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3 StR 300/18

Oh happy day?

Beitrag von 3 StR 300/18 »

3 StR 300/18
Die Kinder bemerkten - worauf es dem Angeklagten auch ankam - das Geschehen nicht. Psychische oder physische Beeinträchtigungen durch das Tatgeschehen konnten bisher bei keinem der Mädchen festgestellt werden.
Das ist positiv für die Mädchen. Vielleicht treten in Zukunft Beeinträchtigungen auf!
Ein Vater, der 7 Jahre und 6 Monate im Knast sitzt könnte eine Beeinträchtigung sein.



Folgendes Tatgeschehen liegt der aktuellen nicht Beerinträchtigung zu Grunde:
Nach den Feststellungen missbrauchte der Angeklagte in zwei Fällen seine elfjährige Tochter, indem er die Hand des schlafenden Kindes ergriff, an seinen entblößten erigierten Penis führte und sie auf und ab bewegte (Fäl-leII.1. und 4. der Urteilsgründe). Darüberhinaus führte er bei einer elfjährigen Freundin seiner Tochter, während diese schlief, eine ca. zehn Zentimeter lange "Knicklampe" mit einem Durchmesser von ca. fünf Millimetern sowie einen Finger einige Zentimeter tief in die Scheide ein (FallII. 2. der Urteilsgründe). An einem anderen Tag hielt der Angeklagte einer ebenfalls schlafenden zehnjährigen Freundin der Tochter zunächst sein entblößtes Glied vor das Gesicht und dann seine Finger so, als ob er einen Finger in den Anus des Kindes einführte, was er allerdings tatsächlich nicht tat(TatII.3. der Urteilsgründe). Inallen Fällen filmte der Angeklagte, der zuvor eine nicht feststellbare Menge Amphetamin und Marihuana konsumiert hatte, das Geschehen, um es indas Internet einzustellen. Von diesem Vorhaben nahm er jeweils später Abstand.

Schließlich übersandte der Angeklagte einem Chatpartner ein Foto der elfjährigen Freundin seiner Tochter, das er während ihres Schlafs aufgenommen hatte (TatII.5. der Urteilsgründe).
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Matze
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Re: Oh happy day?

Beitrag von Matze »

3 StR 300/18 hat geschrieben:Ein Vater, der 7 Jahre und 6 Monate im Knast sitzt könnte eine Beeinträchtigung sein.
Ja, das ist richtig. Aber ich denke, dass es durchaus sinnvoll ist, dass man den Vatr bestraft, da er ja Taten begangen hat. Und er wird es wieder tun. Vielleicht wird dann mal eines der Kinder wach :roll:
Gast

Re: Oh happy day?

Beitrag von Gast »

3 StR 300/18 hat geschrieben:Inallen Fällen filmte der Angeklagte, der zuvor eine nicht feststellbare Menge Amphetamin und Marihuana konsumiert hatte, das Geschehen, um es indas Internet einzustellen.
Für die SPD und die Grünen ist das ein happy day Fall. Die wollen doch gerne Marihuana in Deutschland legal machen. Damit noch mehr "Knicklampen" in die Scheiden von elfjährigen Mädchen gesteckt werden und Videos davon im Netz landen. :roll: :roll: :roll: :roll: :kopfsch: :kopfsch:

3 StR 300/18 hat geschrieben:Das ist positiv für die Mädchen.
Bist du vom Amphetamin schon kaputt, so was als positiv für die Mädchen zu beschreiben??

Der Einzige Gewinner in dieser Sache ist die "Knicklampe": Die durfte da, wo du gerne rein willst, aber nicht darfst, mal ein paar Zentimeter rein, wird aber nicht bestraft und hat keine physische Beeinträchtigungen.
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Cirilla.of.Cintra
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Re: Oh happy day?

Beitrag von Cirilla.of.Cintra »

Jetzt will ich auch ne Knicklampe sein :oops:
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Matze
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Re: Oh happy day?

Beitrag von Matze »

Gast hat geschrieben:Für die SPD und die Grünen ist das ein happy day Fall. Die wollen doch gerne Marihuana in Deutschland legal machen. Damit noch mehr "Knicklampen" in die Scheiden von elfjährigen Mädchen gesteckt werden und Videos davon im Netz landen.
Weil das ja auch so viel miteinander zu tun hat... :rotfl:
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Mitleser
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Re: Oh happy day?

Beitrag von Mitleser »

Psychische oder physische Beeinträchtigungen durch das Tatgeschehen konnten bisher bei keinem der Mädchen festgestellt werden.
Ja, schon interessant, man konnte bei den Mädchen keine Beeinträchtigung feststellen. Jetzt haben sie von der Sache erfahren (nehme ich mal an), und der Vater kommt für mehrere Jahre in den Knast. Wie wirkt sich sowas auf die Psyche von Kindern aus? Werden sie nun hocherfreut sein, dass ihr Vater für den bisher nicht bemerkten und sie nicht beeinträchtigenden sexuellen Missbrauch für den Rest ihrer Kind- und Jugendzeit weggesperrt wird? :roll:

Nicht, dass ich die Taten des Vaters auf irgendeine Weise gutheißen kann, aber unter einem "Rechtsstaat" stelle ich mir etwas anderes vor. Steht irgendwo, wie die Sache aufgeflogen ist? Wenn die Kinder nichts gemerkt haben und der Vater die Bilder nicht ins Internet gestellt hat, muss ihm ja irgendwer auf eine andere Art und Weise auf die Schliche gekommen sein - hat der Chatpartner ihn angezeigt?
Aiko
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Re: Oh happy day?

Beitrag von Aiko »

7Jahre für das bisschen? Da hängt doch sicher mehr hinter. Vorstrafen?

Edith: 2009 wegen Kipo verurteilt. Da kann schonmal sieben Jahre geben (Die vorher nicht wissenden freuts natürlich :roll: ). Ohne Vorstrafe währe er mit Bewährung davon gekommen.
Gast

Re: Oh happy day?

Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben:
3 StR 300/18 hat geschrieben:Das ist positiv für die Mädchen.
Bist du vom Amphetamin schon kaputt, so was als positiv für die Mädchen zu beschreiben??

Der Einzige Gewinner in dieser Sache ist die "Knicklampe": Die durfte da, wo du gerne rein willst, aber nicht darfst, mal ein paar Zentimeter rein, wird aber nicht bestraft und hat keine physische Beeinträchtigungen.
Positiv und schwer vorstellbar für die Mädchen ist, dass sie durch penetrative Taten keine direkte Beeinträchtigung erfahren haben. Ich kann es mir nicht vorstellen, da ein Vertrauensbruch nahe liegt, aber wenn der BGH das schon so unkritisch sieht ist es so bemerkenswert, dass es hier im GLF landet. Penetration ist nichts was ich mit einem Kind wollen würde. Die "Ficklampe" dir in deinen Anus einzuführen würde mir allerdings sadistische Freude bereiten.
Aiko hat geschrieben:7Jahre für das bisschen? Da hängt doch sicher mehr hinter. Vorstrafen?
Ohne Vorstrafe währe er mit Bewährung davon gekommen.
Das ist nicht wenig:
"schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht in jeweils in
Tateinheit mit Herstellen einer kinderpornographischen Schrift, davon in drei
Fällen zudem in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, davon in zwei Fällen zudem in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in
einem Fall zudem in Tateinheit mit Vergewaltigung und schwerem sexuellen
Missbrauch von Kindern in Form des Eindringens in den Körper sowie wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Zugänglichmachen einer Bildaufnahme und unter Einbeziehung der Strafe aus einer früheren Verurteilung."

Dafür kann es dann sogar MRV light, also unter Vorbehalt, geben.
Um so erstaunlicher ist, dass "Psychische oder physische Beeinträchtigungen durch das Tatgeschehen konnten bisher bei keinem der Mädchen festgestellt werden."!
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LeGo
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Registriert: 06.11.2017, 00:49
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Re: Oh happy day?

Beitrag von LeGo »

Voll die Jura-Experten hier... nervt, wenn es so wenig fundiert ist. Was sollen denn die Nicht-Experten, zu denen ich mich auch zähle, am Ende nach dem ganzen Gewäsch denken?
Tox: B5FB47EC6D3FBB67A486B166F87896380F31E917C6128A811A5C2221683C396430233CC89094
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