Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

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Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Amiga » 06.02.2010, 00:15

Nochmal das Forum hier ist legal,hier lesen die Behörden ja mit also Polizei usw.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Forbidden Love » 06.02.2010, 00:13

Gast hat geschrieben:Ihr gehört Verboten
Falsch!

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Poki » 05.02.2010, 21:37

geballte dummheit wie die deinige gehört verboten.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Gast » 05.02.2010, 21:35

Ihr gehört Verboten

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von dreamer » 20.01.2010, 18:18

Gast hat geschrieben:Dieses Forum dürfte es doch so nicht geben aber ich frage mich wie es schon so lange bestehen kann?
Woran liegt das?

Weil es Leute gibt die unter Aufopferung ihrer Existenz durchgehalten haben . . . Ein Freund von mir kämpft immer noch gegen 20000 € Strafe wegen dem GLF. Ebenso gab es mehrere Massendemos gegen das GLF bei den damals verantwortlichen. Da dies durchgehalten wurde haben die Leute erkannt das sie nichts dagegen machen können egal was passiert.

Es gab heftige Aktionen in der Vergangenheit von rechter Seite und einen hype im Netz gegen das GLF und vorallem gegen die Verantwortlichen. Die Behörden haben massenhaft versucht die Verantwortlichen rechtlich zu belangen und einige Verfahren dauern bis heute an. (Rechtbeugungen sind hier ein wichtiger bestandteil weil ein massives öffentliches Interesse besteht und bestand.)


Wenn man es als Erfolg betrachten kann wurde erkannt das hier bei den Verantwortlichen Opferbereitschaft bestand und besteht welches den Rahmen des normalen sprengt und man so zurückgerudert ist und es meiner Meinung nach mittlerweile duldet weil man das was damals gelaufen ist kaum noch toppen kann.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von MaraFan » 20.01.2010, 18:13

In Amerika verjährt Sexuller Missbrauch von Kindern nie? Oder was den Mit den Polanksi?

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Perma » 20.01.2010, 18:10

Gast hat geschrieben:Doch weil das nie verjährt daher können sie Später belangt werden.


Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre, wobei die Verjährung ruht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Zhunami » 20.01.2010, 16:51

Das Einzige, was nicht verjährt, ist Mord.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Gast » 20.01.2010, 00:56

Humbert02 hat geschrieben:
Zhunami hat geschrieben:Sex ist ab 14 erlaubt, d.h. wenn zwei 13jährige Sex haben, dann ist das strafbar.
Das kommt nicht ganz hin, denn strafmündig ist man erst ab 14 - also kann Sex zwischen zwei 13jährigen nicht strafbar sein. Das schließt allerdings nicht aus, dass da nicht die Behörden, wie Jugendamt usw., sich einschalten würden.
Doch weil das nie verjährt daher können sie Später belangt werden.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Nemo » 20.01.2010, 00:53

Zhunami hat geschrieben:Sex ist ab 14 erlaubt, d.h. wenn zwei 13jährige Sex haben, dann ist das strafbar.
Das kommt nicht ganz hin, denn strafmündig ist man erst ab 14 - also kann Sex zwischen zwei 13jährigen nicht strafbar sein. Das schließt allerdings nicht aus, dass da nicht die Behörden, wie Jugendamt usw., sich einschalten würden.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Reich Gottes » 20.01.2010, 00:38

Zhunami hat geschrieben:In unserem Land ist Pädophilie nicht strafbar. Genauso wenig wie Homosexualität.
Noch nicht aber wir arbeiten daran!

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Perma » 13.01.2010, 15:50

Forbidden Love hat geschrieben:Offizialdelikt


Einmal das und gleichzeitig handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das heißt, der Gesetzgeber sieht einen Schaden durch sexuelle Handlungen mit einem Kind generell als gegeben an. Ein Gegenbeweis, daß ein Schaden eben nicht entstanden ist, ist nicht zulässig. Ebenso ist das Alter des Täters damit völlig unerheblich.

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Forbidden Love » 13.01.2010, 15:36

Gast hat geschrieben: Im Normalfall wird aber rechtlich nichts passieren, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt. Sex zwischen 13- und 16jährigen zum Beispiel.

Offizialdelikte
Straftaten, die von Amts wegen und ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten staatlich verfolgen werden.

Die überwiegende Mehrheit aller Straftaten sind Offizialdelikte.
Dies liegt daran, dass grundsätzlich allein dem Staat das Recht auf Strafe zusteht.
Wenn der Staat für sich allein das Recht auf Strafe beansprucht und Selbstjustiz verbietet, muss er dem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von Unrecht nachkommen.

Sobald die Staatsanwaltschaft (oder ihre Hilfsbeamte) Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangen, müssen sie ermitteln.

Unter Offizialdelikte fallen alle Verbrechen und die meisten Vergehen.

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Offizialdelikte.html


Was Dein Satz oben aussagt ist Sinngemäß: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Aber ich sehe da noch ein anderes Problem. Das oben geschriebene würde ja "Einvernehmlichkeit" bedeuten. Also bei "Einvernehmlichkeit" würde nicht verfolgt bzw. verurteilt. Was aber wenn aus der "Einvernehmlichen" Beziehung Streit erwächst. Dann könnte die vorher noch "gewollte sexuelle Handlung" zum Mißbrauch mutieren.


Gruß

FL

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Perma » 13.01.2010, 15:18

Gast hat geschrieben:Im Normalfall wird aber rechtlich nichts passieren, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt. Sex zwischen 13- und 16jährigen zum Beispiel.


Was bitte ist ein Normalfall? Unsinn ist das, was da steht!

Die Staatsanwaltschaft ist in einem solchen Fall verpflichtet, wegen sexuellem Mißbrauch von Kindern zu ermitteln!

Weder das Kind noch die Eltern noch sonst irgendjemand kann die Einstellung eines solchen Verfahrens erwirken!

Guckst Du bitte hier :arrow: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

Das Gericht muß eine Strafe verhängen und das ohne Ausnahme!

Re: Wie kommst es das es dieses Forum noch gibt?

von Gast » 13.01.2010, 15:03

Die "Altersschutzgrenze" in Sachen Sex liegt bei 14 Jahren. Das bedeutet vor allem, dass sexuelle Handlungen mit unter 14jährigen rechtlich gesehen strafbar sind. Wenn du also 13 bist und dein Freund/deine Freundin 14 Jahre oder älter, dann können deine Eltern Anzeige erstatten und es muss strafrechtlich ermittelt werden. Im Normalfall wird aber rechtlich nichts passieren, wenn es sich um eine freiwillige sexuelle Beziehung zwischen ungefähr Gleichaltrigen handelt. Sex zwischen 13- und 16jährigen zum Beispiel.

Straffrei ist sexueller Kontakt, wenn beide Partner über 14 oder unter 18 Jahre alt sind. Dabei darf der oder die Ältere nicht ein so genannter Schutzbefohlener sein. Sex zwischen einer 14jährigen und ihrem 17jährigen Freizeitbetreuer zum Beispiel. Als Schutzbefohlene gelten außerdem Lehrer, Sporttrainer oder ähnliche Personen. Dann spielt Freiwilligkeit keine Rolle mehr, sondern es besteht der Strafbestand des "Missbrauch von Abhängigkeit durch Schutzbefohlene"!

Bis vor einigen Jahren wurde homosexueller Kontakt mit und unter minderjährigen noch strenger geregelt. Heute ist es so, dass für schwule und lesbische Jugendliche genau dieselben Bestimmungen gelten wie für alle anderen auch.

Generell gilt: Sex gegen deinen Willen ist eine Straftat und du hast das Recht dich zu wehren!

http://www.deine-rechte.de/html/das-dar ... echte.html

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