Bewährungshelferin

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Re: Bewährungshelferin

von surfbrätti » 22.01.2017, 22:24

Gast hat geschrieben:Oracle-Datenbanken
Hä? Wieso soll das Datenbanksystem denn von Oracle sein? Es könnte ja auch eins von Microsoft sein.

Abgesehen von dieser Haarspalterei (oder weisst Du vielleicht genaueres?) finde ich Deine Meinung aber sehr gut.

Re: Bewährungshelferin

von Gast » 22.01.2017, 20:06

Du handelst dir an dieser Stelle mit dem Outing nur Probleme ein. Einmal reagiert sie als Frau und eventuelle Mutter sehr sensibel auf das Thema, zum anderen wandert deine sexuelle Ausrichtung damit direkt in die Akten, womöglich noch über einen kurzen Dienstweg in Oracle-Datenbanken der Staatsanwaltschaft/Polizei.

Ich kann aber deine Gedankengänge nachvollziehen. Die ständige Nachfrage nach einer Beziehung entspringt bei ihr aber nicht einem Verdacht auf Pädophilie, sondern zählt zu den vorgegebenen Fragen bezüglich deiner Verankerung im straflosen bürgerlichen Dasein - sage ich mal. Dinge wie ein fester Arbeitsplatz/Studium, soziale Einbindung, Ehe und Kinder, ein fester Wohnsitz u.s.w. sind Pluspunkte auf dem Weg der Bewährung, wahrscheinlich füllt sie mit deinen Antworten nur einen Fragebogen aus. Vielleicht kannst du eine gute Bekannte dafür gewinnen, mal eben deine dauerhafte Freundin zu sein? :-)

Ansonsten ist die Bewährungshilfe für Geschöpfe wie uns Teil der Strafverfolgung und damit des "Feindes". Gib diesem keine Informationen in die Hand, die sich einmal gegen dich richten können. Oder möchtest du, dass du bei jedem Fall eines vermissten Kindes zu den üblichen Verdächtigen gehörst, bei denen Beamte in Uniform klingeln und zusätzlich Nachfragen bei Nachbarn/Arbeitgebern bezüglich eines Alibis starten, nur weil dein Verlangen aktenkundig ist? Du kannst ja mal bei @Jonny hier im Forum nachlesen, wie toll das ist oder zumindest war.

Re: Bewährungshelferin

von surfbrätti » 22.01.2017, 09:26

Horizonzero hat geschrieben:die darf nicht nur - die muß schriftlich dem Gericht berichten.
Das entspricht dem was ich immer dachte: Die Bewährungshelfer sind nicht auf der Seite ihrer Klienten. Auch wenn sie vielleicht süße kleine Schnittchen sind.

Re: Bewährungshelferin

von 712 » 22.01.2017, 00:32

Born hat geschrieben:sollte jede Möglichkeit ergreifen an Kernproblematiken zu rütteln.
Dann sollte ich vielleicht an der Welt rütteln. Da bin ich aber zu klein für. :(

Re: Bewährungshelferin

von Horizonzero » 21.01.2017, 16:08

Edit: Link durch Hinweis ausgetauscht: "rechtsinfo bewährungshilfegesetz 6" in Suchmaschine eingeben, führt zu §§ 20 bis 22 Bewährungshilfegesetz


lies das bevor Du der Dame Deine Neigung berichtest - insbesodere den § 20 - die darf nicht nur - die muß schriftlich dem Gericht berichten.

Re: Bewährungshelferin

von Smaragd aus Oz » 21.01.2017, 16:01

Jo, viel Spaß beim Rütteln.

Re: Bewährungshelferin

von Sakura » 21.01.2017, 15:01

Dann rüttel mal schön.

Re: Bewährungshelferin

von Born » 21.01.2017, 13:11

Das ist schwachsinn, wer seinem innererm druck nicht gewachsen ist, sollte jede Möglichkeit ergreifen an Kernproblematiken zu rütteln.

Re: Bewährungshelferin

von Smaragd aus Oz » 21.01.2017, 09:44

[color=#000000]gast11111[/color] hat geschrieben:Ich möchte mit jemanden über meine Neigungen offen unter 4 Augenn reden.
Dann befolge Sakuras Rat. Eine Bewährungshelferin ist für dieses Anliegen die falsche Ansprechpartnerin, zudem droht bei ihrer Ansprache ein Rattenschwanz neuer Probleme, wie oben erwähnt.

Re: Bewährungshelferin

von Sakura » 20.01.2017, 23:40

Dann wende dich an die AHS oder eine Selbsthilfegruppe.
Die erzählen nichts weiter.

Re: Bewährungshelferin

von gast11111 » 20.01.2017, 22:11

Ich möchte mit jemanden über meine Neigungen offen unter 4 Augenn reden. Die B-helferrin ist die einzigste neutrale Person mit der ich darüber reden könnte.

Re: Bewährungshelferin

von Spongebob » 20.01.2017, 21:55

Hallo gast1111

Warum willst du ihr unbedingt von deiner Neigung erzählen?
Was willst du damit erreichen?

LG Maik

Re: Bewährungshelferin

von Horizonzero » 20.01.2017, 21:25

Die Bewährungshilfe arbeitet ür die Justiz - und unterliegt nicht wirklich einer Geheimhaltung - erzähl ihr von Deiner Neigung und ihr nächster Bericht wird dafür sorgen das man Dich nicht mehr unter der Lupe weglässt ...

Re: Bewährungshelferin

von gast1111 » 20.01.2017, 21:09

wegen einer Sexualstraftatt muss ich nicht zur Bewährungshilfe. Daher mach ich mir keine Sorgen über weitere Folgen. Meine Bewährunghelferin ist ca.30-35 jahre alt, ob sie Kinder hat weise ich nicht. Ich mach mir bloss Sorgen wie sie reagiert darauf. Das ich es ihr sage steht auf jeden Fall fest. Die Bewährung geht aber noch über 1,5 jahre

Re: Bewährungshelferin

von Expectation » 20.01.2017, 20:52

Er kann sich als Pädophiler outen, das ist rechtlich kein Problem. Persönlich wird dies ein Beziehungsverhältnis eher verschlechtern.

Die Fragen sind aus einer Statistik heraus. Wer z.B. eine Freundin hat, wird weniger häufig Sexualstraftaten begehen. Ähnlich verhält es sich mit Arbeit, Freunden und Familie. Je besser das funktioniert, umso geringer wird die Gefahr eines Rückfalls gesehen.
Im Grunde kann Dir das egal sein. Wichtig sind nur die Bewährungsauflagen.

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