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Angler

Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen

Beitrag von Angler »

Thomas Fischer hat geschrieben:Er [§ 179 StGB] zeichnet sich dadurch aus, dass es auf den Willen der betroffenen Person überhaupt nicht ankommt, weil ihre Willensbildung entweder "defekt" ist oder als solche postuliert wird: Ein frühreifes Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen darf einem Zungenkuss oder einem Griff an ihre Brust nicht zustimmen – sie ist "Kind" und muss daher auch gegen ihren Willen geschützt werden.
[...]
Diesen Personengruppen stellt das neue Gesetz nun Menschen gleich, die erwachsen, gesund, widerstandsfähig und nicht in einer Zwangslage sind.
Die Gesellschaft bekommt endlich was sie verdient.

Mehr muss ich da nicht über Feministen, Dunkelziffer n (Mazel Tov?), Politiker, Boulevardzeitungen und deren Lesen oder die erweiterung des Paragraphen 184 gen Z schreiben.

Die Gesellschaft bekommt endlich was sie verdient.



Quelle:
"Fischer im Recht - Zum letzten Mal: Nein heißt Nein" zu finden via Suchmaschine