Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

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Re: Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

von Mitleser » 08.09.2026, 14:47

Wenn nur Besitz erlaubt ist, nicht aber Herstellung, Beschaffung und Verbreitung, dürfte es sich um ein Gesetz handeln, was diejenigen schützt, die ein bisher legales Gut erworben oder hergestellt hatten. Man kann ja nicht nachträglich für etwas bestraft werden, was bisher völlig legal war, aber nun durch eine neue Rechtsprechung illegal wurde, ohne dass tatsächlich andere Personen davon betroffen sind.

Re: Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

von NicoGast » 08.09.2026, 11:18

Ich habe mir das alles nochmal genauer angesehen. Es ist weniger als es den Anschein macht.
Was durch die US Verfassung geschützt ist, ist der reine Besitz von Bildern die keinen Bezug zu realen Personen haben.
ABER. Das Erstellen und das Empfangen solcher Inhalte ist immernoch verboten.

Es wird also nicht dafür bestraft dass man solche Inhalte besitzt, aber woher kommen diese?
Wer die Inhalte nicht selbst erstell oder von wo anders her bezogen (sie empfangen) hat, kann auch unmöglich im Besitz solcher Inhalte sein. Also ist der Besitzt zwar nicht strafba, aber kaum möglich ohne sich vorher strafbar gemacht zu haben.

Und dann gibt es noch einen Punkt. Das Trauining von Modellen. Und da liegt eine andere Falle.
Welche KI inhalte haben bitte keinen Bezug zu realen Personen? Um Modelle zu Trainieren braucht es Inhalte und diese stammen
von realen Personen.

Praktisch hat das Ganze einfach keine Bedeutung.

Re: Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

von NicoGast » 07.09.2026, 17:21

Ich habe mir das Ganze auch nciht durchgelesen, finde es aber interessant. Betrifft das aber jetzt nur Bilder oder jedes KI erstellte Material?

Re: Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

von Gast » 27.08.2026, 19:19

Das Problem das man zwischen KI und Realität nicht unterscheiden kann ist aber auch auf das Verbot zurückzuführen. Warum sollte jemand so ein System entwickeln, oder Bilder elektronisch signieren, wenn es sowieso auf die gleiche Strafe hinausläuft? Etas illegales lässt sich auch nicht regulieren. Dafür muss es schon irgendwie legal sein. Die KI-Kennzeichnungspflicht trifft z. B. nicht auf KI-KiPo zu, weil solche System ohnehin verboten sind.

Ich folge hier auch eher der Argumentation des amerikanischen Supreme Courts:
Das Argument, dass die Abschaffung des Marktes für Pornografie, bei der echte Kinder vor der Kamera stehen, auch ein Verbot virtueller Bilder erforderlich mache, ist etwas unglaubwürdig, da nur wenige Pornografen das Risiko einer Strafverfolgung wegen Kindesmissbrauchs eingehen würden, wenn fiktive, computergenerierte Bilder ausreichen würden.
- Ashcroft v. Free Speech Coalition, 535 U.S. 234 (2002)

Re: Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

von Mitleser » 27.08.2026, 18:53

Ich habe mir die Quelle nicht durchgelesen, aber selbst wenn das in den USA so wäre, hat es hierzulande wohl keine Relevanz, da die deutsche Gesetzgebung "wirklichkeitsnahes" Material definitiv unter Strafe stellt. Soweit ich juristische Kommentare darüber gelesen habe, macht der Gesetzgeber diesen Schlenker hauptsächlich, weil im Fall des Falls nicht erkennbar ist, ob ein echtes Kind geschädigt wurde. Und selbst wenn man beweisen kann, dass man KI für die Erstellung des Materials verwendet hat, könnte man immer noch nicht zweifelsfrei ausschließen, ob in den Trainingsdaten evtl. doch echtes Material enthalten war.

Gleichwohl ist es Behörden mittlerweile erlaubt, solche gerenderten Bilder zu Ermittlungszwecken zu verwenden, wenn sichergestellt wird, dass bei der Erstellung eben keine echten Kinder involviert waren. Eigentlich könnte man Pädos ja auch ganz legal solche "zertifizierten" Bilder und Videos zur Verfügung stellen, aber dagegen spricht der Volkszorn, welcher u. a. auch die "Benutzung" von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen verdammt hat. Die Begründung lautet immer noch, dass solches Material die Lust auf mehr wecken würde, offenbar reicht das für ein grundsätzliches Verbot aus, auch wenn definitiv keine Kinder zu Schaden kamen und im Gegenteil sogar die Möglichkeit besteht, Pädos von solchen Taten gezielt abzuhalten...

Fotorealistische KI-Bilder von der Verfassung geschützt (USA)

von Gast » 27.08.2026, 06:21

Sieg in Amerika. Fotorealistische KI-Bilder sind von der Verfassung geschützt, so das Urteil vom 25.08.2026. Solange kein reales Kind involviert ist, ist es kein CSAM und darf im Privaten nicht verboten werden:

USA v Anderegg, 25-1354 (7th Cir. 2026)

Jetzt können die sich auf echte Kinder konzentrieren.

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