Mädchenfüsse

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Re: Mädchenfüsse

von Gast » 17.11.2014, 15:09

Horizonzero wieso wird man bestraft, wenn man KEINE sexuelle Handlung begangen hat?

Re: Mädchenfüsse

von Gast » 16.11.2014, 20:47

Selbst wenn Smaragd Recht haette waere dies inakzeptabel.

Re: Mädchenfüsse

von Gast » 16.11.2014, 19:17

Hier sieht man wieder dass geltendes Recht allen schadet, keinem hilft und stark verunsichert. Der Uebergang zu Maas war deswegen, weil vollkommen unklar ist, was nun verfolgt wird und was nicht.

Re: Mädchenfüsse

von Fussfetischist » 16.11.2014, 17:12

Es werden nicht ohne Grund solche fußfetisch video von youtube gelöscht.

Re: Mädchenfüsse

von Aiko » 16.11.2014, 17:04

DünnesEis hat geschrieben:ich les da in keiner Zeile dass du es primär oder wenigstens unter anderem auch für sie machen willst
Soll da jedesmal ein Fetter Disclaimer darunter, wo betont wird das sie das auch möchte, spaß hat etc.? Gehen wir doch einfach mal davon aus, dass sie es möchte:
DünnesEis hat geschrieben:aber fühlt es sich nicht schon falsch an, sie zu GE-brauchen?
Wieso sollte es das? Jeder Mensch "Ge-braucht" etwas. Es ist vollkommen OK wenn er sie (in dem Fall die Füße) dazu benutzt. Wir reden hier ja auch von einer Situation, wo das Mädchen freude daran hat die Füsse massiert zu bekommen. Ich sehe da persönlich nichts falsches:

Sie freut sich über die Fussmassage.
Für ihn ist das dass sexuelle "gelobte Land".

Alle sind glücklich dabei. Eine win win Situation.

Wo soll man da also "ehrlich" zu sich sein das man etwas "falsches" macht?

Re: Mädchenfüsse

von DünnesEis » 16.11.2014, 16:47

Hmm

Errogene Zone hin oder her

Es erregt DICH, deswegen bist du nervös und hast die Frage gestellt. Und dir somit eigentlich selber die Antwort gegeben. Ob dir nun ein Dritter beweisen kann oder wird, daß es dich erregt, ist eigntlich nebensächlich, denn du weißt es doch selber?

Weißt du wenn ich so Stichworte und Gedanken schon les' --- Fußfetisch, abspritzen, nichts verbotenes, strafbar - in Kombination mit ner Vierjährigen doch schon etwas seltsam, oder? :P

Die Gesamtmotivation ihr die Nägel zu machen ist komplett sexuell, ich les da in keiner Zeile dass du es primär oder wenigstens unter anderem auch für sie machen willst - und demnach benutzt du sie für das was du willst, das ist Ge- bzw je nach Interpretation Mißbrauch, und lassen wir beiseite daß es für andere Mißbrauch ist, den du der Prinzessin ja nich antun willst, aber fühlt es sich nicht schon falsch an, sie zu GE-brauchen?

Sei ehrlich ;)

Die frage nach "Strafbar" ist nun so wie "Ich weiß daß es nich richtig ist, aber werden sie mich kriegen? Stell dir vor SIE würd dich kriegen, mit anderen Worten sie würde sagen "Was, du machst das nur für dich und nicht für mich, dich mag ich gar nicht mehr" das sollte dir im Herzen weher tun als jedes Gerichtsurteil, was schlimmeres könnte ich mir persönlich jedenfalls nich vorstellen --- für die Juristen sind wir doch eh schuldig egal was wir machen, aber eine Prinzessin enttäuschen (was den schrecklichen Normalos recht egal is) sollte dir ganz ganz doll zu denken geben.

Ich hoffe du hast in meinem Beitrag erkannt daß ich dich nicht belehren will sondern dir Denkanstöße liefern möchte.

mfg

Re: Mädchenfüsse

von Gast » 15.11.2014, 20:57

Die Verfolgung interessiert sich allerdings nicht für Deine Meinung, unabhängig dessen was Du sagst wirst Du bestraft.
Das Erste stimmt, das Zweite nicht.
Richter interessieren sich brennend für Geständnisse. :)

Der maaslose Trotz ist kein Grund so trotzig zu sein.
Es wird sich nie etwas daran ändern, dass es um so mehr Spaß macht jemanden durchzukitzeln, der laut "nein! nein, bitte nicht!" schreit.
In diesem Fall: "Sieht man selbst keine Verfehlung, sollte man Strafen in Kauf nehmen"
Absolut! :)

Verantwortung bedeutet auch mögliche Sekundärschäden vom Kind abzuwenden. Ist immer ewig weit hergeholt, aber wenn es zu Recht oder Unrecht einen Verdacht gibt, entwickelt sich das meist nie gut.


Darf man eigentlich von u14 Zungenküsse empfangen ohne selbst zu penetrieren?

Re: Mädchenfüsse

von Gast » 15.11.2014, 17:27

Smaragd aus Oz hat geschrieben:
Gast hat geschrieben:Das Kuessen nichterogener Zonen ist keine sexuelle Handlung.

Wenn der Täter mit seinen Orallippen an der Nase oder am Bauchnabel herum schlabbert, ist das selbstverständlich eine sexuelle Handlung.
"Kuss" kann schon per se sexuell besetzt sein, unabhängig, wohin er geht. Den Unterschied macht die Art des Kusses.

[color=#000000]Gast[/color] hat geschrieben:Es heisst TAT und setzt AKTIVE sexuelle Handlungen voraus.

Beim Kindesmissbrauch ist auch die passive Tat mit Strafe belegt.


Alles was Smaragd sagt ist korrekt.

Kurz:
Wenn du die Füße des Mädchens nutzt um dich sexuell zu erregen, nennt man das schon einen Missbrauch, denn sie ist nicht bei dir, damit du dich zuspitzen kannst. Dazu zählt auch eine Handlung, wie schon das Küssen der Füße, da es eine Anregung deinerseits ist.

Du kannst dich auf jeden Fall darauf verlassen, dass es Eltern/Zeugen/Justiz ist als einen Missbrauch werten werden und entsprechend handeln. Lass es also lieber sein; dir und dem Mädchen zuliebe.

Re: Mädchenfüsse

von duffdadong » 14.11.2014, 22:12

Horizonzero hat geschrieben:Die Verfolgung interessiert sich allerdings nicht für Deine Meinung, unabhängig dessen was Du sagst wirst Du bestraft. Also leicht hergeredet mit dem "pfeiff drauf"-

Naja, ist ja nicht so, dass er das an die grosse Glocke gehängt, oder vorher in irgendeinem Forum angekündigt hätte, was er vorhat.

:wegrenn:

Re: Mädchenfüsse

von Horizonzero » 14.11.2014, 22:03

Die Verfolgung interessiert sich allerdings nicht für Deine Meinung, unabhängig dessen was Du sagst wirst Du bestraft. Also leicht hergeredet mit dem "pfeiff drauf"-

Re: Mädchenfüsse

von Gast » 14.11.2014, 21:50

Da das juristische geklaert ist, jeder hat eine andere Sicht darauf und Richter ebenso, nun zur Moral. Sieht man selbst keine Verfehlung, sollte man Strafen in Kauf nehmen, denn gerade beim neuen Sexualstrafrecht wird Heiko Maasslos uebertrieben, so dass man getrost auf die Justiz pfeiffen kann. Wo Unrecht gesprochen wird verfehlen Gesetze ihren Sinn.

Re: Mädchenfüsse

von duffdadong » 14.11.2014, 21:17

Jedes Mädchen hat ein Recht auf eine Fussmassage.

Ausserdem ist es deine heilige Pflicht als GL. Bitte einen Kuss von mir mit draufdrücken!

Re: Mädchenfüsse

von Gast » 14.11.2014, 20:06

Strafe hat immer etwas mit Moral zu tun.
Man fragt einen Anwalt, wenn es um Fakten geht und nicht in einem solchartigen Chatroom.
Was doch immer wieder vorgeworfen wird ist, dass man als pädophiler keine oder eine andere Moral hätte. Für mich darf die nicht fehlen, denn am Ende ist die Strafe nun wirklich kein Grund einem Mädchen nicht die Föß zu liebkosen.

Re: Mädchenfüsse

von Khenu Baal » 14.11.2014, 15:10

Smaragd aus Oz hat geschrieben:
[color=#000000]Khenu Baal[/color] hat geschrieben:Ein StA ist kein Richter :P. Völlig brenne, was der/die sich zusammenschustert.
Der (irreparable) soziale Schaden kann bereits durch das Ermittlungsverfahren mit den damit zusammenhängenden Maßnahmen verursacht werden.
Ach :shock: ! Tatsächlich :shock: :shock: :shock: ?!?
Zur Erinnerung: Die Frage des Threaderstellers lautete "... ob ich mich strafbar mache", was zweifelsfrei zu verneinen ist.

@ Blickwinkel
Um Moral geht's hier grad nicht.

Re: Mädchenfüsse

von Blickwinkel » 14.11.2014, 02:58

Hallo.
Immer schön, wenn sich jemand vorab Gedanken macht und nicht direkt zur Tat schreitet.
Wie das juristisch zu bewerten ist, ist die eine Sache, was missbrauch eigentlich bedeutet die andere. Du gebrauchst die Füße als Fetisch und das ist eine moralische Frage über die man nachdenken kann. Der Gebrauch von Loliföß ist für normal ein anderer, weniger egoistischer.

Ob da nicht immer das schlechte Gefühl mitschwingt, dass man möglicherweise ein Verfahren auslöst, muss man im Sinne des Kindes entscheiden. Es spricht nichts dagegen den Raum für einen Toilettengang zu verlassen.

Wenn du wirkliche Rechtsberatung haben willst, dann frageinenanwalt.de r wird dir genaueres sagen.

ein Kuss auf die Nase, im Gesamtkontext des "Missbrauchs" am Kind, 6 Monate wert.
Weil es geringer nicht geht (Mminderschwerer Fall?), wenn die eine Tat bewiesen wurde.
Bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe spielt das dann eine untergeordnete Rolle. Bitte um das Aktenzeichen.

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