Hier können auch nicht registrierte Gäste schreiben.
Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich

Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.

Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.

Das Posten von

- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text

ist nicht erlaubt.

Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.

Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.

Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.

Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
NichtdieBohne

Bereitschaft fördern oder wecken …

Beitrag von NichtdieBohne »

Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern

(1) Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, der geeignet ist, als Anleitung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und der dazu bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, als Anleitung zu einer in den §§ 176bis 176d genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2. öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in den §§ 176 bis 176d genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt, um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.

(3) Wer einen in Absatz 1 bezeichneten Inhalt abruft, besitzt, einer anderen Person zugänglich macht oder einer anderen Person den Besitz daran verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…)


"Der Schutz vor sexuellem Missbrauch, gerade von Kindern, ist ein wichtiges Ziel. Dass man Verschärfungen aber unter anderem mit einer angeblichen Zunahme entsprechender Fälle rechtfertigt, ist dagegen fragwürdig. Es kann ebenso sein, dass die registrierten Fälle zugenommen haben, also lediglich das Dunkelfeld erhellt wurde. Bei den erheblichen Mitteln, die in Ausstattung und Personal gepumpt wurden, liegt das sogar nahe.

Wenn die Bekämpfung „sexualisierter Gewalt“ als Begründung angeführt wird, ist festzuhalten, dass hier – wieder einmal – eine extreme Vorverlagerung der Strafbarkeit stattfindet. Zu dem Zeitpunkt, in dem solche Schriften verbreitet werden, ist das Kindeswohl noch nicht ansatzweise gefährdet, und es ist auch nicht sicher, dass es zu einer solchen Gefährdung kommt. Da das Strafrecht seine Legitimität aber maßgeblich aus dem Schutz unmittelbar bedrohter Rechtsgüter erhält, ist eine so weite Vorverlagerung bedenklich.

Ohne den entsprechenden Straftatbestand hätten potenzielle Täter die Möglichkeit, ihr eventuelles Vorhaben fallen zu lassen, ohne dass sie sich bereits strafbar gemacht hätten. Dies wäre nach der Änderung nicht mehr möglich. Insofern könnte die Gesetzesänderung sogar in entgegengesetzter Richtung wirken, weil potenzielle Täter denken könnten, dass sie die Schwelle der Strafbarkeit ohnehin bereits durch den Erwerb einer solchen Anleitung überschritten haben und es vor diesem Hintergrund keinen Weg mehr zurück gibt.

Unabhängig davon muss man nur mal den ersten Absatz der Norm lesen – und zu verstehen versuchen. Kein Normalbürger wird auch nur ansatzweise abschätzen können, wo etwa bei erotischer Literatur oder etwa bei alltäglichen Beiträgen in sozialen Medien die Grenze zur Strafbarkeit liegt.

Mit dem Prinzip, dass das Strafrecht mal ultima ratio sein sollte, hat das Ganze offenkundig nur noch wenig zu tun."

Kennt ihr das Alienspiel?
Paria2

Re: Bereitschaft fördern oder wecken …

Beitrag von Paria2 »

NichtdieBohne hat geschrieben: 12.05.2021, 17:35 Kennt ihr das Alienspiel?
Nein. Ich kenne das nicht. Was ist das und hat das etwas mit diesem populistischen Gesetzentwurf zu tun?

Paria2 (eigentlich Paria, aber scheinbar kann ich meinen Benutzernamen erst nach der Freischaltung nutzen)
S.F.M.

Re: Bereitschaft fördern oder wecken …

Beitrag von S.F.M. »

Das ist ja wohl der Beweis, dass man sich in diesem Bereich nun endgültig sicher fühlt das Grundgesetz ganz offen und ungeniert zu übergehen. Auf Umwege, wie beim Betäubungsmittelgesetz, pfeift man hier gänzlich, denn man weiß den Mob hinter sich [der auch z.T. aus gegen sich selbst aufgehetzten Matrix-Pädos/-Hebephilen zusammengesetzt ist].

Laut unserem Grundgesetz sind Kunst und Wissenschaft frei. Wenn es nicht so wäre, dann sind wir bereits in einer Dystopie, welche die Rechtsstaatlichkeit und das Erbe unserer vermeintlichen Errungenschaften hinter sich gelassen hat, angekommen.

Das mit der Kunst ist ja wohl indiskutabel gebrochen, aber das ist ein anderer Punkt.

Jedoch schiebt man hier auch noch der Wissenschaft (UND Meinung) einen Riegel vor. Man erzwingt, dass selbst die medizinische Wissenschaft keinesfalls z.B. gesundheitlich unbedenkliche pädosexuelle Praktiken untersuchen oder zusammenfassen darf und besetzt dies auchnoch mit einem drakonischen Strafmaß.

Man regelt per Gesetz, dass sogar die Wissenschaft diese Inquisition nur noch mit zurechtgestutzter Zahlendreherei und dilettantischen Scheinstudien weiter unterstützen darf.
Dass man sich das traut?
So nach dem Motto: "Sagen Sie mir, ich bin normal im Kopf, Herr Dr. ... ansonsten ist das illegal und darauf steht die Todesstrafe. Na, was ist denn nun?"

In welchem Sci-Fi-Horror sind wir hier angekommen? Ich bin mit Dr. Sommer und der Bravo aufgewachsen. In welchem asexuellen Cartoonreich bin ich hier gelandet?! ... Warum wehrt sich kaum einer, v.A. wenn man bedenkt wieviele Menschen hier betroffen sind?


PS:
Die von Steuergeldern finanzierte "Missbrauchskomission" legt ja sogar, auf Basis von Gesprächen mit einer Handvoll Anti-Pädo-Windeiern nahe, man solle in Zukunft seine "Wissenschaft" auf Basis von "Kinder vom Bahnhof Zoo" und einer Selektion aus der Egodrama-Abteilung fortführen, statt zu riskieren, dass eine von ihren eintherapierten Schachfiguren dadurch 'traumatisiert' werden könnte, dass aufgrund echter Daten etwas belegt wird, was man nicht will.
... ja lol ...
Einfach mal auf YouTube nach "Patzer Peinlich Extrem Director's Cut" [von StraightFaxMax] gucken >> Kapitel: "Wie steuert man die Datenerhebung?/ karikatureske Ideenschmiede der Meinungsdiktatur" ... So werden diese "Studien" gemacht.
Antworten