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Gast2

Paragrafen

Beitrag von Gast2 »

Nach Paragraf 184b StGB ist die Verbreitung von Kipos strafbar.
Wenn jemand nur Bilder passiv im Browser anschaut, greift dieses Gesetzt auch.

Wenn man aber kein Material auch dem Rechner speichert, verbreitet man doch auch nichts. :roll:

wie kann man das verstehen?
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LeGo
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Re: Paragrafen

Beitrag von LeGo »

WIeso solltest du KiPos VERBREITEN, wenn sie zwischengespeichert werden. Wenn geht es dann doch um den Besitz. Das ist zwar der selbe Paragraf, hat aber eine unterschiedliche rechtliche Wertung zur Folge.
Tox: B5FB47EC6D3FBB67A486B166F87896380F31E917C6128A811A5C2221683C396430233CC89094
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Smaragd aus Oz
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Re: Paragrafen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Gast2[/color] hat geschrieben:Nach Paragraf 184b StGB ist die Verbreitung von Kipos strafbar.
Manchmal hilft in Einblick ins Gesetz: Die Überschrift des Grafen lautet "§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften". Verbreitung ist also nur eine von mehreren Tathandlungs-Alternativen. Verbreiten setzt voraus, dass Du anderen außer Dir selbst und Deiner Quelle den Porno auf irgendeine Weise zur Verfügung stellst. Das hat mit Anschauen also nichts zu tun. Beim Anschauen geht es um die Frage des Besitzes und der Besitzverschaffung:

Nach der irrigen Rechtsprechung des OLG Hamburg - Urteil vom 15. Februar 2010, Aktenzeichen 2-27/09 - sei bereits durch das Ablegen von Bildern im Browser-Cache das "Besitzen" im Sinne dieser Strafnorm erfüllt.

Nach der neueren, wirklich sehr gut begründeten Rechtsprechung des Amtsgerichts Bochold - Urteil vom 23.03.2017, Aktenzeichen 3 Ds 581/16 - sei bei einem durchschnittlichen Internetnutzer nicht von einem den Tatbestand erfüllenden "Besitzen" auszugehen, weil dem Durchschnittsnutzer die Kenntnis vom Cache und damit ein Besitzwille fehle.

Das ist aber ein Streit um des Kaisers Bart, denn nach Absatz drei dieses §-Grafen macht sich schon strafbar, wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift zu verschaffen. Damit rutscht die Strafbarkeit bedenklich weit ins Versuchsstadium, ein Versuch der Tat gibt es kaum noch. Die fotzokratische Strafrichterin kann dann, ohne ein Wort über den Browser-Cache verlieren zu müssen, argumentieren, dass bereits das Aufrufen der einschlägigen Internetseite ein "Unternehmen der Besitzverschaffung" ist, was in sprachlicher Hinsicht sogar eine zutreffende Argumentation wäre. Auf das bewusste Speichern des Originalbildes auf der Festplatte oder irgendeinem Browser-Cache käme es dann nicht mehr an. Immerhin wird das "Unternehmen der Besitzverschaffung" mit bis zu drei Jahren Freizeitsstrafe bestraft.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Paragrafen

Beitrag von Gast »

Ich denke, man sollte sich selbst in eine Lebenssituation bringen, wo man keine KiPo braucht.

Aber wenn man sie glaubt zu brauchen, sollte man sie auch beiseite lassen. Es bringt aus Prinzip schlechtes Karma. Wer wieso "aus Prinzip" verstanden hat, der schaut sich auch keine mehr an.

Eine Famillie brauchte mich als Spiel-, Tanz-, Mal- und Kuschelfreund für ihre Kleine, einmal die Woche, wenn die Eltern schlecht Zeit hatten.
Gast

Re: Paragrafen

Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben: Aber wenn man sie glaubt zu brauchen, sollte man sie auch beiseite lassen. Es bringt aus Prinzip schlechtes Karma.
Das überlass mal jedem Einzelnen, was für ihn "schlechtes Karma" hervorruft. Von sich auf andere schließen ist jedenfalls doof.
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LeniLover
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Re: Paragrafen

Beitrag von LeniLover »

@Gast

Ich hab' kein Problem damit, wenn du gerne zum KiPo-Geek wirst!

Ist ja dein Leben!

Nur, draussen gibt es echte Mädchen und wenn du glaubst, die stehn auf KiPo glotzende Stubenhocker, dann viel Spaß in deinem Leben.
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"Hm?" *arme heben* *knuddeln*

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Smaragd aus Oz
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Re: Paragrafen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Der Gast hat eine verständliche Frage zum Verständnis des Gesetzes geäußert und Ihr (einige) gebt ihm Ratschläge, dass er kein Kipo gucken möge, obwohl so etwas an keiner Stelle seines Beitrags angelegt war. Was soll das?
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Re: Paragrafen

Beitrag von 712 »

Ich glaube LeniLover meint den Gast direkt über ihm. Das könnte jemand anders sein. :wink:
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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Smaragd aus Oz
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Re: Paragrafen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Hm, das könnte stimmen. Wenn sich hier jeder Gast Gast nennt, ist das schwer auseinander zu halten. :oops:
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Re: Paragrafen

Beitrag von LeniLover »

Ich war der vorige Gast. :mrgreen:

Hatte zuerst vergessen mich anzumelden, dann dachte ich, muss ja nicht gleich jeder wissen, dass mir das passiert ist.

Jetzt wißt ihrs trotzdem.

Bin sehr enttäuscht darüber. Sie war mein Glitzerstern.
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Re: Paragrafen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Jetzt weiß ich überhaupt nicht mehr, wer als wer was zu wem geschrieben hat. Nachdem ich gerade dreieinhalb Stunden sehr ergiebig auf spanische Athletikmädchen meditiert habe, ist mir das aber egal.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Re: Paragrafen

Beitrag von LeniLover »

Passiert mir auch manchmal, wenn ich beim Essen auf Poledancemädchen meditiere.
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Re: Paragrafen

Beitrag von 712 »

Warum gerade beim essen? :? Ich glaube, ich könnte mich nicht auf beides gleichzeitig konzentrieren.
Wen ich liebe, den will ich auch nicht essen. :D
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Smaragd aus Oz
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Re: Paragrafen

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Beim Essen kann ich mir das auch nicht vorstellen.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
Gast

Re: Paragrafen

Beitrag von Gast »

"Ich denke, man sollte sich selbst in eine Lebenssituation bringen, wo man keine KiPo braucht."
Wie soll das gehen? Durch Meditation?


Eine Hausdurchsuchung nicht als Strafe zu empfinden, in die Situation will ich mal kommen...
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