Drei Minuten können ausreichen

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Re: Drei Minuten können ausreichen

von Hyperherrscher » 04.11.2017, 12:56

Dieselbe Stadt, dieselbe Zeitung, aber ein anderes Schwerstdelikt. Ich sehe da eine gewisse Verhältnismäßigkeit, das ist aber in diesem Fall noch Jugendrecht. Bockwurst gegen Kinderporno, Kipo führt 60:50, ein knapper Sieg nach Tagessätzen. Was mag wohl ein vollendeter Fahrraddiebstahl wert sein, oder gar eine Beamtenbeleidigung?
Reichlich Radau veranstalteten zwei junge Herren in den Nachtstunden des 16. Februar vergangenen Jahres. Nach dem reichlichen Genuss geistiger Getränke verspürten sie Hunger und gedachten, diesen mit Bockwürsten zu stillen. Also stiegen sie in Döbeln in einen Bäckerwagen ein, kamen aber nicht mehr dazu, das Päckchen Bockwürste für etwa sechs Euro zu stehlen. „Dazu kamen sie aber nicht mehr, weil schon die Polizei da war. Sie waren nicht gerade leise“, sagte Jugendrichterin Marion Zöllner im Amtsgericht Döbeln, die den älteren der beiden Angeklagten wegen Diebstahls zu 50 Tagessätzen á 15 Euro verurteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Expectation » 28.10.2017, 12:33

Für so was gibts Berufungsverfahren.
wütender hat geschrieben:Was natürlich nie geschehen wäre wenn er eine Frau gewesen wäre.
Oder der Richter männlich. Daher s.o.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von wütender » 28.10.2017, 04:36

die Richterin glaubt ihm dass er erschrocken war, sie nimmt zur Kenntnis dass er nicht danach gesucht hatte u. glaubt auch dies (der Suchauftrag war ja wirklich ein anderer), der Beschuldigte macht die Seite sogar noch öffentlich in dem er die meldet vor Ort, u. er wird trotzdem verurteilt. Was natürlich nie geschehen wäre wenn er eine Frau gewesen wäre. Dafür ist es wohl eher geschehen weil die machtausübende Person eine Frau war -so rum wird ein Schuh draus. Wie hirnrissig das ist weiß sogar die Richterin u. muss natürlich ne Begründung vorlegen. Er habe (in aller Öffentlichkeit nach Gleichgesinnten gesucht) oje, oje! Er sucht in nem Seminar in aller Öffentlichkeit nach Gleichgesinnten??!! Bei dem Thema das kein Mensch mehr freiwillig mit der Kneifzange anlangt? Wie schräg ist diese Begründung denn??

Ich hätte mich geweigert bei diesem Suchauftrag überhaupt loszulegen denn der ist bereits männerdiskriminierend. Oder ich hätte aus entsprechenden Seiten zitiert die ich zufällig gefunden hätte doch dann wär ich wohl ebenfalls verurteilt worden. Wohl wegen Aufwiegelung oder so was.
Frage überhaupt: war das überhaupt Kp ??

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Gast » 27.10.2017, 21:17

Wie war das eig. mit Vollzitaten? Ja, ich wollte es mal wieder testen. nachdem mehrere Mods geantwortet haben kann das ja nicht falsch sein!

Re: Drei Minuten können ausreichen

von 712 » 27.10.2017, 18:54

Aiko hat geschrieben:Keiner hat es verdient wegen so einer Lappalie derart bestraft zu werden.
Natürlich nicht.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Aiko » 27.10.2017, 18:52

Ich meinte Hori. Aber wenn du dich auch angesprochen fühlst auch OK. Keiner hat es verdient wegen so einer Lappalie derart bestraft zu werden. Und selbst wenn er bewusst danach gesucht hat bleibt meine Meinung. Werft den ersten Stein wenn ihr früher in eurem Leben nicht leichtsinnig gehandelt habt, sei es weil ihr es nicht besser wusstet oder whatever.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Smaragd aus Oz » 27.10.2017, 18:49

[color=#000000]712[/color] hat geschrieben:Das sollte sie aber auch nicht sein. Das wär jawohl noch schöner, Pädos den Konsum zu verbieten und ihn Nichtpädos (die zudem oftmals noch viel niedere Motive haben) zu erlauben.
Das ist ein sehr gewichtiges Argument.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von 712 » 27.10.2017, 18:46

Was genau enttäuscht dich? Ich finde, dass sich der Mann äußerst blöd angestellt hat. Siehst du das anders?

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Aiko » 27.10.2017, 18:44

Pff und sowas von dir. Du enttäuschst mich.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von 712 » 27.10.2017, 18:43

Ganz schön doof gelaufen...
In der Tat. Fast so doof wie der Enddreißiger.
Da ist die Motivlage nicht entscheidend.
Das sollte sie aber auch nicht sein. Das wär jawohl noch schöner, Pädos den Konsum zu verbieten und ihn Nichtpädos (die zudem oftmals noch viel niedere Motive haben) zu erlauben.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Horizonzero » 27.10.2017, 18:28

nee - Blödheit muß bestraft werden.

Re: Drei Minuten können ausreichen

von Aiko » 27.10.2017, 18:24

Joah lächerliches Urteil. Hätte gar nicht erst zur Verhandlung kommen müssen. Der Anwalt war eindeutig schlecht.

Drei Minuten können ausreichen

von Gast » 27.10.2017, 17:01

Drei Minuten können ausreichen, um sich strafbar zu machen. Das lernte jetzt ein Döbelner im Amtsgericht Döbeln. Strafrichterin Karin Fahlberg verurteilte den Enddreißiger zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro – weil er sich auf dem Computer eines Fortbildungsinstitutes Kinderpornografie angeschaut hatte. Drei Minuten lang. Bei dem Bildungsträger absolvierte der Langzeitarbeitslose einen Lehrgang, um beruflich wieder Fuß fassen zu können.

Aber wie kommt jemand dazu, sich solche verwerflichen Bilder auf dem PC in einem Computerkabinett eines Bildungsträgers anzusehen? Fotos, die sexuelle Handlungen an Kindern zeigen, die deutlich jünger sind, als 14 Jahre. Für die die Bezeichnung „übler Schweinkram“ noch vergleichsweise geschmeichelt ist.

Der Angeklagte sagte, er habe in der Pause im Internet gesurft. Man habe den Arbeitsauftrag gehabt, im Internet zum Thema Gewalt gegen Frauen zu recherchieren. „Dabei bin ich aus Versehen darauf gekommen. Ich war geschockt“, sagte der Döbelner. Er sei vor Schreck rausgegangen, habe dann einen Lehrgangskollegen darauf aufmerksam gemacht. Aus der Akte ergibt sich, dass der Angeklagte nicht nur die Vorschaubilder angesehen hat, sondern die Fotos auch aufgeklickt hat. Die Polizei hat den Computer untersuchen lassen. Die kam ins Spiel, weil sich der Angeklagte auch an eine Mitarbeiterin des Bildungsträgers gewandt hatte. Hätte er das nicht getan und die entsprechende Internet-Seite unauffällig wieder zugemacht, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert. So flog er aber aus dem Lehrgang und bekam Ärger mit der Strafjustiz. Ganz schön doof gelaufen...

„Ich kam von der Rauchpause zurück, setzte mich wieder an meinen Platz. Aus den Augenwinkeln sah ich, dass er die Seite geöffnet hat. Er sagte: wie kann man sich nur so etwas anschauen? Dann ist er von der Seite runter“, schilderte ein Lehrgangsteilnehmer als Zeuge die Kipo-Affäre beim Bildungsträger.

Ob der Angeklagte die Empörung nur gespielt hat oder damit seinen Kurskollegen testen wollte, ob da möglicherweise einer die gleichen Neigungen zu teilt – dafür gab es im Prozess keine Anhaltspunkte. Trotzdem wertete Staatsanwalt Markus Schori in dieser Weise: Der Döbelner habe nach einem Gleichgesinnten gesucht. In seinem Schlussvortrag ziselierte der Anklagevertreter aber fein heraus, weshalb kein fahrlässiges und damit straffreies Handeln vorlag. Er beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro. „Mein Mandant hat nicht gezielt nach Kinderpornografie gesucht. Er ist zudem nicht der klassische Täter und hat schon gar nicht nach einem Gleichgesinnten gesucht“, führte Rechtsanwalt Matthias Renner ins Feld, der den Enddreißiger verteidigte. Er beantragte eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen und stellte deren Höhe in das Ermessen des Gerichtes.

„Ich glaube Ihnen, dass Sie erschrocken sind, als Sie die Bilder sahen“, sagte die Richterin, als sie das Urteil begründete. Sie stellte aber auch klar, dass keine Fahrlässigkeit vorlag. „Das war ein Sich-Verschaffen im Sinne des Gesetzes. Da ist die Motivlage nicht entscheidend. Dem Gesetzgeber geht es darum, das Entstehen solcher Bilder zu verhindern, damit kein Kind von denen gequält wird, die solche Bilder anfertigen.“ Ob pädophil oder nur neugierig – es waren relativ harte Fotos, die sich der Döbelner in den Räumen des Bildungsträgers während seines Lehrganges angesehen hat. Auch darum hielt die Vorsitzende eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für angebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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