer Lücke im Gesetz.diverser hat geschrieben: Dich sollte ich anzeigen!!
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein
Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.
Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.
Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
- Cocolinth
- Beiträge: 4972
- Registriert: 08.10.2008, 21:02
- Wohnort: ********* [email protected]
Re: Positivliste
Und Sie?diverser hat geschrieben:Cocolinth hat geschrieben:Coco's Super Turbo Pro Tip #1:
- Kinder Ü13 ficken ist in Deutschland 100% legal.
(Ja, nich meckern, Leute. Das wissen weiterhin nur die Wenigsten!)
Was sind denn SIE für ein "Troll".
S.o.Aber sowas gibt es überall im Netz.
Sich sein Problem einzugestehen, ist der erste Schritt zur Besserung.Nur auf Zerstörung aus.
Ach, und weswegen? Gemeingefährliche Rechtskenntnis?Dich sollte ich anzeigen!!
(Wie schnell man doch per du ist... )
Und dich als nächstes.Gast hat geschrieben:User diskreditiert dieses Forum.
Wetten?
Falsch.712 hat geschrieben:14 bis 16 nur, wenn es die Eltern erlauben.
EDIT: Leute, Leute, Leute... ich bin jetzt bereits seit mindestens 15 Jahren pädopolitisch aktiv, und die "Offenbarung", dass Sex mit Kindern Ü13 in Deutschland 100% legal ist, haut rein wie am ersten Tag. Unter was für einem massiven Grad der Verkorksung muss eine Gesellschaft leiden, die ihre eigenen Sexualgesetze dermaßen verdrängt -- ja, die selbst nach Überwindung aller vordergründigen Empörung und Ignoranz anscheinend komplett unfähig ist, sich zu denselben überhaupt irgendwie zu positionieren?
Deutschland und sein Kindersexgesetz -- klarer Fall für die Couch!
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Positivliste
Es ist für mich immer eine Freude durch die Kaufhäuser zu gehen, hätte Verkäufer werden sollen. Könnte dann in Wäsche schwelgen und die Puppen ankleidenLavinia Halbritter hat geschrieben:Schaufensterpüppchen sind toll
Re: Positivliste
Eine Kinderschaufensterpuppe ist doch nicht teuer und dank des Widerrufrechts kannst du alle 14 Tage das Outfit wechseln...
Re: Positivliste
Es erstaunt mich immer wieder, wie selbst hier in diesem Forum extreme Ahnungslosigkeit darüber herrscht.Cocolinth hat geschrieben:Leute, Leute, Leute... ich bin jetzt bereits seit mindestens 15 Jahren pädopolitisch aktiv, und die "Offenbarung", dass Sex mit Kindern Ü13 in Deutschland 100% legal ist, haut rein wie am ersten Tag.
Dabei kriegt sogar die Bravo das besser hin.
Relevanter Abschnitt:
Link entferntWenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.
Man beachte die vorsichtige KiSchu-Formulierung - aber prinzipiell: Ja, nicht mal die Eltern können dann etwas dagegen tun.
Also außer die üblichen Schikanen natürlich, die Erziehungsberechtigte ohnehin immer bis zu einem gewissen Grad gegen ihre Kinder ausüben können (Aufenthaltsbestimmung etc.)
Aber eben nichts direkt gegen den Sex mit uralten Säcken.
- Cocolinth
- Beiträge: 4972
- Registriert: 08.10.2008, 21:02
- Wohnort: ********* [email protected]
Re: Positivliste
Ovid hat geschrieben:Dabei kriegt sogar die Bravo das besser hin.
Relevanter Abschnitt:
Wenn eine/r 14 oder älter ist und der/die andere über 21 Jahre, wird das von dem Gesetzgeber her geduldet, wenn beide angeblich eine echte Liebesbeziehung verbindet. Dann können selbst die Eltern wenig dagegen ausrichten.
LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL!
OMG, die Wortwahl & Darstellung ist ja echt sowas von geil! Da schreibt aber eine Mutti aus eigener, bitterer Erfahrung!
XD !!
(Und nein, Richtigstellung für alle Mitlesenden: Ob es eine "echte Liebesbeziehung" ist oder nicht, ist ebenfalls nicht entscheidend. Da stülpt die Mutti dem Gesetzgeber ihre eigene Sittlichkeitsmoral über.)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“