von Gast » 27.10.2017, 17:01
Drei Minuten können ausreichen, um sich strafbar zu machen. Das lernte jetzt ein Döbelner im Amtsgericht Döbeln. Strafrichterin Karin Fahlberg verurteilte den Enddreißiger zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro – weil er sich auf dem Computer eines Fortbildungsinstitutes Kinderpornografie angeschaut hatte. Drei Minuten lang. Bei dem Bildungsträger absolvierte der Langzeitarbeitslose einen Lehrgang, um beruflich wieder Fuß fassen zu können.
Aber wie kommt jemand dazu, sich solche verwerflichen Bilder auf dem PC in einem Computerkabinett eines Bildungsträgers anzusehen? Fotos, die sexuelle Handlungen an Kindern zeigen, die deutlich jünger sind, als 14 Jahre. Für die die Bezeichnung „übler Schweinkram“ noch vergleichsweise geschmeichelt ist.
Der Angeklagte sagte, er habe in der Pause im Internet gesurft. Man habe den Arbeitsauftrag gehabt, im Internet zum Thema Gewalt gegen Frauen zu recherchieren. „Dabei bin ich aus Versehen darauf gekommen. Ich war geschockt“, sagte der Döbelner. Er sei vor Schreck rausgegangen, habe dann einen Lehrgangskollegen darauf aufmerksam gemacht. Aus der Akte ergibt sich, dass der Angeklagte nicht nur die Vorschaubilder angesehen hat, sondern die Fotos auch aufgeklickt hat. Die Polizei hat den Computer untersuchen lassen. Die kam ins Spiel, weil sich der Angeklagte auch an eine Mitarbeiterin des Bildungsträgers gewandt hatte. Hätte er das nicht getan und die entsprechende Internet-Seite unauffällig wieder zugemacht, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert. So flog er aber aus dem Lehrgang und bekam Ärger mit der Strafjustiz. Ganz schön doof gelaufen...
„Ich kam von der Rauchpause zurück, setzte mich wieder an meinen Platz. Aus den Augenwinkeln sah ich, dass er die Seite geöffnet hat. Er sagte: wie kann man sich nur so etwas anschauen? Dann ist er von der Seite runter“, schilderte ein Lehrgangsteilnehmer als Zeuge die Kipo-Affäre beim Bildungsträger.
Ob der Angeklagte die Empörung nur gespielt hat oder damit seinen Kurskollegen testen wollte, ob da möglicherweise einer die gleichen Neigungen zu teilt – dafür gab es im Prozess keine Anhaltspunkte. Trotzdem wertete Staatsanwalt Markus Schori in dieser Weise: Der Döbelner habe nach einem Gleichgesinnten gesucht. In seinem Schlussvortrag ziselierte der Anklagevertreter aber fein heraus, weshalb kein fahrlässiges und damit straffreies Handeln vorlag. Er beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro. „Mein Mandant hat nicht gezielt nach Kinderpornografie gesucht. Er ist zudem nicht der klassische Täter und hat schon gar nicht nach einem Gleichgesinnten gesucht“, führte Rechtsanwalt Matthias Renner ins Feld, der den Enddreißiger verteidigte. Er beantragte eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen und stellte deren Höhe in das Ermessen des Gerichtes.
„Ich glaube Ihnen, dass Sie erschrocken sind, als Sie die Bilder sahen“, sagte die Richterin, als sie das Urteil begründete. Sie stellte aber auch klar, dass keine Fahrlässigkeit vorlag. „Das war ein Sich-Verschaffen im Sinne des Gesetzes. Da ist die Motivlage nicht entscheidend. Dem Gesetzgeber geht es darum, das Entstehen solcher Bilder zu verhindern, damit kein Kind von denen gequält wird, die solche Bilder anfertigen.“ Ob pädophil oder nur neugierig – es waren relativ harte Fotos, die sich der Döbelner in den Räumen des Bildungsträgers während seines Lehrganges angesehen hat. Auch darum hielt die Vorsitzende eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für angebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Drei Minuten können ausreichen, um sich strafbar zu machen. Das lernte jetzt ein Döbelner im Amtsgericht Döbeln. Strafrichterin Karin Fahlberg verurteilte den Enddreißiger zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro – weil er sich auf dem Computer eines Fortbildungsinstitutes Kinderpornografie angeschaut hatte. Drei Minuten lang. Bei dem Bildungsträger absolvierte der Langzeitarbeitslose einen Lehrgang, um beruflich wieder Fuß fassen zu können.
Aber wie kommt jemand dazu, sich solche verwerflichen Bilder auf dem PC in einem Computerkabinett eines Bildungsträgers anzusehen? Fotos, die sexuelle Handlungen an Kindern zeigen, die deutlich jünger sind, als 14 Jahre. Für die die Bezeichnung „übler Schweinkram“ noch vergleichsweise geschmeichelt ist.
Der Angeklagte sagte, er habe in der Pause im Internet gesurft. Man habe den Arbeitsauftrag gehabt, im Internet zum Thema Gewalt gegen Frauen zu recherchieren. „Dabei bin ich aus Versehen darauf gekommen. Ich war geschockt“, sagte der Döbelner. Er sei vor Schreck rausgegangen, habe dann einen Lehrgangskollegen darauf aufmerksam gemacht. Aus der Akte ergibt sich, dass der Angeklagte nicht nur die Vorschaubilder angesehen hat, sondern die Fotos auch aufgeklickt hat. Die Polizei hat den Computer untersuchen lassen. Die kam ins Spiel, weil sich der Angeklagte auch an eine Mitarbeiterin des Bildungsträgers gewandt hatte. Hätte er das nicht getan und die entsprechende Internet-Seite unauffällig wieder zugemacht, wäre wahrscheinlich gar nichts passiert. So flog er aber aus dem Lehrgang und bekam Ärger mit der Strafjustiz. Ganz schön doof gelaufen...
„Ich kam von der Rauchpause zurück, setzte mich wieder an meinen Platz. Aus den Augenwinkeln sah ich, dass er die Seite geöffnet hat. Er sagte: wie kann man sich nur so etwas anschauen? Dann ist er von der Seite runter“, schilderte ein Lehrgangsteilnehmer als Zeuge die Kipo-Affäre beim Bildungsträger.
Ob der Angeklagte die Empörung nur gespielt hat oder damit seinen Kurskollegen testen wollte, ob da möglicherweise einer die gleichen Neigungen zu teilt – dafür gab es im Prozess keine Anhaltspunkte. Trotzdem wertete Staatsanwalt Markus Schori in dieser Weise: Der Döbelner habe nach einem Gleichgesinnten gesucht. In seinem Schlussvortrag ziselierte der Anklagevertreter aber fein heraus, weshalb kein fahrlässiges und damit straffreies Handeln vorlag. Er beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu zehn Euro. „Mein Mandant hat nicht gezielt nach Kinderpornografie gesucht. Er ist zudem nicht der klassische Täter und hat schon gar nicht nach einem Gleichgesinnten gesucht“, führte Rechtsanwalt Matthias Renner ins Feld, der den Enddreißiger verteidigte. Er beantragte eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen und stellte deren Höhe in das Ermessen des Gerichtes.
„Ich glaube Ihnen, dass Sie erschrocken sind, als Sie die Bilder sahen“, sagte die Richterin, als sie das Urteil begründete. Sie stellte aber auch klar, dass keine Fahrlässigkeit vorlag. „Das war ein Sich-Verschaffen im Sinne des Gesetzes. Da ist die Motivlage nicht entscheidend. Dem Gesetzgeber geht es darum, das Entstehen solcher Bilder zu verhindern, damit kein Kind von denen gequält wird, die solche Bilder anfertigen.“ Ob pädophil oder nur neugierig – es waren relativ harte Fotos, die sich der Döbelner in den Räumen des Bildungsträgers während seines Lehrganges angesehen hat. Auch darum hielt die Vorsitzende eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für angebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.